Guten Tag,
ich bin seit heute neu hier und benötige Informationen zu dem im Betreff genannten Thema.
Hintergrund für diese Frage ist, dass der Vermieter in den Nk-Abr. unterschiedliche Abrechnungsarten verwendet.
So hat er ein Teil der Positionen nach m² abgerechnet, andere wiederum nach Parteien und Personen.
Soweit mir bekannt ist, darf in der Nk-Abrechnung aber nur eine einheitliche Berechnung,also z.B. nach m², vorgenommen werden.
Es stellt sich heraus, dass bei den Positionen, welche nicht nach m² abgerechnet wurden, eine Benachteiligung bei der Berechnung gegenüber der nach m² vorliegt.
Kann mir bitte jemand weiter helfen, oder mir sagen, wo ich zu diesem Thema genaueres finde. Ist es z.B. in der Betriebskostenverordnung zu finden.
Für Eure Hilfe bedanke ich mich im voraus.
rolli
Unterschiedliche Abrechnungsarten in der Nk-Abrechnung
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rolli186 -
13. März 2013 um 13:02 -
Erledigt
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Zitat
dass der Vermieter in den Nk-Abr. unterschiedliche Abrechnungsarten verwendet.
Und das darf, evtl. muss er das sogar. Mehr dazu hier: 4. Verteilerschlüssel (Umlagemaßstab)- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
ZitatSoweit mir bekannt ist, darf in der Nk-Abrechnung aber nur eine einheitliche Berechnung,also z.B. nach m², vorgenommen werden.
Das ist demnach nicht richtig
ZitatIst es z.B. in der Betriebskostenverordnung zu finden.
Nö, da sind nur die erlaubten Betriebskosten zu finden. Aber in dem oben genannten Link ist der Umlageschlüssel erklärt.
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Und das darf, evtl. muss er das sogar. Mehr dazu hier: 4. Verteilerschlüssel (Umlagemaßstab)- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Das ist demnach nicht richtig
Nö, da sind nur die erlaubten Betriebskosten zu finden. Aber in dem oben genannten Link ist der Umlageschlüssel erklärt.
Danke für die schnelle Antwort.
Habe ich das richtig verstanden, wenn im Mietvertrag nicht exakt beschrieben ist, welche Positionen nach welchem
Schlüssel abgerechnet werden, dann gilt grundsätzlich die Aufteilung nach Wohnfläche? -
Habe ich das richtig verstanden, wenn im Mietvertrag nicht exakt beschrieben ist, welche Positionen nach welchem
Schlüssel abgerechnet werden, dann gilt grundsätzlich die Aufteilung nach Wohnfläche?
Jein.
Heiz- und WWasserbereitungskosten nach HeizkostenVO Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem
Betriebskosten nach Betriebskosten, Nebenkosten, Betriebskostenverordnung und http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
Hat Deine Wohnung bspw. zugelassene (Wasser-)Zähler, ist nach deren Angaben abzurechnen, ansonsten wohnflächenanteilig. -
Zitat
Soweit mir bekannt ist, darf in der Nk-Abrechnung aber nur eine einheitliche Berechnung,also z.B. nach m², vorgenommen werden.
FalschZitatwenn im Mietvertrag nicht exakt beschrieben ist, welche Positionen nach welchem Schlüssel abgerechnet werden,
Das muss im MV nicht stehen. -
Maßgebend für die Umlage der Betriebskosten ist:
BGB - § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.Somit ist die Aussage
ZitatHabe ich das richtig verstanden, wenn im Mietvertrag nicht exakt beschrieben ist, welche Positionen nach welchem
Schlüssel abgerechnet werden, dann gilt grundsätzlich die Aufteilung nach Wohnfläche?nicht generell richtig.
Nähere Auskünfte darüber, warum Ihr Vermieter für bestimmte Kostenarten einen von der Fläche abweichenden Schlüssel verwendet hat können Sie nur bei Ihrem Vermieter erfragen. Hier hilft unter Umständen auch eine Belegeinsicht weiter. Denn es gibt durchaus Kostenpositionen, deren Abrechnungsschlüssel Ihrem Vermieter durch die Rechnungsstellung vorgegeben ist. Ein gutes Beispeil hierfür sind die Betreiber des Kabelfernsehen.
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