Hallo an Alle! 
Ich haben eine dringende Frage an euch!
Mein Freund und ich sind am 01.06.12 zusammen in eine neue Wohnung gezogen.
In unseren Mietvertrag steht,das wir uns verpflichten 1 Jahr in dieser Wohnung wohnen zu bleiben. Eingerechnet mit der Kündigungsfrist (3 Monate) wäre es jetzt der Zeitpunkt um die Wohnung zu kündigen und wir würden trotzdem ein Jahr drinnen wohnen. Habe mir vorhin nochmal unseren Mietvertrag angesehen in dem steht,das wir erst nach einen Jahr kündigen dürfen und dann nochmal 3 Monate Kündigungsfrist drauf müssten wir dann 15 Monate dort wohnen bleiben. Wir würden aber gerne ab 01.06.13 woanders wohnen und haben uns dementsprechend eine neue Wohnung gesucht.
Ist so ein Zeitlimit überhaupt rechtskräftig?
Es steht auch kein Grund für das Zeitlimit im Mietvertrag.
Ich bitte um schnelle Hiiiiiiiilfe!
Mit freundlichen Grüßen
VW-LAdy_117