Mieter sollen Heizöl sofort nach tanken zahlen.

  • Eine Übernahme der Kosten durch den Mieter für eine komplette Brennstofflieferung ist meiner Meinung nach nicht möglich.
    Das wäre im kaufmännischen Sinne eine Vorauskasse.
    Eine solche kann nur vereinbart werden, wobei Höhe und Termin zu bestimmen wären. In den hier geschilderten Fall ist weder das Eine noch das Andere der Fall.
    Desweiteren, wie schon angedeutet, können Umstände eintreten, z.B. Kündigung, welche eine Zwischenablesung des Verbrauchsanteiles erforderlich machen. Von Insolvenz des Vermieters will ich garnicht reden.

    Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, würde ich eine solche Einmahlzahlung verweigern.

  • Hallo,

    also bei uns steht im Mietvertrag, daß wir das Heizöl bei Lieferung zahlen müssen. Daß er aber tanken kann, soviel er will und wir das zahlen müssen, das sieht man dann, wenns soweit ist. Ich mußte z.B. 877 Euro auf den Tisch legen und hab einen Verbrauch von ca. 650. Aber das ist leider zulässig als Einmalige Abschlagszahlung, wir wollten ja raus aus der Nummer und wie Andere monatlich zahlen. Da es aber zulässig ist und im Mietvertrag drinsteht, keine Chanche. Aber zumindest muß er am Ende des Jahres uns auszahlen, was wir nicht verbraten haben, ein Teilerfolg halt.

    Berny, die Mitbewohner, die beim Mieterschutz waren, sind ausgezogen. Die hatten keinen Bock mehr hier. Aber da ging sichs aus mit dem Jahresabschluss. Zieht jetzt einer aus kurz nach Tankung, wird er wohl den Rest dem nächsten aufbrummen.

    LG Wuschel.

    PS: Die Höhe der Ölgeldrückzahlung abzgl. Heizungsstrom entnehmen sie bitte meinem Thread " Muß ich als Mieter Rauchmelder bezahlen? " :p


  • also bei uns steht im Mietvertrag, daß wir das Heizöl bei Lieferung zahlen müssen.

    Dann ist das so in Ordnung.

    Zitat

    Daß er aber tanken kann, soviel er will und wir das zahlen müssen, das sieht man dann, wenns soweit ist.

    Genau das lässt sich im voraus nicht bestimmen. Der Preis hängt von einigen Faktoren ab, welche nicht vorausschaubar sind.
    Ölpreis, Menge, Verbrauch.

    Das entbindet den Vermieter nicht von einer jährlichen Abrechnung laut Heizkostenverordnung.
    Ihre einmalige Zahlung verstehen Sie als Abschlagzahlung. In der Regel ist es meine monatliche und somit in der Höhe überschau- und planbar.

  • Dann ist das so in Ordnung.


    Genau das lässt sich im voraus nicht bestimmen. Der Preis hängt von einigen Faktoren ab, welche nicht vorausschaubar sind.
    Ölpreis, Menge, Verbrauch.

    Ja klar, aber diesemal haben wir auch nur so getankt, daß es für über Sommer reicht und nicht für zwei Jahre, ich mußte ja zuerst noch das vom Vormieter ablösen, hatte dann kurz nach Einzug ca. 1200 l Heizöl zu bezahlen für ne 54qm-Wohnung, das ist nicht normal und haben wir abgestellt, das vom Vormieter bekam ich dann mal wieder zurück. So wie es jetzt iss, kommen wir klar. Wir wohnen halt schön hier, da läßt man sich manches gefallen, aber irgendwo iss Schluß.

    LG Wuschel

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!