Problem mit der Küche

  • Hallo Leute,

    habe hier eine ziemlich verzwickte Angelegenheit, bei der ich dringend euren Rat benötige.

    Vor knapp 4 Jahren sind meine Freundin und ich in unsere jetzige Wohnung gezogen und wir haben vom Vormieter damals die Küche für einen gewissen Betrag übernommen. Nun wollen wir umziehen und der Vermieter meint, dass zu dieser Wohnung eine Einbauküche gehört. Der Vormieter hatte aber die alte Küche entsorgt (haben wir erst später erfahren) und wir haben uns leider nichts Schriftliches geben lassen, dass wir die Küche von ihm gekauft haben. Im Mietvertrag steht allerdings nichts davon, dass zu der Wohnung eine Einbauküche gehört, aber im Übergabeprotokoll steht "der Mieter übernimmt die Wohnung vom Vormieter inkl. Küche". Ist dieses Satz denn so klar formuliert, dass wir keine Chance haben dagegen anzugehen? Was meint ihr?

  • Der Vormieter hatte aber die alte Küche entsorgt (haben wir erst später erfahren) und wir haben uns leider nichts Schriftliches geben lassen, dass wir die Küche von ihm gekauft haben.


    Hallo Mido,
    wie soll ich das verstehen? Habt Ihr eine entsorgte Küche gekauft?


  • Vor knapp 4 Jahren sind meine Freundin und ich in unsere jetzige Wohnung gezogen und wir haben vom Vormieter damals die Küche für einen gewissen Betrag übernommen.

    Ist dieses Satz denn so klar formuliert, dass wir keine Chance haben dagegen anzugehen? Was meint ihr?

    Ist eindeutig. Sie haben die Küche vom Vormieter gekauft und ist damit in Ihr Eigentum übergegangen.
    Wenn Sie keine Regelung mit dem Vermieter treffen können müssen Sie die Küche natürlich beim Auszug ebenfalls entfernen.

  • Hallo Mido8383


    ... und wir haben vom Vormieter damals die Küche für einen gewissen Betrag übernommen.

    Hast du hierfür noch irgendwelche Belege?
    (evtl. Kontoauszug)


    der Vermieter meint, dass zu dieser Wohnung eine Einbauküche gehört.
    ...
    im Übergabeprotokoll steht "der Mieter übernimmt die Wohnung vom Vormieter inkl. Küche".

    Die würde ich so interpretieren,
    dass die Küche zur Mietsache gehört.
    Also Mitvermietetes Eigentum des VM.



    Ist dieses Satz denn so klar formuliert,
    dass wir keine Chance haben dagegen anzugehen?

    Klar formuliert ist m.E. etwas anderes,
    aber um erfolgreich die Küche "mitzunehmen",
    wirst du um eine fachanwaltliche Beratung nicht herum kommen.


    VG Syker

  • Nach nochmaligen Durchlesen der Anfrage muß ich meine vorige Meinung etwas korrigieren:


    ....und wir haben vom Vormieter damals die Küche für einen gewissen Betrag übernommen.


    Damit wäre die Küche in Ihr Eigentum übergegangen und sind dafür voll verantwortlich.

    Zitat

    Der Vormieter hatte aber die alte Küche entsorgt (haben wir erst später erfahren) und wir haben uns leider nichts Schriftliches geben lassen, dass wir die Küche von ihm gekauft haben.

    Würde bedeuten, das der Vormieter die alte Küche entsorgt hat, eine neue Küche reingestellt und diese Ihnen verkauft hat.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht allerdings nichts davon, dass zu der Wohnung eine Einbauküche gehört, aber im Übergabeprotokoll steht "der Mieter übernimmt die Wohnung vom Vormieter inkl. Küche".

    Die Nichterwähnung der Küche im Mietvertrag ist nicht relevant für das Eigentumsrecht(Küche kann nicht mit vermietet worden sein sondern zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt).
    Im Übergabeprotokoll ist definitiv eine Küche übernommen worden.
    Wenn Sie keinen Nachweis für den Erwerb der Küche vom Vormieter haben, vergessen sie das.

  • Hallo zusammen,

    erst einmal vielen Dank für Eure Anmerkungen.

    Als einzigen Nachweis, dass ich die Küche vom Vormieter erworben habe, könnte ich einen alten Kontoauszug vorlegen. Sicherlich könnte ich auch zum Vormietrer gehen und ihn darum bitten, dass er mir noch den Verkauf der Küche schriftlich bestätigt, aber ich denke, dass er genau wusste, was er damals tat und sich nicht darauf einlassen wird mir so etwas zu unterschreiben, da er sonst eine neue Küche stellen müsste.

    Eine andere Möglichkeit, die wir in Betracht ziehen ist die, dass wir die Küche aus unserer neuen Wohnung (in die wir am 01.05 einziehen) in die alte Wohnung stellen und unsere gekaufte Küche mit in die neue Wohnung nehmen. Müsste das natürlich mit beiden Vermietern abstimmen, aber der neue Vermieter hatte auch schon zugestimmt, dass wir unsere gekaufte Küche gegen die in der neuen Wohnung tauschen können.

    Meint ihr, dass unser alter Vermieter ein Anrecht darauf hat, dass wir die von uns erworbene Küche in der Wohnung lassen, oder nur irgendeine Küche?

    Gruß,
    Mido

  • Hallo Mido8383


    Als einzigen Nachweis, dass ich die Küche vom Vormieter erworben habe, könnte ich einen alten Kontoauszug vorlegen. Sicherlich könnte ich auch zum Vormietrer gehen und ihn darum bitten, dass er mir noch den Verkauf der Küche schriftlich bestätigt, aber ich denke, dass er genau wusste, was er damals tat und sich nicht darauf einlassen wird mir so etwas zu unterschreiben, da er sonst eine neue Küche stellen müsste.


    Der Vormieter hat scheinbar eine Wohnung mit Küche gemietet,
    diese "alte" Küche steht im Eigentum des VM.

    Dein Vormieter war vermutlich berechtigt die Küche gegen seine eigende Küche auszutauschen,
    hätte diese Änderung aber bei Ende des MV rückgängig machen müssen.

    Die Entsorgung der "alten" Küche und gleichzeitige Verkauf der eigenden Küche an dich
    könnte dir gegenüber den Straftatbestand des Betruges (§263 StGB) erfüllen,
    sowie gegenüber des VM den Straftatbestand des Diebstahls bzw. Unterschlagung (§242 / §246 StGB)


    Eine andere Möglichkeit, die wir in Betracht ziehen ist die, dass wir die Küche aus unserer neuen Wohnung (in die wir am 01.05 einziehen) in die alte Wohnung stellen und unsere gekaufte Küche mit in die neue Wohnung nehmen. Müsste das natürlich mit beiden Vermietern abstimmen, aber der neue Vermieter hatte auch schon zugestimmt, dass wir unsere gekaufte Küche gegen die in der neuen Wohnung tauschen können.

    Das würde das Problem nur zeitlich Verlagern,
    denn wenn du jetzt die Küche von VM2 in der W1 installierst,
    hat zwar der VM1 wieder eine Küche in W1.
    Wenn du aber aus W2 ausziehst müsstest du dem VM2 eine Küche zurücklassen.


    Meint ihr, dass unser alter Vermieter ein Anrecht darauf hat, dass wir die von uns erworbene Küche in der Wohnung lassen, oder nur irgendeine Küche?

    Der VM1 hat ein anrecht auf sein Eigentum (alte Küche)
    da dies vermutlich nicht mehr möglich ist,
    hast du für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

    Solltest du die vom Vormieter gekaufte Küche zurücklassen,
    hast u.U. ein Anspruch den höheren Wert vom VM1 ersetzt zu bekommen.
    Könnte aber auch umgekehrt sein wenn deine aktuelle Küche weniger Wert ist als die alte des VM1.


    VG Syker

  • im Übergabeprotokoll steht "der Mieter übernimmt die Wohnung vom Vormieter inkl. Küche". Ist dieses Satz denn so klar formuliert, dass wir keine Chance haben dagegen anzugehen? Was meint ihr?


    Der Satz ist m.E. fehl am Platz. Der Mieter übernimmt nämlich eine Mietsache stets vom Vermieter, nicht vom Vormieter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!