Standard AbgerechneteWasserverbräuche entsprechen nicht den Ablese- und Rechnungswert

  • Hallo,
    in einem von 3 Familien bewohnten Haus sind lt. Rechnung der Wasserwerke und Zählerstand Hauszähler 275 m³ Wasser verbraucht worden.
    Wenn alle Mieter Ihre bei der Ablesung aufgenommenen Zählerstände (jeweils Kalt- und Warmwasser in der Wohnung sowie Kaltwasser in der Waschküche ) zusammenrechnen kommen 270 m³ zusammen. Dies kann sicher durch Ungenauigkeiten der Zähler zustande kommen.

    Das Problem ist aber die Abrechnung!
    Hier wird mit einem Gesamtwasserverbrauch aller Mieter von 160 m³ gerechnet. Hierdurch erhöht sich der Wert der für die Berechnung des Preises für Warmwasser pro m³ enorm!
    Der Vermieter rechnet einen Warmwasserverbrauch des gesamten Hauses von 40 m³ in der Abrechnung. Wobei er für den m³ Warmwasser 25,- € annimmt. 70 % werden nach Verbrauch abrechnet und 30 % nach Wohnfläche.
    Wobei aber lt. den Warmwasserzähler in den Wohnungen der Mieter 80 m³ Warmwasser verbraucht worden.
    Dies würde ja den Preis pro ³m auf 12,50 € senken.
    Besonders delikat, bei den Abrechnungen jeden einzelnen Mieters ist der jeweils eigene Verbrauch bei knapp 30 m³ und der Verbrauch der 2 anderen Mieter der Rest bis 40 m³.
    Dies ist erst aufgefallen als die Mietparteien ihre Abrechnungen verglichen haben. Bis dahin haben diese sich über den geringen Verbrauch der Nachbarn gewundert.

    Was ist in diesem Falle zu unternehmen?
    Der Vermieter als auch die Abrechnungsfirma betonen so ist alles korrekt nach den gesetzlichen Vorgaben und den abgelesenen Werten und die Mieter würden sich gegenseitig falsche Werte vorgeben.

    Die 3 Mietparteien empfinden dies schlicht als Betrug!

    Ist in solch einem Fall die Abrechnung insgesamt überhaupt wirksam?

    Hinweis: Die angegeben Werte sind gerundete Zahlen, da zig Nachkommastellen unübersichtlich wären.

    Danke für Eure Bemühungen

    ekdül

  • Hallo ekdül


    Rechnung der Wasserwerke und Zählerstand Hauszähler 275 m³
    ...
    enn alle Mieter Ihre bei der Ablesung aufgenommenen Zählerstände zusammenrechnen kommen 270 m³ zusammen. Dies kann sicher durch Ungenauigkeiten der Zähler zustande kommen.

    Dies könnten tatsächlich Ungenauigkeiten der Zähler selbst oder der Ablesung sein,
    z.B. zeitliche Differenz bei der Ablesung der einzelnen Zähler.
    Dieser "Fehler" dürfte zu vernachlässigen sein.



    Das Problem ist aber die Abrechnung!
    Hier wird mit einem Gesamtwasserverbrauch aller Mieter von 160 m³ gerechnet.

    Dies ist tatsächlich seltsam.



    Der Vermieter rechnet einen Warmwasserverbrauch des gesamten Hauses von 40 m³ in der Abrechnung. Wobei er für den m³ Warmwasser 25,- € annimmt.

    Annehmen ist nicht!
    Es sind die Kosten zu verteilen,
    nicht zu "schätzen".



    70 % werden nach Verbrauch abrechnet und 30 % nach Wohnfläche.

    Das ist schon OK,
    sind auch vorher die Kosten zur erwärmung des WW berechnet worden?
    Oder gibt es für die WW-Bereitung schon WMZ?



    Wobei aber lt. den Warmwasserzähler in den Wohnungen der Mieter 80 m³ Warmwasser verbraucht worden.

    Schon wieder eine unerklärliche? Differenz.



    Dies würde ja den Preis pro ³m auf 12,50 € senken.

    Der m³ Preis ansich ist nicht relevant,
    und braucht auf der Abrechnung nicht aufgeführt werden.



    Besonders delikat, bei den Abrechnungen jeden einzelnen Mieters ist der jeweils eigene Verbrauch bei knapp 30 m³ und der Verbrauch der 2 anderen Mieter der Rest bis 40 m³.

    100 m³?
    aber der VM rechnet mit 80 m³?



    Dies ist erst aufgefallen als die Mietparteien ihre Abrechnungen verglichen haben. Bis dahin haben diese sich über den geringen Verbrauch der Nachbarn gewundert.

    Das lässt sich denken.



    Was ist in diesem Falle zu unternehmen?
    Der Vermieter als auch die Abrechnungsfirma betonen so ist alles korrekt nach den gesetzlichen Vorgaben und den abgelesenen Werten und die Mieter würden sich gegenseitig falsche Werte vorgeben.

    Klar das VM und Abrechner "behaupten" alles ist korrekt,
    eine neue Abrechnung würde zumindest einiges an Zeit kosten,
    da ein Abrechnungsunternehmen involviert ist vermutlich auch einige Euro.
    Gab es im Abrechnungszeitraum Leerstand oder Mieterwechsel?
    Daher könnten ggf. auch die Differenzen stammen.



    Die 3 Mietparteien empfinden dies schlicht als Betrug!

    Ist in solch einem Fall die Abrechnung insgesamt überhaupt wirksam?

    Ob die Abrechnung unwirksam ist oder nur fehlerhaft kann man,
    ohne die Abrechnung zu sehen nicht beurteilt werden.
    (evtl. die Abrechnungen hier anonymisiert im Forum posten)

    Sollte sich herraustellen,
    dass der VM vorsätzlich so abrechnet,
    wäre der Straftatbestand Betrug erfüllt.


    VG Syker

  • Hallo Syker,
    Danke für die Antwort.

    Der Euro-Wert für die Warwasserbereitung ist durch den Vermieter nicht geschätzt. Der Gesamtwert in Euro für die Warmwasserbereitung ergibt sich aus der Berechnung nach der HKVO. Dies ist insoweit mit Brennstoffkosten, Heizungswartung... errechtnet worden, in den Betrag für die Heizung und die Warmwasserbereitung. Das ist schon insoweit in Ordnung.

    Der der Euro-Wert für die Warmwasserbereitung ja gleich bleibt, ergibt sich ja mit weniger m³ ein höherer Wert pro m³.

    Die Aufteilung 70% und 30% ist OK, das ist klar.

    Also auf den Abrechnungen der einzelnen Mieter wird der tatsächliche Verbrauch des jeweiligen Mieters angegeben. ( ist bei jedem so um die 30 m³ ), nur die m³ der 2 anderen Mieter sind dann 6 m³ und 4 m³.
    Bei der eigenen Abrechnung hat der der hier mit 4 m³ auftaucht, dann seine tatsächlichen ca. 30 m³.
    Dieses bei jedem Mieter.

    Auf diese Weise würde der Vermieter ( mit diesen hier gerundeten Zahlen ) von jedem Mieter 750,- € von jedem Mieter für`s Warmwasser erhalten, statt von jeden Mieter 375,- € wenn alles richtig ist. Also ein unberechtigtes Plus für den Vermieter von
    1125, - €.

    Wenn die Mieter Ihre Abrechnungen nicht verglichen hätten wäre es niemandem aufgefallen.

    ekdül

  • Hallo ekdül


    Der Euro-Wert für die Warwasserbereitung ist durch den Vermieter nicht geschätzt. Der Gesamtwert in Euro für die Warmwasserbereitung ergibt sich aus der Berechnung nach der HKVO. Dies ist insoweit mit Brennstoffkosten, Heizungswartung... errechtnet worden, in den Betrag für die Heizung und die Warmwasserbereitung. Das ist schon insoweit in Ordnung.

    Ja das sollte in Ordnung sein



    Der der Euro-Wert für die Warmwasserbereitung ja gleich bleibt, ergibt sich ja mit weniger m³ ein höherer Wert pro m³.

    das ist auch logisch und nachvollziehbar.



    Die Aufteilung 70% und 30% ist OK, das ist klar.

    sehe ich auch so.



    Also auf den Abrechnungen der einzelnen Mieter wird der tatsächliche Verbrauch des jeweiligen Mieters angegeben. ( ist bei jedem so um die 30 m³ ), nur die m³ der 2 anderen Mieter sind dann 6 m³ und 4 m³.
    Bei der eigenen Abrechnung hat der der hier mit 4 m³ auftaucht, dann seine tatsächlichen ca. 30 m³.
    Dieses bei jedem Mieter.

    der einzelne Verbrauch der anderen M hat auf einer Mieterabrechnung selbst nichts zu suchen (Datenschutz)
    hier hört es sich so an das dies nur unrealischtische Vergleichswerte sind.



    Auf diese Weise würde der Vermieter ( mit diesen hier gerundeten Zahlen ) von jedem Mieter 750,- € von jedem Mieter für`s Warmwasser erhalten, statt von jeden Mieter 375,- € wenn alles richtig ist. Also ein unberechtigtes Plus für den Vermieter von
    1125, - €.

    dies kann ich so leider nicht nachvollziehen.



    Wenn die Mieter Ihre Abrechnungen nicht verglichen hätten wäre es niemandem aufgefallen.

    Du hast das Recht die zugrunde gelegten Belege einzusehen,
    hierbei sollten die auch Fehler feststellbar sein,
    ohne die anderen Abrechnungen zu sehen.

    Für die Abrechnung sind die MV-Vereinbarungen maßgeblich,
    und diese Vereinbarungen können bei den verschiedenen M unterschiedlich sein,
    sodass auch hier ggf. Unterschiede beim zusammen addieren ergeben.


    VG Syker

  • Hallo Ekdül,
    da gab es doch zuletzt schon einen Thread mit doppelt bzw. von anderen Objekten zuzuschreibenden Euch in Rechnung gestellten Nebenkostenposten. Auch hier sollten mal dringend Nägel mit Köpfen gemacht werden, um den mglw. Betrügereien ein Ende zu bereiten.

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