Hallo,
hatten kurz vor Weihnachten 2012 (also vor 2 Monaten)
die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.
Das Sonnenstudio im Haus soll erweitert werden.
Dafür wird unsere Wohnung benötigt. Wir sind ein Ehepaar und ein 4 jähriges Kind.
Der Kündigungsgrund und das Kündigungsschreiben wurde v. Mieterbund
und Rechtsanwalt kontrolliert. Die Kündigungszeit 3 Monate könnte
evtl. noch rausgeschoben werden, aber sonst ist die Kündigung gerechtfertigt. Wir haben die Kündigung wegen Eigenbedarf angenommen und das auch d. Rechtsanwalt v. Vermieter schriftlich mitgeteilt. Auszug aus der Wohnung 31 März 2013.
Wir haben uns natürlich in unseren kleinen Ort (1500 Einwohner) sofort auf Wohnungssuche gemacht. Es sind ja nicht andauernt Wohnungen frei mit ca. 90 qm.
Wir müssen finanziell und wegen anderer Dinge hier im Ort eine Wohnung haben.
1.Meine Arbeitsstelle ist zu Fuß zu erreichen, ohne zusätzliches
Auto.
2.Kind geht im Ort zum Kindergarten und wird von der Oma dort
hingebracht, abgeholt und danach versorgt bis wir Feierabend
haben. In einen anderen Ort würde die Betreuung durch die Oma
nicht machbar sein und würde uns sehr viel Geld kosten.
3.Haben am Ort ein eigenes Gartengrünstück.
u.s.w.
Wir haben ca. am 10 Januar eine Wohnung im Ort mit 90 qm gefunden, die wir ab 01.04.2013 gemietet haben. Wir müssen dort aber eine Küche übernehmen die
2000,- € kostet. Die Wohnung ist im Mietshaus meiner Eltern und wir haben schon fast die gesamte "alte" Wohnung bei meinen Eltern
zwischengelagert.
Heute haben wir v. Anwalt des Vermieters ein Schreiben bekommen.
Die Kündigung wegen Eigenbedarf wird zurück genommen und das Mietsverhältnis könne wie bisher weiter laufen.
Was nun??? Wir wollen auch nicht mehr in der "alten" Wohnung bleiben da ja auch schon vieles abgebaut wurde und bei meinen Elten steht.
Wir haben für die neue Wohnung schon Gardinenstangen und Gardienen anfertigen lassen, Tapeten gekauft, Bodenbelag gekauft,
u.s.w.
Dazu kommt noch die Küche mit 2000,- €
Ummeldungen Strom, Telekom und alle Versicherungen u.s.w.wurden auch schon vorgenommen.
Wer kommt für diesen Schaden auf?
Muß der "alte" Vermieter Schadenersatz leisten, weil keine Kündigung auf Eigenbedarf mehr besteht?
Was für Kosten müsste er übernehmen und wie können wir diese einfordern?
Langes Thema aber ich hoffe auf einige gute Antworten von Euch.
Danke schon mal.