Beiträge von VW-Lady_117

    "2. Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von einem Jahr auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündiung mit gesetzlicher Frist unberührt. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen."


    So stehts wörtlich drinnen...


    Was sagst du dazu :confused:

    Hallo an Alle! :)

    Ich haben eine dringende Frage an euch!

    Mein Freund und ich sind am 01.06.12 zusammen in eine neue Wohnung gezogen.

    In unseren Mietvertrag steht,das wir uns verpflichten 1 Jahr in dieser Wohnung wohnen zu bleiben. Eingerechnet mit der Kündigungsfrist (3 Monate) wäre es jetzt der Zeitpunkt um die Wohnung zu kündigen und wir würden trotzdem ein Jahr drinnen wohnen. Habe mir vorhin nochmal unseren Mietvertrag angesehen in dem steht,das wir erst nach einen Jahr kündigen dürfen und dann nochmal 3 Monate Kündigungsfrist drauf müssten wir dann 15 Monate dort wohnen bleiben. Wir würden aber gerne ab 01.06.13 woanders wohnen und haben uns dementsprechend eine neue Wohnung gesucht.

    Ist so ein Zeitlimit überhaupt rechtskräftig?
    Es steht auch kein Grund für das Zeitlimit im Mietvertrag.


    Ich bitte um schnelle Hiiiiiiiilfe!


    Mit freundlichen Grüßen

    VW-LAdy_117

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