Ist unsere Kündigung rechtskräftig? DRINGEND!

  • Hallo an Alle! :)

    Ich haben eine dringende Frage an euch!

    Mein Freund und ich sind am 01.06.12 zusammen in eine neue Wohnung gezogen.

    In unseren Mietvertrag steht,das wir uns verpflichten 1 Jahr in dieser Wohnung wohnen zu bleiben. Eingerechnet mit der Kündigungsfrist (3 Monate) wäre es jetzt der Zeitpunkt um die Wohnung zu kündigen und wir würden trotzdem ein Jahr drinnen wohnen. Habe mir vorhin nochmal unseren Mietvertrag angesehen in dem steht,das wir erst nach einen Jahr kündigen dürfen und dann nochmal 3 Monate Kündigungsfrist drauf müssten wir dann 15 Monate dort wohnen bleiben. Wir würden aber gerne ab 01.06.13 woanders wohnen und haben uns dementsprechend eine neue Wohnung gesucht.

    Ist so ein Zeitlimit überhaupt rechtskräftig?
    Es steht auch kein Grund für das Zeitlimit im Mietvertrag.


    Ich bitte um schnelle Hiiiiiiiilfe!


    Mit freundlichen Grüßen

    VW-LAdy_117

  • "2. Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von einem Jahr auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündiung mit gesetzlicher Frist unberührt. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen."


    So stehts wörtlich drinnen...


    Was sagst du dazu :confused:

  • Im Internet steht,das dafür ein Grund angegeben sein muss,wenn das Mietverhältnis ein Zeitlimit beträgt sonst ist dieses hinfällig.
    Trifft das in diesem Fall zu?


    "Zeitlimit".... Bitte definiere das mal rechtssicher.
    Ein Zeitmietvertrag hat klar definierten Anfang und Ende aus bestimmten Grund.
    Euer MV hat einen Kündigungsverzicht innerhalb der ersten 12 Monate.

  • Die Festlegung bezieht sich hierbei auf einen wechselseitigen Kündigungsverzicht.
    Sie dürfen also erstmals nach Ablauf eines Jahres den Vertrag mit einer 3-monatigen Frist kündigen.
    Oder andersherum: Sie dürfen erst nach einem Jahr und 3 Monaten das Mietverhältnis beenden.

    Sie schreiben:Im Internet steht,das dafür ein Grund angegeben sein muss,wenn das Mietverhältnis ein Zeitlimit beträgt sonst ist dieses hinfällig.

    Das trifft nur zu bei einem befristeten Mietvertrag. Das ist eine andere Schiene. Das ist aber bei Ihnen nicht der Fall.

  • Hallo VW-Lady_117,

    wenn Sie einen guten Kontakt zum Vermieter haben, versuchen Sie es mal mit einen Aufhebungsvertrag. Vorteil hier ist die Beendigung des Mietverhältnis nach Vereinbarung beschlossen (schriftlich!) werden kann.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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