VM versucht, Vorschäden über einbehaltene Kaution zu verrechnen

  • Hallo zusammen,
    ich lese schon einige Zeit passiv hier mit, habe nun aber eine Frage in eigener Sache an die Experten:

    Unser Auszug steht bevor, die Abnahme durch den VM steht an.
    Beim Einzug vor 4 Jahren war die DG-Wohnung in einem schlechten Zustand, tellergroße Löcher in den Tapeten, zig Löcher in den Wänden, Kratzer an den Wänden von Katzen und Kratzer sowie Wasserschäden im Holz-Parkett.
    Im Übergabeprotokoll wurde damals u.a. vermerkt: "diverse Kratzer im Parkett, unterhalb der Dachfenster stellenweise aufgeqwollen" Es wurden Fotos von den Wänden und dem Boden gemacht.
    Wir haben dann in Eigenleistung komplett renoviert, 100% neu tapeziert + gestrichen, eine neue hochwertige Sat-Schüssel inkl. neuem Kabel installiert. Die Wohnung ist in einem sehr guten Zustand, die Schäden im Parkett sind aber immernoch vorhanden.
    Nun hat der Vermieter angedeutet, dass er evtl. Reparaturen am Parkett über die Kaution abdecken will, bzw. es den Anschein macht, dass er irgendwie Profit aus der Sache ziehen will, da er meint, die Wasserschäden seien "mehr" geworden.

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir die Wohnung nur mindestens im selben Zustand und nicht schlechter- übergeben müssen, wie wir sie damals übernommen haben? Durch unsere Eigenleistung wurde die Wohnung schließlich deutlich aufgewertet. Bzgl. Fristen zur Renovierung nach x Jahren ist nichts im Vertrag vermerkt.

    Dokumentierte Vorschäden kann er doch nicht uns in Rechnung stellen. Die Anzahl der Wasserschäden und Kratzer wurde nicht festgehalten "diverse Kratzer...Wasserschäden" also nicht nachvollziehbar, ob es mehr geworden sind.

    Könnte man diesen Fall an die eigene Haftpflicht geben, um über deren Gutachter die Forderung des VM zu widerlegen?

    Vielen lieben Dank für eure Hilfe
    Gruß
    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Suburban (26. Februar 2013 um 20:07) aus folgendem Grund: Korrektur Rechtschreibfehler :-)

  • Hallo Stefan,
    das Hauptproblem ist die Beweisbarkeit, ferner mietvertragliche Vereinbarungen, der damalige beweisbare Zustand der Mietsache und der jetzige.
    Verbesserungen kann der Vermieter nicht verlangen.

    "Dokumentierte Vorschäden kann er doch nicht uns in Rechnung stellen."
    - Logisch.

    "Könnte man diesen Fall an die eigene Haftpflicht geben, um über deren Gutachter die Forderung des VM zu widerlegen?"
    - Frage sie!

  • Zitat

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir die Wohnung nur mindestens im selben Zustand und nicht schlechter- übergeben müssen, wie wir sie damals übernommen haben?


    Kommt drauf an.

    Zitat

    Durch unsere Eigenleistung wurde die Wohnung schließlich deutlich aufgewertet.


    Und in den 4 Jahren wieder verlebt.

    Zitat

    Die Anzahl der Wasserschäden und Kratzer wurde nicht festgehalten "diverse Kratzer... Wasserschäden" also nicht nachvollziehbar, ob es mehr geworden sind.


    Dies könnte aber nun festgehalten werden, dann wird es eng.

  • Nun gibt es ein paar Neuigkeiten:

    Bei einer Vorab-Begehung mit dem Vermieter meinte dieser, dass er das 20 Jahre alte Parkett nun abziehen lassen will und wir uns über die Kaution daran beteiligen sollen. Es gibt die genannten Wasserschäden und diverse Kratzer, welche damals im Übergabeprotokoll mit Bildern festgehalten worden sind. Keine mutwilligen Beschädigungen vorhanden.

    Weiter beanstandet er den Zustand des Backofens: Bei Übergabe war dieser bereits 1-2 Jahre alt und gebraucht, bemängelt er nun nach 4 weiteren Jahren eingebrannte Flecken im Ofen sowie ein angelaufenes, (helles) Aluminium-Backblech. Er würde eine professionelle Reinigung berechnen wollen, wenn der Ofen nicht von uns in einen -für ihn- akzeptablen Zustand versetzt würde.

    Was tun? -Sprach Zeus...:confused:
    Gibt es sowas wie einen Schadenkatalog für die Definition von Gebrauchsschäden und mutwilliger Beschädigung?

    Sofern er bei Übergabe für die genannten Mängel tatsächlich Geld einbehalten will:
    - muss er uns schriftlich begründen, warum und wieviel er einbehält(?)
    - wir notieren auf dem Übergabeprotokoll, dass wir mit den Mängeln nicht einverstanden sind und dies rechtl. prüfen lassen werden, übergeben aber die Schlüssel? (um den Termin für die Übergabe, reguläres Mietende etc nicht zu gefährden)
    - wenden uns mit dem Fall an den Mieterschutzbund? Leider keine RechtschutzVers.:(

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Suburban (12. März 2013 um 21:57) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler


  • .... aber eine Frage in eigener Sache an die Experten

    Auch wenn Sie hier die Teilnehmer lobhudeln, es bleiben nach wie vor Laien mit etwas mehr Erfahrung.

    Zur Sache:

    Zitat

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir die Wohnung nur mindestens im selben Zustand und nicht schlechter- übergeben müssen, wie wir sie damals übernommen haben? Durch unsere Eigenleistung wurde die Wohnung schließlich deutlich aufgewertet. Bzgl. Fristen zur Renovierung nach x Jahren ist nichts im Vertrag vermerkt.

    Leider gehen Sie da falsch. Wenn Sie die Wohnung aufgewertet haben bedeutet das nicht, das Sie den Mietvertrag damit in irgendeiner Weise beeinflußt haben.

    Zitat

    Dokumentierte Vorschäden kann er doch nicht uns in Rechnung stellen. Die Anzahl der Wasserschäden und Kratzer wurde nicht festgehalten "diverse Kratzer...Wasserschäden" also nicht nachvollziehbar, ob es mehr geworden sind.

    Fußböden, gleich welcher Art, welche durch normale Abnutzung Schaden erleiden, brauchen vom Mieter nicht ersetzt werden.
    Da einige Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren und das auch dokumentiert wurde, haben Sie gute Karten

    Zitat

    Könnte man diesen Fall an die eigene Haftpflicht geben, um über deren Gutachter die Forderung des VM zu widerlegen?

    Was soll da noch widerlegt werden?

  • Zitat

    - muss er uns schriftlich begründen, warum und wieviel er einbehält(?)


    Das wird in der jeweiligen Rechnung stehen.

    Zitat

    - wir notieren auf dem Übergabeprotokoll, dass wir mit den Mängeln nicht einverstanden sind und dies rechtl. prüfen lassen werden, übergeben aber die Schlüssel? (um den Termin für die Übergabe, reguläres Mietende etc nicht zu gefährden)


    Der VM und seine Zeugen werden auf seinem Ü-Protokoll alle Beschädigungen notieren.

    Zitat

    - wenden uns mit dem Fall an den Mieterschutzbund?


    Fein, berichte was die vorschlagen.

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