Rücknahme Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo,
    hatten kurz vor Weihnachten 2012 (also vor 2 Monaten)
    die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.
    Das Sonnenstudio im Haus soll erweitert werden.
    Dafür wird unsere Wohnung benötigt. Wir sind ein Ehepaar und ein 4 jähriges Kind.
    Der Kündigungsgrund und das Kündigungsschreiben wurde v. Mieterbund
    und Rechtsanwalt kontrolliert. Die Kündigungszeit 3 Monate könnte
    evtl. noch rausgeschoben werden, aber sonst ist die Kündigung gerechtfertigt. Wir haben die Kündigung wegen Eigenbedarf angenommen und das auch d. Rechtsanwalt v. Vermieter schriftlich mitgeteilt. Auszug aus der Wohnung 31 März 2013.

    Wir haben uns natürlich in unseren kleinen Ort (1500 Einwohner) sofort auf Wohnungssuche gemacht. Es sind ja nicht andauernt Wohnungen frei mit ca. 90 qm.
    Wir müssen finanziell und wegen anderer Dinge hier im Ort eine Wohnung haben.
    1.Meine Arbeitsstelle ist zu Fuß zu erreichen, ohne zusätzliches
    Auto.
    2.Kind geht im Ort zum Kindergarten und wird von der Oma dort
    hingebracht, abgeholt und danach versorgt bis wir Feierabend
    haben. In einen anderen Ort würde die Betreuung durch die Oma
    nicht machbar sein und würde uns sehr viel Geld kosten.
    3.Haben am Ort ein eigenes Gartengrünstück.
    u.s.w.

    Wir haben ca. am 10 Januar eine Wohnung im Ort mit 90 qm gefunden, die wir ab 01.04.2013 gemietet haben. Wir müssen dort aber eine Küche übernehmen die
    2000,- € kostet. Die Wohnung ist im Mietshaus meiner Eltern und wir haben schon fast die gesamte "alte" Wohnung bei meinen Eltern
    zwischengelagert.

    Heute haben wir v. Anwalt des Vermieters ein Schreiben bekommen.
    Die Kündigung wegen Eigenbedarf wird zurück genommen und das Mietsverhältnis könne wie bisher weiter laufen.

    Was nun??? Wir wollen auch nicht mehr in der "alten" Wohnung bleiben da ja auch schon vieles abgebaut wurde und bei meinen Elten steht.
    Wir haben für die neue Wohnung schon Gardinenstangen und Gardienen anfertigen lassen, Tapeten gekauft, Bodenbelag gekauft,
    u.s.w.
    Dazu kommt noch die Küche mit 2000,- €
    Ummeldungen Strom, Telekom und alle Versicherungen u.s.w.wurden auch schon vorgenommen.

    Wer kommt für diesen Schaden auf?
    Muß der "alte" Vermieter Schadenersatz leisten, weil keine Kündigung auf Eigenbedarf mehr besteht?
    Was für Kosten müsste er übernehmen und wie können wir diese einfordern?

    Langes Thema aber ich hoffe auf einige gute Antworten von Euch.

    Danke schon mal.

  • Hallo Jestin,

    ich würde dem Vermieter mitteilen, dass da Mietverhältnis am 31. März 2013 endet.

    Ich würde mich nicht weichkneten lassen wegen eines (mglw. unsicheren) Gewerbemieters, der dann irgendwann mal wieder seine Meinungen ändern könnte.

  • Sehe ich auch so. Da Sie nun schon einiges an Umzugsvorbereitungen getroffen haben, sollten Sie sich nicht nochmal verschaukeln lassen.
    Die Kündigung des Vermieters bleibt weiterhin gültig und könnte nur im gegenseitigen Einvernehmen zurückgezogen werden.

    Inwieweit hier noch Schadenersatzt wegen eventuell vorgetäuschten Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, könnte nur ein versierter Fachanwalt klären.

    Berny: Ist die Stille hier nicht wohltuend ?

  • Zitat

    Inwieweit hier noch Schadenersatzt wegen eventuell vorgetäuschten Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, könnte nur ein versierter Fachanwalt klären.

    Schadensersatz kann gelten gemacht werden, in wiefern sich das aber lohnt ist ungewiss. Ich meine da steckt mehr Papierkram drin als dabei rum kommt.

    Einfach ausziehen und fertig, der Vermieter hat das Problem dann und du ja einen Auszug in Ordnung findest und alles dafür schon vorbereitet hast ... lass ihn machen ;)

  • Hallo,
    danke für die bisherigen Antworten.
    Wir hatten schon 3 Jahre mit Vermieter wegen seiner Nebenkostenabrechnung. Wir haben jedes Jahr etwa 2/3 der Nebenkosten bezahlt. Die Nebenkostenabrechnung waren nicht korrekt
    und der Vermieter wurde v. Mieterbund und unseren Rechtsanwalt aufgefordert eine korrekte Abrechnung vorzulegen, auch auf Fehler der Abrechnung wurde hingewiesen. Danach würden wir weitere Kosten der Nebenkosten bezahlen. Eine Korregierte Abrechnung ist für die 3 jahre niemals passiert.

    Die Eigenbedarfskündigung zum 31.03.2013 und die Rücknahme
    der Kündigung am 22.02.2013. Also sind es noch ca. 37 Tage bis zum Auszug gewesen. Das ist doch eine "Verarsch..g" v. Vermieter.
    Auch ob er seine "Gewerbeerweiterung" Sonnenstudio auf einmal
    nicht mehr machen möchte ist doch komisch oder.
    So eine Erweiterung überlegt man doch. Es ist auch nicht zu vergleichen mit Eigenbedarfskündigungen wo evtl. Familienangehörige u.s.w. einziehen sollen die aber durch Tod oder andere Gegebenheiten daran gehindert werden.

    Wir haben ab 11.01.2013 eine "neue" Wohnung gefunden und einen Mietsvertrag gemacht.
    Das hat unser "alter" Vermieter natürlich mitbekommen.
    Wir haben auch schon einige Sachen zur "neuen" Wohnung gebracht
    (Zwischenlagerung bei Eltern im Haus)

    Die Kosten von 2000,- € für die Küchenübernahme haben wir schon bezahlt. Auch Tapeten, Farbe, Fußbodenbelag, Gardienen und Gardinenstangen u.s.w wurden vor der Rücknahme der Eigenbedarfskündigung von uns eingekauft.
    Wir mußten einen Kredit aufnehmen und sind dadurch auch beim Girokonte in "roten" Zahlen.

    Wir bleiben auf diesen Kosten sitzen, weil der Vermieter die Kündigung zurück gezogen hat?
    Sollen wir villeicht 1 Woche vor Kündigungstermin erst anfangen eine Wohnung zu suchen und demensprechend einzukaufen?

    Wir haben die nachhinein "unberechtigte" Kündigung akzeptiert
    und bleiben auf d. Kosten sitzen. Oder wir machen alles rückgängig und bleiben in der alten Wohnung?
    Dadurch entstehen aber auch Kosten. Neuen Mietsvertrag Unterschrieben, Tepichboden Gardinen u.s.w. zugeschnitten.
    Einfach alles hinnehmen ist bei unserer finanziellen Lage
    nicht machbar. Zumal die Kündigung und Rücknahme ja vom Vermieter gemacht wurde.

    Es sollte doch hier auch gerichtliche Urteile bestehen.
    Könnt Ihr uns Hinweise darauf geben.

    Werde natürlich Mieterbund u. Rechtsanwalt einschalten.
    Hätte nur vorab weil Wochenende einige Antworten von Euch.

    Danke für Antworten.

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