weiteres Vorgehen Mietminderung

  • Hallo zusammen,

    letztes Jahr Mitte Oktober erhielten wir einen Brief mit der Mieterhöhung um 20% zum 01.01.2013. Dem haben wir weder schriftlich zugestimmt noch widersprochen. Ende Oktober verfassten wir ein Schreiben, dass wir die Miete ab 01.01.2013 um 20 % mindern werden, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen bestimmte Mängel behoben wurden (Schimmel, Wasserflecken, Heizung etc.). Es erfolgte keine Reaktion des Vermieters, außer das der Hausmeister mal vorbeikam um die Mängel zu begutachten. Wie erwartet konnte der Schimmel und die Wasserflecken nicht beseitigt werden. Wir haben daraufhin die alte Kaltmiete um 20% gemindert - wie schriftlich angedroht. Nun kam die Woche ein Schreiben vom Vermieter, mit der Forderung das Defizit auf dem Mietkonto binnen 2 Wochen zu begleichen, sonst Gericht etc.

    Der Schimmel entstand im Laufe vergangenen Jahres in einem Wasserfleck an der Decke welcher beim Einzug schon vorhanden war - jedoch nicht der Schimmel. Zusätzlich sind im letzten viertel Jahr weitere Wasserflecken in anderen Räumen dazugekommen.

    Meine Überlegung ist nun gewesen, dass wir die "neue" Kaltmiete um 20% hätten mindern müssen. Daraus würde sich ein Überschuss auf dem Mietkonto ergeben.
    Wie sollte nun am besten auf das Schreiben des Vermieters reagiert werden?

    Besten Dank

  • Hallo Moppi,

    so wie Du es gerne hättest darf die Frage wegen des Verbots der Rechtsberatung nicht beantwortet werden.
    Mietminderung wegen Mängel haben mit Mieterhöhung nicht zwangsweise etwas miteinander zu tun.
    Ob die MM wg. Mängel berechtigt war und/oder ob die MEH inzwischen auch ohne Deine Zustimmung rechtens war UND was jetzt zu tun sei, kann Dir nur ein FachAnwalt beantworten.

  • Zitat

    Meine Überlegung ist nun gewesen, dass wir die "neue" Kaltmiete um 20% hätten mindern müssen.


    Da ihr nicht zugestimmt hast wird der VM klagen und recht bekommen, wenn es z.B. der Mietspiegel zulässt.
    Der Verlierer zahlt alles, aber das ist bestimmt bekannt.
    Die angeblichen Mängel solltet ihr hieb und stichfest beweisen können, auch sicher sein, dass es nichr eure Schuld ist, sonst geht auch dieser Schuss nach hinten los.

  • Da ihr nicht zugestimmt hast wird der VM klagen und recht bekommen, wenn es z.B. der Mietspiegel zulässt.
    Der Verlierer zahlt alles, aber das ist bestimmt bekannt.
    Die angeblichen Mängel solltet ihr hieb und stichfest beweisen können, auch sicher sein, dass es nichr eure Schuld ist, sonst geht auch dieser Schuss nach hinten los.

    Der Mietspiegel lässt es zu... Ich hätte also der Erhöhung zustimmen müssen?

    Hallo Moppi,

    Mietminderung wegen Mängel haben mit Mieterhöhung nicht zwangsweise etwas miteinander zu tun.

    Im Prinzip haben beide Vorgänge nichts miteinander zutun - außer dem Zeitpunkt.

  • Zitat

    Der Mietspiegel lässt es zu... Ich hätte also der Erhöhung zustimmen müssen?


    Müssen tut man gar nix, sollen wäre richtig, würde zumindest billiger.
    Wenn Du fix bist und alles sofort nachzahlst bevor Gerichtspost kommt, könntest Du Glück haben.

    Zitat

    außer dem Zeitpunkt.


    Unrelevant

  • Der Mietspiegel lässt es zu... Ich hätte also der Erhöhung zustimmen müssen?


    Ja, genauer: dem Mieterhöhungsbegehren. Wenn Du Dich weiterhin weigerst, kann der VM jetzt nur noch Deine Zustimmung einklagen.

  • Ja, genauer: dem Mieterhöhungsbegehren. Wenn Du Dich weiterhin weigerst, kann der VM jetzt nur noch Deine Zustimmung einklagen.

    Wir haben uns nicht geweigert. Wir haben stillschweigend zugestimmt. Im Gegenteil, wir haben sogar noch zu viel Miete gezahlt. Wir haben 20% Mietminderung von der geringeren Kaltmiete abgezogen statt von der neuen.

  • Zitat

    Wir haben uns nicht geweigert. Wir haben stillschweigend zugestimmt.


    Das muss aber schriftlich erfolgen !

    Zitat

    Im Gegenteil, wir haben sogar noch zu viel Miete gezahlt. Wir haben 20% Mietminderung von der geringeren Kaltmiete abgezogen statt von der neuen.


    Klasse, bist Du Nachwuchskomiker ?

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