Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für Eure Anmerkungen.
Als einzigen Nachweis, dass ich die Küche vom Vormieter erworben habe, könnte ich einen alten Kontoauszug vorlegen. Sicherlich könnte ich auch zum Vormietrer gehen und ihn darum bitten, dass er mir noch den Verkauf der Küche schriftlich bestätigt, aber ich denke, dass er genau wusste, was er damals tat und sich nicht darauf einlassen wird mir so etwas zu unterschreiben, da er sonst eine neue Küche stellen müsste.
Eine andere Möglichkeit, die wir in Betracht ziehen ist die, dass wir die Küche aus unserer neuen Wohnung (in die wir am 01.05 einziehen) in die alte Wohnung stellen und unsere gekaufte Küche mit in die neue Wohnung nehmen. Müsste das natürlich mit beiden Vermietern abstimmen, aber der neue Vermieter hatte auch schon zugestimmt, dass wir unsere gekaufte Küche gegen die in der neuen Wohnung tauschen können.
Meint ihr, dass unser alter Vermieter ein Anrecht darauf hat, dass wir die von uns erworbene Küche in der Wohnung lassen, oder nur irgendeine Küche?
Gruß,
Mido