"Ein Jahr nach dem Auszug kam dann die Nebenkostenabrechnung für das Gesamtjahr."
- Bitte GENAU: Wann kam die NK_ABr. für welchen Zeitraum?
Auszug erfolgte im April 2011.Die Nebenkostenabrechnung kam am 24.03.2012 für das Kalenderjahr 2011.
Das ist m.E. aber auch alles grundsätzlich im Rahmen.
"Bestandteil dieser Nebenkosten waren dann (für mich aus heiterem Himmel) die sonstigen Zuschläge."
- Welche genau? Im MV vereinbarte?
Jawohl. Das ist das eigentliche Problem.Der Vermieter hat die sonstigen Zuschläge zunächst einmal von den geleisteten Vorauszahlungen abgezogen, so daß sich der Differenzbetrag von 40 Euro ergibt - das ist die Summe, um die gestritten wird.
"wörtlich heisst es im Mietvertrag "sonstige Zuschläge (z.B. Kabelfernsehanlage,Gemeinschaftsantenne oder Modernisierung)"."
- Das ist kein ganzer Satz...
Das steht aber exakt so im ursprünglichem Vertrag unter § 6 1. b) mit dem handschriftlichem Eintrag 20 DM.
Die Grundmiete steht unter § 6 1. und die Betriebskosten unter § 6 2. (wörtlich : Vorauszahlung für Betriebskosten wie unter Ziffer 3 ausgeführt.
Unter § 6 3. des Mietvertrages sind die einzelnen Arten der Betriebskosten noch von a) bis J) entsprechend aufgeführt.
Diesen Passus "sonstige Zuschläge" halte ich sowieso für sehr schwammig, weil ich das so auch noch nie in irgendeinem anderen Mietverrtag gelesen habe.
Die Gegenseite spricht in der Klage ohnehin in dem Zusammenhang immer nur von Kabelfernsehbeiträgen, die noch zu zahlen seien.
Die gehören meines Wissens aber wohl eher in die Betriebskosten.Im Mietvertrag steht unter §6 3. j) "Gebühren Breitbandkabelanlage".
Ich weiss im übrigen bis heute nicht, wie hoch die Kabelfernsehgebühren tatsächlich waren.