Und das darf, evtl. muss er das sogar. Mehr dazu hier: 4. Verteilerschlüssel (Umlagemaßstab)- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Das ist demnach nicht richtig
Nö, da sind nur die erlaubten Betriebskosten zu finden. Aber in dem oben genannten Link ist der Umlageschlüssel erklärt.
Danke für die schnelle Antwort.
Habe ich das richtig verstanden, wenn im Mietvertrag nicht exakt beschrieben ist, welche Positionen nach welchem
Schlüssel abgerechnet werden, dann gilt grundsätzlich die Aufteilung nach Wohnfläche?