Mängel und Mahnung

  • Hallo,

    ich bin Ende Januar in meine erste eigene Wohnung gezogen. Vor allem das Badezimmer hat einige kleinere Mängel.

    Der Handtuchhalter bzw. dessen Schrauben sind sehr locker und lassen sich nicht mehr richtig festschrauben. So habe ich Angst dass das Teil bei Belastung herunterbrechen könnte, es ist sehr locker.

    Auch die Ablage über dem Waschbecken ist locker, sie wackelt stark und dort habe ich auch Angst sie zu mit größerem Gewicht zu belasten.

    Die Badewanne(auch als Dusche nutzbar) lässt sich nicht mehr verschließen, da beim Abfluss ein Teil fehlt. Die Badewanne ist demnach nur als Dusche nutzbar. Ein Bad nehmen kann ich damit nicht.

    Meine Fragen: Sind diese Mängel bereits so erheblich dass sie den Mietpreis drücken können, werden sie nicht behoben? Wenn ja um wieviel könnte bei solchen Mängeln der Mietpreis gedrückt werden. 33qm Wohnung, 420 Euro Warmmiete.
    Ich muss den Vermieter ja schriftlich darauf aufmerksam machen. Wie lange sollte den die Frist sein bis dass der Vermieter den Schaden behoben haben sollte?

    Ich danke im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    Khayyin

  • Hallo Khayyin,

    "ich bin Ende Januar in meine erste eigene Wohnung gezogen."
    - Das war vor rund drei Wochen. Ich halte die Reklamationfrist (falls es sowas überhaupt gibt) für abgelaufen.

  • Der Vermieterin sind die Mängel bereits bekannt. Ich hatte darauf schon vor Wochen hingewiesen, der Hausmeister war auch schon da und hat den Bestand aufgenommen und sollte der Vermietrin die Mängel melden. Das war vor 14 Tagen.

    Ich habe nur noch nichts von der Vermieterin gehört seither.

  • Solltest du nur einen Arm/eine Hand besitzen entschuldige ich mich im vorhinein für meinen Beitrag.

    Solltest du aber 2 gesunde Arme/Hände haben, dann solltest du dich mit den Dingen beschäftigen und selbst Hand anlegen. Du kannst auch in Zukunft nicht für jede lockere Schraube oder fehlenden Badewannenverschluss nach dem Hausmeister oder Handwerker rufen.

  • Hallo,

    Zitat

    Und was erwartest Du jetzt von uns?

    Ich bin hergekommen weil ich mich über meine rechtliche Lage informieren will, ist ja schließlich ein Mietrecht Forum. Im ersten Posting habe ich doch eigentlich ziemlich klare Fragen gestellt. Ich will mich über meine rechtliche Lage informieren bevor ich mit der Vermieterin in Kontakt trete.

    Der Umgangston ist hier ja nicht gerade sehr freundlich.

    Zitat

    Solltest du nur einen Arm/eine Hand besitzen entschuldige ich mich im vorhinein für meinen Beitrag.

    Tatsächlich bin ich schwer krank es ist mir eigentlich nicht möglich das selbst zu machen, aber das tut nichts zur Sache. Genau deshalb bin ich ja hergekommen um mich zu informieren welche Möglichkeiten und Rechte ich habe und nicht um mich mehr oder weniger Beleidigen oder für unfähig erklären zu lassen.
    Aber der Hausmeister selbst meinte er kann das so einfach nicht machen. Bei der Badewanne muss z.B. ein Installateur kommen....

    Einmal editiert, zuletzt von Khayyin (17. Februar 2013 um 18:43)

  • Genau deshalb bin ich ja hergekommen um mich zu informieren welche Möglichkeiten und Rechte ich habe


    Du hattest die Möglichkeit, bei der Übernahme der Mietsache Nägel mit Köpfen zu machen.

  • Aber der Hausmeister selbst meinte er kann das so einfach nicht machen. Bei der Badewanne muss z.B. ein Installateur kommen....

    Hallo Khayyin,

    na das scheint mir ja der richtige Hausmeister zu sein. Ein paar Schrauben festziehen sollte er ja schon können.

    Inwieweit die von Dir geschilderten Mängel zu einer Mietminderung berechtigen weiß ich nicht. Ich persönlich tendiere zu 0,-, da die Nutzung der Mietsache nicht eingeschränkt ist.

    Gruß
    ObiWan

  • Das ist Ihr Recht!

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Sie werden also selbst Hand anlegen müssen oder lassen müssen.
    Der Hausmeister ist für Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung nur zuständig, wenn es sich um eine Schadensbehebung handelt, welche das gesamte Objekt betreffen.
    Wenn Sie eine Schadensbehebung nicht selbst vornehmen können, aus welchen Gründen auch immer, müssen Sie andere Leute darum bitten.

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