Beiträge von Guhl

    Da meint der VM falsch.
    Außergewöhnlich ist in der Tat, Blockspeicher für ein MFH, da nimmt man NS-Öfen.
    Wie alt ist das Haus ?


    Aber nur was die Größe betrifft.
    Wieviel KW hat denn das Teil ?

    Blockspeicher sind genau die Heizungen die ins Geld gehen, weil damit zentral geheizt wird.
    Dadurch kommen NS-Öfen öfters in den Verdacht auch etwas teurer zu sein, obwohl das genaue Gegenteil der Fall ist.


    Das Haus ist Baujahr 1990. Leider gab es zu der Zeit von der Stadt wohl Vorgaben, dass keine Heizung mit Kaminabzug gebaut werden dürfe, wegen Rußentwicklung. Und ja, die Heizkosten sind leider sehr hoch :(

    Dass Du das nicht weißt und kennst, wundert mich überhaupt nicht !
    Nennt sich Blockspeicher.


    Ja wie immer.
    Es gibt 2 Systeme von Blockspeicher.

    Ja, mein Vermieter meinte mal, dass das sogar ne Sonderanfertigung wäre. Von der Stange konnte man die Heizung nicht kaufen. Sie versorgt 6 Wohneinheiten.

    Der Vermieter und nicht Sie haben das mit der Ablesefirma zu klären.
    Möglich könnte auch ein Ablesefehler zugrunde liegen und das aus diesen Grunde die Gradtagzahlentabelle angewandt wurde.
    Genaueres erfahren Sie nicht hier, sondern amm ehesten beim Vermieter

    Dass das in erster Linie eine Sache zwischen Ablesefirma, Vermieter und Vormieter ist, ist mir klar. Nur leider hat das dann eventuell ja Auswirkungen auf mich, indem der Verbrauch dann anders geschlüsselt wird und auf mich dann Nachzahlungen zukommen könnten. Ich wollte ja eigentlich auch nur wissen, ob es überhaupt möglich ist, eine andere Bewertung als die nach der Gradtagzahlentabelle zurate zu ziehen? Ein Ablesefehler schließe ich zumindest aus. Nach einem ersten Gespräch zwischen Vermieter und Ablesefirma hies es, dass ein eventuell wesentlich höherer Verbrauch durch uns im 2. Halbjahr ursächlich dafür wäre, dass unsere Vormieter mehr zu zahlen hätten. Kann das denn sein? Wie gesagt, wir heizen nicht unbedingt so, dass wir im T-Shirt bei Sommertemperaturen im Zimmer sitzen...

    Guten Tag,

    aktuell hat mir mein Vermieter mitgeteilt, dass unsere Vormieter Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung 2012 erheben wird.

    Meine Familie und ich sind am 01.05.2012 in die neue Wohnung eingezogen, in der eine zentrale Nachtspeicherheizung im Keller installiert ist und der Verbrauch an jedem Heizkörper über Flüssigkeitsmessstände nach dem Verdunstungsprinzip gemessen wird.
    Zum 30.04.2012 hat unser Vermieter mit den alten Mietern die Stände ermittelt und an den Ablesedienst übermittelt. Der Verbrauch der Vormieter lag im Jahr zuvor (2011) bei etwa 100 Einheiten. Nun wurden die Stände im Dezember 2012 von der Firma abgelesen und die Abrechnung erstellt. Vor ein paar Tagen schneite uns und den Vormietern die Abrechnung ins Haus und unsere Vormieter waren geschockt, weil nach dieser Abrechnung, Ihnen ein Verbrauch von knapp 90 Einheiten unterstellt wurde, uns dagegen von knapp 80 Einheiten für den Zeitraum Mai-Dezember. Unsere Vormieter haben sich natürlich gleich bei unserem Vermieter beschwert und meinten, das könne doch nicht sein, das nach nur vier Monaten fast der gesamte Jahresverbrauch aus dem Jahr 2011 entstanden ist und wir dagegen nur 80 Einheiten in 8 Monaten verbraucht haben sollen. Sie wären ja auch nur zu zweit und berufstätig, und wir sind zu dritt (2 Erw., davon nur einer Berufstätig und ein Kleinkind). Laut der Abrechnung wurde der Verbrauch nach dem Gradtagsprinzip abgerechnet, die Grundkosten dagegen zeitanteilig. Meine Frage ist nun, ist die Abrechnung nach dem Gradtagsprinzip rechtens, auch wenn der Verbrauch zum 30.04. abgelesen und an die Ablesefirma kommuniziert worden ist? Muss ich eine hohe Nachzahlung befürchten? Was ist eigentlich mit der Reserve für die Kaltverdunstung? Eigentlich müßte ich die doch auch zugesprochen bekommen, da diese doch für die Sommermonate gedacht ist, oder sehe ich das falsch?

    Vielleicht noch zu uns und unserem Heizverhalten:
    -Ich bin den ganzen Tag nicht da. Meine Frau ist vormittags so gut wie nie da und unsere Kleine ist bis 14 Uhr im Kiga.
    -Wir heizen die Räume auf ca. 20 Grad ein. Manche Räume wie Schlafzimmer, Küche, Flur und Badezimmer werden nie bzw. nur minimal geheizt, so dass wir eigentlich auch nicht viel Heizkosten verursachen.
    -Und wir waren Ende 2012 mehrmals im Urlaub, so dass wir insgesamt etwa 3 Wochen gar nicht da waren.
    -Die Heizung war erst ab Oktober (3 Monate) wieder an. Bei unseren Vormietern von Januar-April (4 Monate).

    Kann mich jemand vielleicht über diese Rechtssituation belehren. Haben unsere Vormieter Aussicht auf Erfolg mit ihrem Widerspruch?

    Vielen Dank schonmal im Voraus.

    Gruß
    Guhl

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