In unserem 6-Parteienhaus mit zentraler Ölheizung haben sich die Verbrauchskosten pro Einheit in den letzten Jahren versechsfacht.
Grund ist, dass mittlerweile 4 Mieter die Ölheizung nicht mehr nutzen, da sie auf Holz umgestiegen sind. Sie haben die Heizung zentral in der Wohnung zugedreht und somit erfassen die Wärmemengenzähler keinen Verbrauch mehr. Für die beiden anderen Mieter ist es mittlerweile günstiger, mit Strom zu heizen.
20 Prozent der Kaltmiete ist für die Heizung zu zahlen, die aktuell für die Ölheizer unwirtschaftlich bzw. zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko geworden ist.
Können die Ölheizer die Miete kürzen und wenn ja in welcher Höhe?
Am sinnvollsten wäre es natürlich, wenn der Vermieter die Ölheizung ganz abstellt und die Ölheizer auf Strom umstellen. Aber dazu wird der Vermieter kaum zu bewegen sein.
Unwirtschaftliche Heizung, Mietkürzung?
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mia67 -
27. Februar 2013 um 08:32 -
Erledigt
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Hallo mia67
mittlerweile 4 Mieter die Ölheizung nicht mehr nutzen, da sie auf Holz umgestiegen sind. Sie haben die Heizung zentral in der Wohnung zugedreht und somit erfassen die Wärmemengenzähler keinen Verbrauch mehr.
Das ist ja auch der Sinn der Verbrauchserfassung,
aber die Grundkosten (i.d.R 30-50 %) sind trotzdem von diesen 4 M zu zahlen.
Ist die HK-Abrechnung nach den Regeln der HeizkostenV erstellt worden?
Für die beiden anderen Mieter ist es mittlerweile günstiger, mit Strom zu heizen.
20 Prozent der Kaltmiete ist für die Heizung zu zahlen, die aktuell für die Ölheizer unwirtschaftlich bzw. zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko geworden ist.
Das ist fast nicht zu glauben,
wie hoch sind denn die Heizkosten pro m²
Können die Ölheizer die Miete kürzen und wenn ja in welcher Höhe?
Nein!
Hohe Kosten sind m.E. kein Mangel nach § 536
Am sinnvollsten wäre es natürlich, wenn der Vermieter die Ölheizung ganz abstellt und die Ölheizer auf Strom umstellen. Aber dazu wird der Vermieter kaum zu bewegen sein.
Warum auch?
Der VM kann ja nichts dafür das seine M die Heizung nicht wollen.
Er stellt die Wärme zur Verfügung und dazu ist er gewissermaßen auch verpflichtet.
VG Syker -
> Ist die HK-Abrechnung nach den Regeln der HeizkostenV erstellt worden?
Ja, 30/70> Das ist fast nicht zu glauben,
wie hoch sind denn die Heizkosten pro m²Es sind sogar aktuell 22% der Kaltmiete, errechnet aus dem Mietspiegel.
(Zentralheizung vs. keine Heizung zur Verfügung gestellt.)Die reinen Verbrauchskosten für die Ölheizer (ohne Grundgebühr) liegen bei über 20€/m2.
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Hallo mia67
> Ist die HK-Abrechnung nach den Regeln der HeizkostenV erstellt worden?
Ja, 30/70
30 % Grundkosten auf m²/m³ aller 6 Wohnungen verteilt?
VG Syker -
Hallo mia67
30 % Grundkosten auf m²/m³ aller 6 Wohnungen verteilt?
VG SykerJa, nach HKV
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Ja, nach HKV
Dann scheint die HK-Abrechnung ordnungsgemäß erstellt worden zu sein.
VG Syker
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