Eine Übernahme der Kosten durch den Mieter für eine komplette Brennstofflieferung ist meiner Meinung nach nicht möglich.
Das wäre im kaufmännischen Sinne eine Vorauskasse.
Eine solche kann nur vereinbart werden, wobei Höhe und Termin zu bestimmen wären. In den hier geschilderten Fall ist weder das Eine noch das Andere der Fall.
Desweiteren, wie schon angedeutet, können Umstände eintreten, z.B. Kündigung, welche eine Zwischenablesung des Verbrauchsanteiles erforderlich machen. Von Insolvenz des Vermieters will ich garnicht reden.
Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, würde ich eine solche Einmahlzahlung verweigern.