Beiträge von Mido8383

    Hallo zusammen,

    erst einmal vielen Dank für Eure Anmerkungen.

    Als einzigen Nachweis, dass ich die Küche vom Vormieter erworben habe, könnte ich einen alten Kontoauszug vorlegen. Sicherlich könnte ich auch zum Vormietrer gehen und ihn darum bitten, dass er mir noch den Verkauf der Küche schriftlich bestätigt, aber ich denke, dass er genau wusste, was er damals tat und sich nicht darauf einlassen wird mir so etwas zu unterschreiben, da er sonst eine neue Küche stellen müsste.

    Eine andere Möglichkeit, die wir in Betracht ziehen ist die, dass wir die Küche aus unserer neuen Wohnung (in die wir am 01.05 einziehen) in die alte Wohnung stellen und unsere gekaufte Küche mit in die neue Wohnung nehmen. Müsste das natürlich mit beiden Vermietern abstimmen, aber der neue Vermieter hatte auch schon zugestimmt, dass wir unsere gekaufte Küche gegen die in der neuen Wohnung tauschen können.

    Meint ihr, dass unser alter Vermieter ein Anrecht darauf hat, dass wir die von uns erworbene Küche in der Wohnung lassen, oder nur irgendeine Küche?

    Gruß,
    Mido

    Hallo Leute,

    habe hier eine ziemlich verzwickte Angelegenheit, bei der ich dringend euren Rat benötige.

    Vor knapp 4 Jahren sind meine Freundin und ich in unsere jetzige Wohnung gezogen und wir haben vom Vormieter damals die Küche für einen gewissen Betrag übernommen. Nun wollen wir umziehen und der Vermieter meint, dass zu dieser Wohnung eine Einbauküche gehört. Der Vormieter hatte aber die alte Küche entsorgt (haben wir erst später erfahren) und wir haben uns leider nichts Schriftliches geben lassen, dass wir die Küche von ihm gekauft haben. Im Mietvertrag steht allerdings nichts davon, dass zu der Wohnung eine Einbauküche gehört, aber im Übergabeprotokoll steht "der Mieter übernimmt die Wohnung vom Vormieter inkl. Küche". Ist dieses Satz denn so klar formuliert, dass wir keine Chance haben dagegen anzugehen? Was meint ihr?

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