Parkplatz Probolem!

  • Hallo.

    Also wir haben folgendes Problem und vielleicht hat jemand eine paar Tipps für uns.

    Wir wohnen über einem Sonnenstudio. Zu diesem gehört auch ein Parkplatz mit Zufahrt.
    Auf diesem Parkplatz ist es erlaubt, für Kunden des Sonnenstudios max. bis zu einer Stunde (1h) zu parken. Es ist ebenfals ausgeschildert das Fahrzeuge abgeschleppt werden, die widerrechtlich dort parken.
    Soweit so gut und verständlich für jeden ausgeschildert.
    Jedoch parken da nicht nur Kunden sondern auch Stadtbesucher etc.

    Unser Problem:

    In unserem Mietvertrag wurde uns ein Stellplatz zugewiesen, der sich auf diesem Parkplatz befindet, für den wir bezahlen müssen.

    Wir haben natürlich auch unser (P)Kennzeichen und einen Hinweis für die widerrechtlichen angebracht.

    Jedoch parken die Kunden des Sonnenstudios immer auf unserem Parkplatz, sowie auch Fremde.

    Klar ist uns das "Abschleppverfahren" etc...

    Wir haben dieses auch dem Studio schon mehrfach mitgeteilt und dem Vermieter. Jedoch nimmt sich keiner der Sache an.

    Im Gegenteil. Uns droht man nun mit Abmahnung, wenn wir nicht unseren Mund halten und so parken wie andere auch.

    Das schlimme ist, das schon mehrfach beim Ausparken unser Auto beschädigt wurde. (Natürlich war es keiner...)

    Da sind meine Fragen dazu.

    1- Ist das Sonnenstudio verpflichtet, sich um eine ordentliche Parksituation zu bemühen?
    2- Wozu ist das Studio allgemein verpflichtet bezgl. des Parkplatzes.
    3- Welche pflichten hat der Vermieter des Parkplatzes, da er ja auch an uns einen Platz vermietet?
    4- Was können wir in dieser Situation machen?

    Ich bin dankbar für jeden Rat :]

    Grüße

  • Hallo m13t3r,

    "Wir wohnen über einem Sonnenstudio. Zu diesem gehört auch ein Parkplatz mit Zufahrt."
    - Wer war dort zuerst, Ihr oder das Studio?

    "In unserem Mietvertrag wurde uns ein Stellplatz zugewiesen, der sich auf diesem Parkplatz befindet, für den wir bezahlen müssen.
    Wir haben natürlich auch unser (P)Kennzeichen und einen Hinweis für die widerrechtlichen angebracht.
    Jedoch parken die Kunden des Sonnenstudios immer auf unserem Parkplatz, sowie auch Fremde."
    - Was meint denn Euer Vermieter dazu?
    Schon mal an Selbsthilfe (Absperrung) gedacht?

    "Uns droht man nun mit Abmahnung, wenn wir nicht unseren Mund halten"
    - Wer droht?

    "und so parken wie andere auch."
    - Verstehe ich nicht.

    "1- Ist das Sonnenstudio verpflichtet, sich um eine ordentliche Parksituation zu bemühen?"
    - Es soll da irgendwelche Vorschriften geben, dass bzgl. der vorhandenen Fläche Parkraum vorhanden sein müsste... genaueres könnteste wohl beim Ordnungsamt erfahren.

    "2- Wozu ist das Studio allgemein verpflichtet bezgl. des Parkplatzes."
    - Antwort wie vor.

    "3- Welche pflichten hat der Vermieter des Parkplatzes, da er ja auch an uns einen Platz vermietet?"
    - Er vermietet Euch einen PP, nicht die ungehinderte Zufahrt...:(

    "4- Was können wir in dieser Situation machen?"
    - Wenn nichts nützt, mit dem VM eine Lösung (Änderung des MV) finden.

  • Hallo m13t3r,

    "Wir wohnen über einem Sonnenstudio. Zu diesem gehört auch ein Parkplatz mit Zufahrt."
    - Wer war dort zuerst, Ihr oder das Studio?

    --- Also, das Sonnenstudio ist vor unserem Einzug schon dort gewesen...

    "In unserem Mietvertrag wurde uns ein Stellplatz zugewiesen, der sich auf diesem Parkplatz befindet, für den wir bezahlen müssen.
    Wir haben natürlich auch unser (P)Kennzeichen und einen Hinweis für die widerrechtlichen angebracht.
    Jedoch parken die Kunden des Sonnenstudios immer auf unserem Parkplatz, sowie auch Fremde."
    - Was meint denn Euer Vermieter dazu?
    Schon mal an Selbsthilfe (Absperrung) gedacht?

    "Uns droht man nun mit Abmahnung, wenn wir nicht unseren Mund halten"
    - Wer droht?

    --- Unser Vermieter hat die mündliche Abmahnung ausgesprochen!

    "und so parken wie andere auch."
    - Verstehe ich nicht.

    --- Wir sollen uns dem Parkverhältnis der "anderen Parker" ( Kunden, Fremde) anpassen...

    "1- Ist das Sonnenstudio verpflichtet, sich um eine ordentliche Parksituation zu bemühen?"
    - Es soll da irgendwelche Vorschriften geben, dass bzgl. der vorhandenen Fläche Parkraum vorhanden sein müsste... genaueres könnteste wohl beim Ordnungsamt erfahren.

    --- Das ist baulich vorgeschrieben wieviel Parkplätze etc. vorhanden sein müssen, was aber von Bundesland zu Bundesland verschieden sein dürfte, die Vorschriften dessen sind mir bekannt, hat aber nicht mit unserem Problem zu tun...

    "2- Wozu ist das Studio allgemein verpflichtet bezgl. des Parkplatzes."
    - Antwort wie vor.

    --- Also gibt es keine gesetzlichen Regeln, die Gewerbliche verpflichten, Parkordnung zu halten oder der gleichen?...


    "3- Welche pflichten hat der Vermieter des Parkplatzes, da er ja auch an uns einen Platz vermietet?"
    - Er vermietet Euch einen PP, nicht die ungehinderte Zufahrt...:(

    --- Soviel mir bekannt ist, muss er dafür sorgen dass die Zufahrt nutzbar ist und die Parkfläche erreichbar sein muss...

    "4- Was können wir in dieser Situation machen?"
    - Wenn nichts nützt, mit dem VM eine Lösung (Änderung des MV) finden.

    --- Klare Ansage des VM: "Passen wir uns nicht an - Ausziehen!"


    Nachtrag:

    Mir ist nur wichtig zu erfahren, welche Pflichten der VM bezw. der Pächter des Sonnenstudios hat, das auf dem genannten Parkplatz geregelt geparkt wird und ob er sowas wie eine Aufsichtspflicht hat, das Ordnung herrscht.
    Es ist ja kein öffentlicher Parkplatz, wo man behörden ( POL, OA, etc.) einschalten kann.

    Wir haben einen Parkplatz gemietet! der von den Kunden des Studios genutzt wird wenn unser PKW nicht dort steht.
    Was das Studio genau weiß!

    Die Halter Parken wie sie Lust und Laune haben und dem Studio ist es egal.
    Unser Auto wurde von den Kunden mehrfach schon beim Ein- & AusParken beschädigt.

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von m13t3r (15. Februar 2013 um 08:54) aus folgendem Grund: Korrektur des Textes

  • Schon angefragt. Wird nicht genehmigt!


    Da von "uns" niemand die Örtlichkeit kennt, sollteste einen fähigen Rechtsanwalt aufsuchen. Mietvertrag, Fotos und Skizze mit Massangaben mitnehmen.

  • Zitat

    Also gibt es keine gesetzlichen Regeln, die Gewerbliche verpflichten, Parkordnung zu halten oder der gleichen?...


    Natürlich nicht, ist Privatgelände.

    Zitat

    Mir ist nur wichtig zu erfahren, welche Pflichten der VM bezw. der Pächter des Sonnenstudios hat, das auf dem genannten Parkplatz geregelt geparkt wird und ob er sowas wie eine Aufsichtspflicht hat, das Ordnung herrscht.


    Das kann er machen wie er will, kann auch Nichtkunden, trotz Verbotsschilds, 20 Std. parken lassen.

    Zitat

    Wir haben einen Parkplatz gemietet! der von den Kunden des Studios genutzt wird wenn unser PKW nicht dort steht.


    Irgend einen oder einen fest zugewiesenen ?

    Zitat

    Unser Auto wurde von den Kunden mehrfach schon beim Ein- & AusParken beschädigt.


    Das geht den VM nix an.

  • Natürlich nicht, ist Privatgelände.

    --- Hat man als Gewerblicher nutzer keine Pflichten gegenüber seinem Parkplatz? ( Streu- und Räumdienst ist klar )

    Das kann er machen wie er will, kann auch Nichtkunden, trotz Verbotsschilds, 20 Std. parken lassen.

    --- Okay, wie schon gesagt, das ist mir klar, ich kann das Abschleppprozedere durchziehen...
    Aber der VM muss uns es doch ermöglichem, auf unserem PP zu parken oder dafür sorge zu tragen dass das Studio ihre Kunden im Auge hat.

    Irgend einen oder einen fest zugewiesenen ?
    --- Wir haben einen _festen Stellplatz_

    Das geht den VM nix an.
    --- Das ist klar.

    Einmal editiert, zuletzt von m13t3r (15. Februar 2013 um 18:08)

  • Japp, halte ihm doch mal den Artikel unter die Nase.

    Dem Artikel zur Folge kann man bei google wirklich einiges finden.
    Also haben wir nun auch Handhabe durch Urteile vom OLG.

    Wir haben morgen einen Termin mit dem Studio und Vermieter.

    Werde beiden Seiten mal darlegen nun, wie die Fakten sind.

    Ich werde euch darüber berichten.

  • Also haben wir nun auch Handhabe durch Urteile vom OLG.
    Wir haben morgen einen Termin mit dem Studio und Vermieter.
    Werde beiden Seiten mal darlegen nun, wie die Fakten sind.
    Ich werde euch darüber berichten.


    OK, danke. Bisher hatten wir hier solch einen Fall m.W. noch nicht gehabt...:o

  • Unser Problem ist erledigt!

    Wir haben die Verantwortlichen mal über Rechte und Pflichten aufgeklärt dank des Beitrages und der Infos durch Bau- & Ordnungsamt.
    Wir haben jetzt unseren Stellplatz und können diesen sichern mit was auch immer.

    Wer ähnliche Probleme hat, den Park-/Stellplatz in seinem Mietvertrag stehen hat, _muss_ und _kann_ den Vermieter in die Pflicht nehmen, dass dieser sorgt, das der Platz zugänglich ist und bleibt!
    Im schlimmsten Fall, muss auch dieser für die Räumungskosten als Eigentümer aufkommen!

    Noch ein Hinweis:

    Wenn der Park-/Stellplatz zugeparkt ist, ihr keine andere Möglichkeit habt
    zu Parken, dann nutzt euer Recht, die Zufahrt zum be- und endlanden zu nutzen ( Eine Zufahrt darf zum be- und entladen genutzt werden ). So geht ihr der Anzeige wegen Nötigung aus dem Weg.
    Legt einen Zettel hinein wo ihr erreichbar seit und wenn der Halter/Fahrer sich meldet, das er dringend nun weg muss, dann klärt ihn auf, was Abschleppen kostet. und ihr habt schon ein Unternehmen angerufen! :)
    mal sehen wie er dann reagiert und wie er die kosten begleichen will.
    Ihr könnt dann auch sagen, das ihr selbst die Rechnung begleicht, jedoch das KFZ erst dann ausgehändigt wird, wenn er die Rechnung beglichen hat, bei euch! - DAS ist deutsches Recht :)

    Wer sich unsicher ist. Anwalt konsultieren...

    (Das hier ist keine Rechtsberatung oder dergleichen.)
    (Einiges ist von Bundesland zu Bundesland auch verschieden!)

    Grüße

  • Ihr könnt dann auch sagen, das ihr selbst die Rechnung begleicht, jedoch das KFZ erst dann ausgehändigt wird, wenn er die Rechnung beglichen hat, bei euch! - DAS ist deutsches Recht :)
    (Das hier ist keine Rechtsberatung oder dergleichen.)


    Nee, isses nicht, deutsches Unrecht (schon mal was von Nötigung gehört?):

  • Falsch! Berny,

    das ist keine Nötigung nach § 240 stgb.
    Ich sagte im Beitrag bereits schon etwas dazu!

    Es ist dein Recht, dass das Fahrzeug erst ausgelöst wird, wenn die von Dir vorgestreckte Rechnung beglichen wurde vom Verursacher.

    Dieses Verfahren wenden ebenso die Abschleppunternehmen an!
    -- Fahrzeug abgeschleppt. Zahlen. Mitnehmen. --

    Schonmal ein Urteil gelesen das diesem widerspricht?

    Du bist auftraggeber und hast somit ein Pfand-Recht!
    Das ist deutsches Recht.

    Keine Nötigung oder wovon du sprechen magst.
    Sonst würden einige Dienste nicht mehr exestieren.

    Rechachiere bitte das Gegenteil :)
    Dann bin ich bereit das zu glauben.


    ( Der Tatbestand der Nötigung nach § 240 stgb besteht erst dann wenn Du _Grobfahrlässig oder mit Vorsatz_ nach strafrechtlicher Sicht deinen PKW als Blockade nutzt um dem Falschparker einen auszuwischen oder dergleichen...) - _Vorsatz_

    Wo ist in deiner Antwort der o.g. Tatbestand erfüllt :)

  • Berny,

    solange du keine _Forderungen_ abtritts, ist es kein Inkasso-ähnliches Verfahren oder dergleichen und somit bist Du im Pfand-Recht deiner Vorderung!

    Nicht umsonst steht auf vielen Produkten : " ... Eigentum bis zur vollständigen bezahlung..."

    :)

    Grüße

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