Mieter / Vermieter Eigentumswohnung überschrieben

  • Guten Tag

    Folgender Sachverhalt:
    Meine Mutter hat eine Eigentumswohnung diese hat Sie nun vermietet.
    Sie ist nun in Ihr Elternhaus gezogen.
    Die Miete bekommt sie auf Ihr Konto gutgeschrieben und auch der Mietvertrag wurde von Ihr unterschrieben.

    Nun ist es so das ich als Sohn die Wohnung notariell überschrieben bekommen habe durch Schenkung.
    Der Vermieter ist immer noch der selbe.

    Jetzt nun die Frage:
    1:) Bin ich nun der Mieter oder bleibt das meine Mutter auch wenn die Miete immer noch auch das Konto von meiner Mutter geht.

    2:) Muss eine neuer Mietvertrag mit meinen Namen unterschrieben werden.

    3:) Der Mieter hat nun seit 1 Monat seine Miete nicht bezahlt, kann ich als Sohn der nun ja die Wohnung gehört dem Mieter kündigen oder darf das nur meine Mutter die mit dem Vermieter den Mietvetrag unterschrieben hat.

    Wie ist die Rechtslage.
    1: )Habe ich als Eigentümer die Befugnis Mahnungen , Kündigungsschreiben auszusetzen und zu unterschreiben !
    2:)gehen dir Rechte von meiner Mutter durch das notarielle überschreiben der Wohnung an den Sohn über !


    Danke

    mfg.
    Muh

  • Hallo Muh,

    auch die Smileys machen das Durcheinander, was Du geschrieben hast, nicht "toller".:mad:

    "Meine Mutter hat eine Eigentumswohnung diese hat Sie nun vermietet.
    Sie ist nun in Ihr Elternhaus gezogen.
    Die Miete bekommt sie auf Ihr Konto gutgeschrieben und auch der Mietvertrag wurde von Ihr unterschrieben."
    - Das ist ja ganz toll, dass eine Vermieterin einen Mietvertrag unterschreibt... (Der Papst wollte das wohl nicht?)

    "Nun ist es so das ich als Sohn die Wohnung notariell überschrieben bekommen habe durch Schenkung.
    Der Vermieter ist immer noch der selbe."
    - OK.

    " 1:) Bin ich nun der Mieter"
    - Du kannst ohne weiteres irgendwo Mieter sein, welches aber mit vorliegendem Fall nichts zu tun haben dürfte.

    "oder bleibt das meine Mutter"
    - Ich weiss nicht, ob Deine Mutter in ihrem Elternhaus Mieterin ist, welches aber ebenfalls mit vorliegendem Fall nichts zu tun haben dürfte.

    "wenn die Miete immer noch auch das Konto von meiner Mutter geht."
    - Ist im Prinzip egal, wohin die Miete geht; auf jeden Fall ist das im Mietvertrag oder einer Zusatzvereinabrung zu MV nachzulesen.

    "2:) Muss eine neuer Mietvertrag mit meinen Namen unterschrieben werden."
    - Nein, der Mieter behält den bisherigen MV, auch, wenn der Vermieter oder Eigentümer wechselt.

    "3:) Der Mieter hat nun seit 1 Monat seine Miete nicht bezahlt, kann ich als Sohn der nun ja die Wohnung gehört dem Mieter kündigen"
    Nein, nur der VM kann das.

    "oder darf das nur meine Mutter die mit dem Vermieter den Mietvetrag unterschrieben hat."
    - Du solltest endlich mal den Unterschied zw. Mieter und Vermieter ergründen!!

    "1: )Habe ich als Eigentümer die Befugnis Mahnungen , Kündigungsschreiben auszusetzen und zu unterschreiben !"
    - Nein; es sei denn, Du wurdest von der Vermieterin dazu schriftlich ermächtigt, welches Du dem Mieter nachzuweisen hättest.

    "2:)gehen dir Rechte von meiner Mutter durch das notarielle überschreiben der Wohnung an den Sohn über !"
    - So ohne weiteres nicht.
    Übrigens sollteste ebenfalls mal den Unterschied von Ausrufezeichen (!) und Fragezeichen (?) ergründen.

  • Guten Tag

    Guten Tag

    Folgender Sachverhalt:
    Meine Mutter (Eigentümer) hat eine Eigentumswohnung diese hat Sie nun vermietet.
    Sie ist nun in Ihr Elternhaus gezogen.
    Die Miete bekommt sie auf Ihr Konto gutgeschrieben und auch der Mietvertrag wurde von Ihr unterschrieben.

    Nun ist es so das ich als Sohn die Wohnung notariell überschrieben bekommen habe durch Schenkung.

    Meine Mutter hat auch Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit.

    Der Mieter ist immer noch der selbe.

    Jetzt nun die Frage:
    1. Bin ich als Sohn (Eigentümer) oder bleibt das meine Mutter (Nießbrauch)

    2. Muss eine neuer Mietvertrag mit meinen Namen unterschrieben werden? oder ist es besser wenn beide Sohn und Mutter unterschreiben

    3. Der Mieter hat nun seit 1 Monat seine Miete nicht bezahlt, kann ich als Sohn (Eigentümer) dem Mieter kündigen oder darf das nur meine Mutter (Nießbrauch) die mit dem Mieter den Mietvetrag unterschrieben hat.

    Wie ist die Rechtslage.
    1. Habe ich als Eigentümer (Sohn)die Befugnis Mahnungen , Kündigungsschreiben auszusetzen und zu unterschreiben?
    2. Gehen dir Rechte von meiner Mutter (Nießbrauch) durch das notarielle überschreiben der Wohnung an den Sohn über?

    Muh


    Änderungen

    Einmal editiert, zuletzt von Muh (17. Februar 2013 um 09:23)

  • Zitat

    Meine Mutter hat auch Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit.


    Das wird ja immer besser.
    Wo in ihrem Elternhaus oder in der WHG ?
    Wenn dort, warum wohnt sie dann nicht dort und Du im Elternhaus deiner Oma ?

    Zitat

    1. Bin ich als Sohn (Eigentümer) oder bleibt das meine Mutter (Nießbrauch)


    Du bleibst ET.

    Zitat

    2. Muss eine neuer Mietvertrag mit meinen Namen unterschrieben werden?


    Nein

    Zitat

    oder ist es besser wenn beide Sohn und Mutter unterschreiben


    Nein, das wäre sogar schlechter.

    Zitat

    3. Der Mieter hat nun seit 1 Monat seine Miete nicht bezahlt, kann ich als Sohn (Eigentümer) dem Mieter kündigen oder darf das nur meine Mutter (Nießbrauch) die mit dem Mieter den Mietvetrag unterschrieben hat.


    Nur der VM kann kündigen.

    Zitat

    1. Habe ich als Eigentümer (Sohn)die Befugnis Mahnungen , Kündigungsschreiben auszusetzen und zu unterschreiben?


    Nur wenn Mami dir eine Vollmacht gibt
    Bzw. Schreiben aufsetztn usw... kannste ja um Mutti zu entlasten und Mami unterschreibt.

    Zitat

    2. Gehen dir Rechte von meiner Mutter (Nießbrauch) durch das notarielle überschreiben der Wohnung an den Sohn über?


    Was hätte der Nießbrauch dann für einen Sinn ?

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