Heizkosten wegen Heizungsreparatur

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich einer Heizungsreparatur. Ich heize meine Wohnung per Kaminofen. Vor kurzem hat der Vermieter eine Leckage im Heizungssystem festgestellt und hat daraufhin Dichtflüssigkeit einleiten lassen. Es musste mehrere Tage die Heizkörper voll aufgedreht werden damit die Dichtflüssigkeit verteilt wird und aushärten kann. Natürlich stiegen die Heizkostenzähler entsprechend. Darf dieser Verbrauch auf mich umgelegt werden? Darf das für die Reparatur verbrauchte Heizöl überhaupt auf die Mieter umgelegt werden?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft

    MfG kryz

  • Zitat

    Darf dieser Verbrauch auf mich umgelegt werden? Darf das für die Reparatur verbrauchte Heizöl überhaupt auf die Mieter umgelegt werden?

    Von welchem Betrag ist denn hier überhaupt die Rede? Wenn es Peanuts sind, dann lohnt sich kein Gedanke daran zu verschwenden.

  • Der Schaden entsteht gerade also kann ich ihn noch nicht beziffern. Ich wollte mich vorab zu diesem Thema informieren. Da sich das Leck vermutlich auf meine (untereste) Ebene beschränkt bin ich der einzigste Mieter der die Heizung auf volle Pulle laufen lassen muss und jammere deshalb schonmal vorsorglich. An einen Verfahren vor Gericht denke ich noch nicht, aber es wäre interessant vorab etwas Informationen zu sammeln.

  • Der Schaden entsteht gerade also kann ich ihn noch nicht beziffern. Ich wollte mich vorab zu diesem Thema informieren. Da sich das Leck vermutlich auf meine (untereste) Ebene beschränkt bin ich der einzigste Mieter der die Heizung auf volle Pulle laufen lassen muss und jammere deshalb schonmal vorsorglich.


    Gib' mir Deine Kontonummer, dann überweise ich Dir ein paar Euronen.
    Das Wort "einzig" ist übrigens NICHT steigerungsfähig.

  • Es bleibt wie es ist. Der Mehrverbrauch ist nicht meßbar.
    Das Sie insgesamt mehr verbrauchen ist wohl richtig.
    Aber welchen Anteil wollen Sie für sich selbst abziehen?
    Vergessen Sie das und heizen Sie nicht volle Pulle; das geht auch.

  • Hallo kryz,

    Ihre Frage halte ich für vollkommen berechtigt. Da es sich in Ihren genannten Problem um eine Instandsetzungsmaßnahme handelt sind diese Kosten in der Regel vom Vermieter zu tragen.
    Inwieweit jetzt der Wärmeverbrauch, der nicht in Ihrer Interesse bestand, als Instandsetzungkosten anzusetzen ist, kann ich leider keine Erfahrungswerte mitteilen.

    Tipp: Sie haben einen Vermieter der Reparaturen durchführt. Ob die sog. erhöhten Kosten berechtig oder nicht berechtig sind, sollte nach einer guten Überlegung event. akzeptiert werden. Auch gute Vermieter sind zu "Pflegen"

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Bokiwi: vielen dank für ihre hilfreiche auskunft. der vermieter hat sich bislang nicht als sonderlich zuverlässig erwiesen. es ist schön, dass reparaturen durchgeführt werden, aber je nach dem wie hoch die rechnung letztlich ausfallen wird, werde ich das thema schon ansprechen.

    Kolinum: der mehrverbrauch ist insofern messbar, da ich sonst nur mit holz heize und die heizung komplett aus ist. voll pulle heizen ist laut handwerker nötig, damit das dichtungsmittel korrekt arbeitet. vielleicht ist das bisher untergangen, ich muss nicht immer volle pulle heizen nur ein paar tage.

    Berny: vielen dank herr oberlehrer. ich schlage vor, dass sie die euronen die sie zuviel haben einen wohltätigen zweck zukommen zu lassen.

  • Berny: vielen dank herr oberlehrer. ich schlage vor, dass sie die euronen die sie zuviel haben einen wohltätigen zweck zukommen zu lassen.


    Tut mir leid, kann nur mit Gross- und Kleinschreibung lesen.

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