WG - Wer darf wem kündigen?

  • Hallo zusammen!

    Ich hätte mal ein paar Fragen zu meinem Mietvertrag. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Meiner Vermieterin kann ich da leider nichts glauben weil die nicht mal die Kündigungsfristen kennt.

    Erstmal die Fakten:
    Wir wohnen zu zweit hier als WG.
    Ich bin Hauptmieter.
    Mitbewohnerin steht bezeichnet als "Mitbewohnerin" ebenfalls im Vertrag.
    Unterschrieben haben wir beide.

    Darf ich meiner Mitbewohnerin kündigen? Ich habe ihr eine Kündigung geschrieben weil ich dachte als Hauptmieter darf ich das. Mitbewohnerin und Vermieterin sind aber der Meinung das geht nicht weil wir beide im Vertrag stehen.
    Ich soll aber trotzdem als Hauptmieter alleine die Verantwortung tragen.
    Aufgrund einiger Unstimmigkeiten und insbesondere weil ich auch die Kaution alleine bezahlt habe möchte ich das aber nicht mehr. Die Kaution sollte ich eigentlich spätestens im letzten Sommer bekommen.

    Falls ich ihr nicht kündigen darf: kann ich dann alleine den Mietvertrag meiner Vermieterin gegenüber kündigen? Oder können wir tatsächlich nur beide gleichzeitig kündigen?

    Ich hoffe hier kann mir jemand ein wenig Klarheit verschaffen. Quellen dazu wären auch ganz toll weil ich die beiden im Zweifelsfall wohl irgendwie überzeugen muss sollte ich recht haben. Vielen dank schon mal fürs lesen und für Antworten.

    Viele Grüße :)

  • Hallo meranoid,

    "Wir wohnen zu zweit hier als WG.
    Ich bin Hauptmieter.
    Mitbewohnerin steht bezeichnet als "Mitbewohnerin" ebenfalls im Vertrag.
    Unterschrieben haben wir beide."
    - Richtig(er) wäre: "Wir sind beide Mieter". - Mit gleichen Rechten und Pflichten.

    "Darf ich meiner Mitbewohnerin kündigen?"
    Keiner von Euch kann dem anderen bzgl. des Mietvertrags kündigen.

    "Ich habe ihr eine Kündigung geschrieben weil ich dachte als Hauptmieter darf ich das. Mitbewohnerin und Vermieterin sind aber der Meinung das geht nicht weil wir beide im Vertrag stehen."
    - Richtig.

    "Ich soll aber trotzdem als Hauptmieter alleine die Verantwortung tragen."
    - Quatsch, es gibt keine "Hauptmieter". Ihr seid beide Mieter mit gleichen Rechten und Pflichten.

    "Aufgrund einiger Unstimmigkeiten und insbesondere weil ich auch die Kaution alleine bezahlt habe ..."
    - Die Kaution gehört zur Mietsache. Welcher der Mieter sie geleistet hat, ist unerheblich, ebenso, an wen die VM sie nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzahlt. Das müsstet Ihr Zweibeiden unter Euch privat klären.

    "Falls ich ihr nicht kündigen darf: kann ich dann alleine den Mietvertrag meiner Vermieterin gegenüber kündigen?"
    - Nein.

    "Oder können wir tatsächlich nur beide gleichzeitig kündigen?"
    - Bzw. gemeinsam: Ja.

  • Danke für die schnelle Antwort!

    'Ne Idee wie ich meine Vermieterin davon überzeugen kann, dass ich nicht alleine hafte ohne mir gleich einen Anwalt zu suchen? Bisher gibt es nichts wofür jemand haften müsste, aber generell wäre es schon schön wenn ich bessere Argumente hätte als "stand so in einem Forum" ;)
    Bei den Kündigungsfristen die sie auch schon nicht richtig wusste konnte ich ihr einfach Paragrafen "um die Ohren hauen".

    Was passiert in solchen Fällen eigentlich wenn ich mich mit meiner Mitbewohnerin nicht auf einen gemeinsamen Kündigungstermin einigen kann?

  • Zitat

    "Was passiert in solchen Fällen eigentlich wenn ich mich mit meiner Mitbewohnerin nicht auf einen gemeinsamen Kündigungstermin einigen kann?"
    - Dann wird es teuer, und Anwälte und Gerichtskassen reiben sich die Hände...

    Nun gut das ist nicht so ganz richtig ... wenn man in einer Eingetragen WG wohnt, hat jeder das kündigungsrecht d.h. sollte einer von beiden ausziehen kann er ganz normal kündigen (3Monate) und dann ausziehen. Um aber sinnlose diskussionen zu vermeiten sollte man vielleicht einen Nachmieter für die Wg finden und schon ist alles wieder in Ordnung ;)

  • Nun gut das ist nicht so ganz richtig ... wenn man in einer wohnt, hat jeder das kündigungsrecht d.h. sollte einer von beiden ausziehen kann er ganz normal kündigen (3Monate) und dann ausziehen. Um aber sinnlose diskussionen zu vermeiten sollte man vielleicht einen Nachmieter für die Wg finden und schon ist alles wieder in Ordnung ;)


    Selten so "gelacht".:eek:

  • Hallo zusammen,

    Nun gut das ist nicht so ganz richtig ... wenn man in einer Eingetragen WG wohnt, hat jeder das kündigungsrecht d.h. sollte einer von beiden ausziehen kann er ganz normal kündigen (3Monate) und dann ausziehen. Um aber sinnlose diskussionen zu vermeiten sollte man vielleicht einen Nachmieter für die Wg finden und schon ist alles wieder in Ordnung ;)



    Ich sehe die Sache schon etwas komplexer,
    da es um zwei verschiedene Vertagverhältnisse geht.
    Einfach einen Nachmieter präsentieren reicht da sicherlich nicht.

    1. Vertrag - Gesellschaftsvertrag der WG-Bewohner
    2. Vertrag - Mietvertrag zwischen WG und VM

    Der 1. Vertrag ist vom MV (2. Vertrag) völlig unabhängig.
    Gibt es im Gesellschaftsvertrag keine Regelung zur Kündigung des MV,
    und ist auch in der Gesellschafterversammlung keine Einigung zu erziehlen,
    dann ist dies gerichtlich durch zu setzen,
    bevor überhaupt eine Kündigung/Änderung des MV möglich wird.

    Zumal die meisten WG´s nur einen mündlichen Vertrag haben,
    und sich zudem gar nicht bewusst sind,
    dass ein solcher Vertrag überhaupt existiert.


    Natürlich kann ein M ohne angabe von Gründen ausziehen,
    davon ändert sich/endet der MV aber nicht,
    und der M ist weiterhin zu 100 % mit in der Haftung.


    VG Syker

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