Vereinbarung auf dem Abnahme/Übergabeprotokoll

  • Hallo,

    mein Freund hat seine Wohnung gekündigt und einen Nachmieter gefunden. Bei der Abnahme, sagten dann die neuen Mieter, dass in zwei Räumen nicht deckend gestrichen wurde. Daraufhin vereinbarten mein Freund und die Nachmieter auf dem Abnahme/Übergabeprotokoll, dass die Malerkosten von seiner Kaution abgezogen werden. Nun kam die Rechnung und die Nachmieter kauften Farbe für 225 m². Als ich recherierte fand ich einen Abschnitt wo drin stand: Wird ein Wohnungsübergabeprotokoll gefertigt, so haftet der Mieter nur für festgehaltene Mängel. In dem Protokoll steht natürlich das nur die Wände im Schlaf- und Kinderzimmer sowie die Decke im Flur nicht deckend gestrichen sind. Kann man diese Rechnung jetzt anfechten? Ist so eine Vereinbarung auf dem Abnahme/Übergabeprotokoll überhaupt rechtens?
    Bitte um Hilfe...
    Danke

  • Hallo Lindi,

    Du fragst hier nach privaten Vereinbarungen, welche Bürgeliches Recht bedeuten.
    In diesem Forum dreht es sich aber um Mietrecht, welches also ausschliesslich Mieter UND Vermieter betrifft.

  • Das ist keine private Vereinbarung! Diese Vereinbarung ist zwar mit den Nachmietern beschlossen worden, aber geht dennoch über die Hausverwaltung, da diese auf dem Abnahmeprotokoll der Verwaltung geschrieben wurde. Die Hausverwaltung will ja auch die Kosten dafür von der Kaution abziehen.

  • Das ist keine private Vereinbarung! Diese Vereinbarung ist zwar mit den Nachmietern beschlossen worden, aber geht dennoch über die Hausverwaltung, da diese auf dem Abnahmeprotokoll der Verwaltung geschrieben wurde. Die Hausverwaltung will ja auch die Kosten dafür von der Kaution abziehen.


    Wie Ihr das auskungelt, ist Eure Angelegenheit. Bisher habe ich noch nicht "Vermieter" gelesen. Der Vertragspartner eines Mieters ist regelmässig der Vermieter - es sei denn, er hat nachweislich jemanden sonst bevollmächtigt.

  • Tut mir leid das ich mich nicht richtig ausgedrückt habe.
    Ich versuche es nochmal zu erklären: bei der Abnhame war der Hausmeister vor Ort (der das Protokoll geschrieben hat). Die neuen Mieter bemängelten die Wände und der Hausmeister notierte dies auch in diesem Protokoll nach kleinen Streitigkeiten rief die Verwalterin den Hausmeister an und sagte er solle auf das Protokoll schreiben, das mein Freund für die Kosten der Malerarbeiten aufkommen muss und das diese von seiner Kaution abgezogen werden. Die Nachmieter mussten dann die Quittungen an die Verwalterin schicken und diese machte dann ein Schreiben fertig das sie an meinen Freund schickte. Somit haben wir die Kopie der Quittungen erhalten. Ich Überprüfte die dann uns stellte eben fest das die Nachmieter Farbe für 225 m² gekauft haben, was ja völliger Schwachsinn ist, wenn nur 2 Räume das Problem waren.
    Sorry das ich das nicht so klar verdeutlicht habe...

  • Zitat

    Kann man diese Rechnung jetzt anfechten?


    Man kann alles anfechten, wird hier aber nix bringen.

    Zitat

    Ist so eine Vereinbarung auf dem Abnahme/Übergabeprotokoll überhaupt rechtens?


    Selbstverständlich, wenn 2 erwachsene mündige Bürger unterschrieben haben.

  • Zitat

    das die Nachmieter Farbe für 225 m² gekauft haben, was ja völliger Schwachsinn ist

    Hast du schon mal nachgerechnet, wieviel qm die Wände und Decken zusammen ergeben? Hier geht es nicht um die Grundfläche der beiden Zimmer.

  • Hast du schon mal nachgerechnet, wieviel qm die Wände und Decken zusammen ergeben? Hier geht es nicht um die Grundfläche der beiden Zimmer.

    Das habe ich und es wären nur 81,04 m²

    Einmal editiert, zuletzt von Lindi (13. März 2013 um 18:44)

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