Hallo zusammen,
ich lese schon einige Zeit passiv hier mit, habe nun aber eine Frage in eigener Sache an die Experten:
Unser Auszug steht bevor, die Abnahme durch den VM steht an.
Beim Einzug vor 4 Jahren war die DG-Wohnung in einem schlechten Zustand, tellergroße Löcher in den Tapeten, zig Löcher in den Wänden, Kratzer an den Wänden von Katzen und Kratzer sowie Wasserschäden im Holz-Parkett.
Im Übergabeprotokoll wurde damals u.a. vermerkt: "diverse Kratzer im Parkett, unterhalb der Dachfenster stellenweise aufgeqwollen" Es wurden Fotos von den Wänden und dem Boden gemacht.
Wir haben dann in Eigenleistung komplett renoviert, 100% neu tapeziert + gestrichen, eine neue hochwertige Sat-Schüssel inkl. neuem Kabel installiert. Die Wohnung ist in einem sehr guten Zustand, die Schäden im Parkett sind aber immernoch vorhanden.
Nun hat der Vermieter angedeutet, dass er evtl. Reparaturen am Parkett über die Kaution abdecken will, bzw. es den Anschein macht, dass er irgendwie Profit aus der Sache ziehen will, da er meint, die Wasserschäden seien "mehr" geworden.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir die Wohnung nur mindestens im selben Zustand und nicht schlechter- übergeben müssen, wie wir sie damals übernommen haben? Durch unsere Eigenleistung wurde die Wohnung schließlich deutlich aufgewertet. Bzgl. Fristen zur Renovierung nach x Jahren ist nichts im Vertrag vermerkt.
Dokumentierte Vorschäden kann er doch nicht uns in Rechnung stellen. Die Anzahl der Wasserschäden und Kratzer wurde nicht festgehalten "diverse Kratzer...Wasserschäden" also nicht nachvollziehbar, ob es mehr geworden sind.
Könnte man diesen Fall an die eigene Haftpflicht geben, um über deren Gutachter die Forderung des VM zu widerlegen?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe
Gruß
Stefan