Hallo,
ich bin Ende Januar in meine erste eigene Wohnung gezogen. Vor allem das Badezimmer hat einige kleinere Mängel.
Der Handtuchhalter bzw. dessen Schrauben sind sehr locker und lassen sich nicht mehr richtig festschrauben. So habe ich Angst dass das Teil bei Belastung herunterbrechen könnte, es ist sehr locker.
Auch die Ablage über dem Waschbecken ist locker, sie wackelt stark und dort habe ich auch Angst sie zu mit größerem Gewicht zu belasten.
Die Badewanne(auch als Dusche nutzbar) lässt sich nicht mehr verschließen, da beim Abfluss ein Teil fehlt. Die Badewanne ist demnach nur als Dusche nutzbar. Ein Bad nehmen kann ich damit nicht.
Meine Fragen: Sind diese Mängel bereits so erheblich dass sie den Mietpreis drücken können, werden sie nicht behoben? Wenn ja um wieviel könnte bei solchen Mängeln der Mietpreis gedrückt werden. 33qm Wohnung, 420 Euro Warmmiete.
Ich muss den Vermieter ja schriftlich darauf aufmerksam machen. Wie lange sollte den die Frist sein bis dass der Vermieter den Schaden behoben haben sollte?
Ich danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Khayyin