Klage nach Auszug

  • Hallo, Mitmietforumnutzer!
    Habe ein Problem mit meinem Ex-Vermieter.Eigentlich habe ich mich immer auf der sicheren Seite vermutet,da man aber auf hoher See und vor Gericht in Gottes Händen ist schilder` ich mal mein Problem.
    Der seit den neunziger Jahren gültige Mietvertrag teilte sich bezüglich der Miete in drei Posten: Grundmiete, Vorauszahlung für Betriebskosten und sonstige Zuschläge(die ursprünglich gültigen DM-Beträge wurden 2002 in Euro umgerechnet).
    Vor drei Jahren nahm das Unheil dann seinen Lauf.Kurz vor Weihnachten hab ich die schriftliche Mitteilung bekommen ,das ich ab Januar die alte Grundmiete zahlen soll und höhere Nebenkosten.
    Ab April sollte dann eine 20% Erhöhung der Grundmiete erfolgen.Die sonstigen Zuschläge wurden nicht mehr erwähnt.
    Da die Nebenkosten sich beinahe verdoppeln sollten (von 61,50 € auf 120 €) und das in keinem Verhältnis zu den alten Nachzahlungen stand ,hab ich diesbezüglich schriftlich mitgeteilt, das ich die Nebenkostenvorauszahlungen auf 80 € monatlich erhöhen werde.
    Bezüglich der Mieterhöhung habe ich mir weitere Bedenkzeit erbeten.
    Aufgrund der Gesamtumstände (Wohnung wegen bevorstehenden Familienzuwachses zu klein,Verhältnis zum Vermieter immer problematischer) habe ich die Mieterhöhung abgelehnt und mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen.
    Ein Jahr nach dem Auszug kam dann die Nebenkostenabrechnung für das Gesamtjahr.
    Bestandteil dieser Nebenkosten waren dann (für mich aus heiterem Himmel) die sonstigen Zuschläge.Die Zahlung habe ich dann verweigert, den Differenzbetrag zu den übrigen Nebenkosten aber umgehend überwiesen (87 €).
    Wegen der sonstigen Zuschläge steht jetzt die Entscheidung des Amtsgerichtes an.Es geht zwar nur um 40 €, aber mit allen übrigen Kosten (Mahngebühren;Gerichtskosten...) dürfte da eine Summe im mittleren dreistelligen Bereich auf mich zukommen.
    In der vergangenen Woche kam ein Beschluss des Amtsgerichtes mit der Bitte um abschliessende Stellungnahme.
    Zwischen den Zeilen kann man erkennen, das die Forderung der Gegenseite nach Meinung des Richters wohl zu Recht besteht.Begründung: Mieterhöhung sei nicht angenommen worden und eine Abänderung des Mietvertrages in dem Sinne, das die Zuschläge nicht mehr zu zahlen wären sei nicht erfolgt.
    Zum besseren Verständnis:wörtlich heisst es im Mietvertrag "sonstige Zuschläge (z.B. Kabelfernsehanlage,Gemeinschaftsantenne oder Modernisierung)".
    So, ich hoffe, das Problem ist halbwegs verständlich geschildert.
    Bin für jeden Tipp dankbar.
    Glückauf!FT][/align]

  • Sie haben das Mieterhöhungsverlangen abgelehnt und vom Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. An dem alten Vertrag hat sich somit nichts geändert. Da die Betriebskosten ohnehin ordentlich abzurechnen sind, ist eine erhöhte Vorauszahlung, sofern das erforderlich ist, durchaus rechtens. Es geht Ihnen ja nichts verloren.
    Da kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde bleibt der alte Vertrag in Kraft, auch mit den Zuschlägen. Ich kann dem Amtsgreicht vollständig folgen.

  • Kaspar 1980:

    "Ein Jahr nach dem Auszug kam dann die Nebenkostenabrechnung für das Gesamtjahr."
    - Bitte GENAU: Wann kam die NK_ABr. für welchen Zeitraum?

    "Bestandteil dieser Nebenkosten waren dann (für mich aus heiterem Himmel) die sonstigen Zuschläge."
    - Welche genau? Im MV vereinbarte?

    "wörtlich heisst es im Mietvertrag "sonstige Zuschläge (z.B. Kabelfernsehanlage,Gemeinschaftsantenne oder Modernisierung)"."
    - Das ist kein ganzer Satz...:confused:

  • Zitat

    Es geht zwar nur um 40 €,


    Das ist natürlich eine riesen Summe für die es sich allemal lohnt zu klagen.
    Verlierst Du, und das wirst Du, kannst Du vllt. in Berufung gehen.

  • "Ein Jahr nach dem Auszug kam dann die Nebenkostenabrechnung für das Gesamtjahr."
    - Bitte GENAU: Wann kam die NK_ABr. für welchen Zeitraum?

    Auszug erfolgte im April 2011.Die Nebenkostenabrechnung kam am 24.03.2012 für das Kalenderjahr 2011.
    Das ist m.E. aber auch alles grundsätzlich im Rahmen.

    "Bestandteil dieser Nebenkosten waren dann (für mich aus heiterem Himmel) die sonstigen Zuschläge."
    - Welche genau? Im MV vereinbarte?

    Jawohl. Das ist das eigentliche Problem.Der Vermieter hat die sonstigen Zuschläge zunächst einmal von den geleisteten Vorauszahlungen abgezogen, so daß sich der Differenzbetrag von 40 Euro ergibt - das ist die Summe, um die gestritten wird.

    "wörtlich heisst es im Mietvertrag "sonstige Zuschläge (z.B. Kabelfernsehanlage,Gemeinschaftsantenne oder Modernisierung)"."
    - Das ist kein ganzer Satz...

    Das steht aber exakt so im ursprünglichem Vertrag unter § 6 1. b) mit dem handschriftlichem Eintrag 20 DM.
    Die Grundmiete steht unter § 6 1. und die Betriebskosten unter § 6 2. (wörtlich : Vorauszahlung für Betriebskosten wie unter Ziffer 3 ausgeführt.
    Unter § 6 3. des Mietvertrages sind die einzelnen Arten der Betriebskosten noch von a) bis J) entsprechend aufgeführt.
    Diesen Passus "sonstige Zuschläge" halte ich sowieso für sehr schwammig, weil ich das so auch noch nie in irgendeinem anderen Mietverrtag gelesen habe.
    Die Gegenseite spricht in der Klage ohnehin in dem Zusammenhang immer nur von Kabelfernsehbeiträgen, die noch zu zahlen seien.
    Die gehören meines Wissens aber wohl eher in die Betriebskosten.Im Mietvertrag steht unter §6 3. j) "Gebühren Breitbandkabelanlage".
    Ich weiss im übrigen bis heute nicht, wie hoch die Kabelfernsehgebühren tatsächlich waren.

  • Das ist natürlich eine riesen Summe für die es sich allemal lohnt zu klagen.
    Verlierst Du, und das wirst Du, kannst Du vllt. in Berufung gehen.


    Ja, in der Tat.Ich hätte eigentlich gedacht, das für solche Bagatellbeträge zunächst ein Schiedsmann eingeschaltet wird.
    Eine Berufung würde die Sache - egal für welche Seite- ja nur nochmals verteuern - schauen wir mal.

  • "wörtlich heisst es im Mietvertrag "sonstige Zuschläge (z.B. Kabelfernsehanlage,Gemeinschaftsantenne oder Modernisierung)"."
    - Das ist kein ganzer Satz...
    Das steht aber exakt so im ursprünglichem Vertrag unter § 6 1. b) mit dem handschriftlichem Eintrag 20 DM.


    Aha, jetzt kann ich mir den kompletten Satz zusammenreimen...:rolleyes:

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