Beiträge von rolli186

    Und das darf, evtl. muss er das sogar. Mehr dazu hier: 4. Verteilerschlüssel (Umlagemaßstab)- Berliner MieterGemeinschaft e.V.


    Das ist demnach nicht richtig


    Nö, da sind nur die erlaubten Betriebskosten zu finden. Aber in dem oben genannten Link ist der Umlageschlüssel erklärt.

    Danke für die schnelle Antwort.
    Habe ich das richtig verstanden, wenn im Mietvertrag nicht exakt beschrieben ist, welche Positionen nach welchem
    Schlüssel abgerechnet werden, dann gilt grundsätzlich die Aufteilung nach Wohnfläche?


    Guten Tag,
    ich bin seit heute neu hier und benötige Informationen zu dem im Betreff genannten Thema.
    Hintergrund für diese Frage ist, dass der Vermieter in den Nk-Abr. unterschiedliche Abrechnungsarten verwendet.
    So hat er ein Teil der Positionen nach m² abgerechnet, andere wiederum nach Parteien und Personen.
    Soweit mir bekannt ist, darf in der Nk-Abrechnung aber nur eine einheitliche Berechnung,also z.B. nach m², vorgenommen werden.
    Es stellt sich heraus, dass bei den Positionen, welche nicht nach m² abgerechnet wurden, eine Benachteiligung bei der Berechnung gegenüber der nach m² vorliegt.
    Kann mir bitte jemand weiter helfen, oder mir sagen, wo ich zu diesem Thema genaueres finde. Ist es z.B. in der Betriebskostenverordnung zu finden.
    Für Eure Hilfe bedanke ich mich im voraus.
    rolli

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