Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer Heizungsreparatur. Ich heize meine Wohnung per Kaminofen. Vor kurzem hat der Vermieter eine Leckage im Heizungssystem festgestellt und hat daraufhin Dichtflüssigkeit einleiten lassen. Es musste mehrere Tage die Heizkörper voll aufgedreht werden damit die Dichtflüssigkeit verteilt wird und aushärten kann. Natürlich stiegen die Heizkostenzähler entsprechend. Darf dieser Verbrauch auf mich umgelegt werden? Darf das für die Reparatur verbrauchte Heizöl überhaupt auf die Mieter umgelegt werden?
Vielen Dank für Ihre Auskunft
MfG kryz