Beiträge von Muh

    Guten Tag

    Guten Tag

    Folgender Sachverhalt:
    Meine Mutter (Eigentümer) hat eine Eigentumswohnung diese hat Sie nun vermietet.
    Sie ist nun in Ihr Elternhaus gezogen.
    Die Miete bekommt sie auf Ihr Konto gutgeschrieben und auch der Mietvertrag wurde von Ihr unterschrieben.

    Nun ist es so das ich als Sohn die Wohnung notariell überschrieben bekommen habe durch Schenkung.

    Meine Mutter hat auch Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit.

    Der Mieter ist immer noch der selbe.

    Jetzt nun die Frage:
    1. Bin ich als Sohn (Eigentümer) oder bleibt das meine Mutter (Nießbrauch)

    2. Muss eine neuer Mietvertrag mit meinen Namen unterschrieben werden? oder ist es besser wenn beide Sohn und Mutter unterschreiben

    3. Der Mieter hat nun seit 1 Monat seine Miete nicht bezahlt, kann ich als Sohn (Eigentümer) dem Mieter kündigen oder darf das nur meine Mutter (Nießbrauch) die mit dem Mieter den Mietvetrag unterschrieben hat.

    Wie ist die Rechtslage.
    1. Habe ich als Eigentümer (Sohn)die Befugnis Mahnungen , Kündigungsschreiben auszusetzen und zu unterschreiben?
    2. Gehen dir Rechte von meiner Mutter (Nießbrauch) durch das notarielle überschreiben der Wohnung an den Sohn über?

    Muh


    Änderungen

    Guten Tag

    Folgender Sachverhalt:
    Meine Mutter hat eine Eigentumswohnung diese hat Sie nun vermietet.
    Sie ist nun in Ihr Elternhaus gezogen.
    Die Miete bekommt sie auf Ihr Konto gutgeschrieben und auch der Mietvertrag wurde von Ihr unterschrieben.

    Nun ist es so das ich als Sohn die Wohnung notariell überschrieben bekommen habe durch Schenkung.
    Der Vermieter ist immer noch der selbe.

    Jetzt nun die Frage:
    1:) Bin ich nun der Mieter oder bleibt das meine Mutter auch wenn die Miete immer noch auch das Konto von meiner Mutter geht.

    2:) Muss eine neuer Mietvertrag mit meinen Namen unterschrieben werden.

    3:) Der Mieter hat nun seit 1 Monat seine Miete nicht bezahlt, kann ich als Sohn der nun ja die Wohnung gehört dem Mieter kündigen oder darf das nur meine Mutter die mit dem Vermieter den Mietvetrag unterschrieben hat.

    Wie ist die Rechtslage.
    1: )Habe ich als Eigentümer die Befugnis Mahnungen , Kündigungsschreiben auszusetzen und zu unterschreiben !
    2:)gehen dir Rechte von meiner Mutter durch das notarielle überschreiben der Wohnung an den Sohn über !


    Danke

    mfg.
    Muh

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