Heizkosten zahlen bei defekten Heizkörpern

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage:
    Seit November 2012 haben alle Heizkörper in meiner Mietwohnung das Problem dass sie gluckern und sich nicht mehr richtig regeln lassen. (entweder an auf 100% oder aus) Das gluckern geht auch nicht nach entlüften nicht weg. Ich habe umgehend im November das dem Hausmeister auf die von Ihm ausgehängte To-Do Liste geschrieben (mit Datum). Gekümmert hat er sich dann nicht. Nachdem mir dann Mitte Januar der Geduldsfaden riss und ich die Hausmeisterei (ext. Fa.) nicht erreichen konnte schrieb ich der Hausverwaltungsgesellschaft bezüglich dieses Problems und ein paar anderen Dingen. Daraufhin kam der Hausmeister schaute nach und konnte auch nichts machen. Seine Aussage: da muss'n Heizungsexperte von extern her. Ich geb das mal weiter. Dies tat ich auch parallel und informierte die Hausverwaltung darüber. Nachdem diese noch nicht geantwortet hatte und ich bemerkte dass nun auch die Fenster undicht waren meldete ich das auch. Hier kam sofort eine Antwort dass eine Fachfirma für die Fenster beauftragt wurde.

    So viel zur Vorgeschichte. Nun die Frage:
    Kann ich, die höheren Heizkosten die entstehen auf die Hausverwaltung umlegen? Ich kann die Heizung auch nicht tagsüber einfach ausschalten, da ich Kleintiere in der Wohnung habe.

    Danke im voraus für die Antworten und Tipps!

    LG
    the_colonel

  • Hallo colonel,

    "Seit November 2012 haben alle Heizkörper in meiner Mietwohnung das Problem dass sie gluckern und sich nicht mehr richtig regeln lassen. (entweder an auf 100% oder aus) Das gluckern geht auch nicht nach entlüften nicht weg."
    - Wenn der Wasserdruck in der Anlage nicht ausreichnd ist, nützt auch Entlüften nichts.

    "Ich habe umgehend im November das dem Hausmeister auf die von Ihm ausgehängte To-Do Liste geschrieben (mit Datum). Gekümmert hat er sich dann nicht. Nachdem mir dann Mitte Januar der Geduldsfaden riss und ich die Hausmeisterei (ext. Fa.) nicht erreichen konnte schrieb ich der Hausverwaltungsgesellschaft bezüglich dieses Problems und ein paar anderen Dingen. Daraufhin kam der Hausmeister schaute nach und konnte auch nichts machen. Seine Aussage: da muss'n Heizungsexperte von extern her. Ich geb das mal weiter."
    - Das kenne ich, man nennt es Hand-in-Hand-arbeiten...: Was die eine Hand nicht schafft, lässt die andere liegen...:mad:

    "Dies tat ich auch parallel und informierte die Hausverwaltung darüber."
    - Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich Dein (Miet-)Vertragspartner. Der müsste sinnvollerweise nachweislich schriftlich über einen Mangel informiert werden (Verweis auf § 535 BGB wäre nützlich) und aufgefordert, den Mangel kurzfristig zu beseitigen.

    "Nachdem diese noch nicht geantwortet hatte und ich bemerkte dass nun auch die Fenster undicht waren meldete ich das auch. Hier kam sofort eine Antwort dass eine Fachfirma für die Fenster beauftragt wurde."
    - Dann bleib' am Ball!

    "Kann ich, die höheren Heizkosten die entstehen auf die Hausverwaltung umlegen?"
    - Vergiss' es. Bestenfalls mit Sachverständigengutachten, aber dann bewegst Du Dich im vierstelligen Eurorisikobereich...:eek:


  • Kann ich, die höheren Heizkosten die entstehen auf die Hausverwaltung umlegen?

    Auf Zuruf geht das nicht. Schadenersatz ist immer genau zu beziffern und lässt sich mangels Messung im Nachhinein nicht mehr feststellen.

  • Danke für eure Antworten.

    Nur so als Frage in den Raum geworfen? wie siehts bezüglich Mietminderung aus wenn ich ihm eine Frist setze und er die nicht einhält? Theoretisch müsste ich ja dazu das Recht haben. Schließlich ist er ja (danke für den Hinweis :-))dann nicht seiner Pflicht nach §535 BGB nachgekommen

  • Nur so als Frage in den Raum geworfen? wie siehts bezüglich Mietminderung aus wenn ich ihm eine Frist setze und er die nicht einhält? Theoretisch müsste ich ja dazu das Recht haben. Schließlich ist er ja (danke für den Hinweis :-))dann nicht seiner Pflicht nach §535 BGB nachgekommen


    Nee, Du hättest damals kurzfristig schriftlich nachweislich Nägel mit Köpfen...;)

  • Hallo the_colonel


    Nur so als Frage in den Raum geworfen? wie siehts bezüglich Mietminderung aus wenn ich ihm eine Frist setze und er die nicht einhält? Theoretisch müsste ich ja dazu das Recht haben.

    Die Rechte zur Mietminderung sind in den BGB § 536 ff nachzulesen.
    Bedenke aber auch das schon Mieter rechtmäßig gekündigt wurden,
    weil die MIetminderung nicht berechtigt, oder zu hoch war.


    VG Syker

  • Wie Berny bereits geschrieben hat, kann die Ursache damit zusammenhängen, dass der Wasserdruck der Heizungsanlage zu niedrig ist. Wenn der Heizungsraum zugänglich ist sollte dies zunächst kontrolliert werden.

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