Mietspiegel

  • Wohne seid etwa 4 jahren in einer 63qm wohnung habe festgestellt das der grundmietspiegel höher liegt als der mitspiegel den die gemeinde festgelegt hat es handelt sich um einen altbau einfacher klasse frage ist das rechtens

  • Ich denke, dass Sie bisher noch die Miete bezahlen, die Sie auch beim Einzug vereinbarten. Richtig? Der Mietspiegel kommt erst dann zum Tragen, wenn Ihr Vermieter eine Mieterhöhng verlangt. Die muss er dann z.B. mit dem Mietspiegel begründen.

    Sie hätten ja vor Abschluss des Mietvertrages besser verhandeln oder aber eine andere Wohnung suchen können.

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