Renoviert ohne Mietvertrag

  • Hallo

    Ich habe ein Problem.

    Ich habe mir eine Wohnung angeschaut und zugestimmt diese zu nehmen. Ich habe wenige Tage danach die Schlüssel bekommen um zu renovieren. Zu diesm Zeitpunkt, habe ich noch nicht den Mietvertrag bekommen. Jetzt habe ich angefangen, zu renovieren. Und mir sind Mängel aufgefallen womit ich nicht Leben möchte. Kann ich jetzt noch von der Wohnung abstand nehmen, oder muss ich jetzt den Mietvertrag unterschrieben. Es wurden auch vorher andere Sachen vereinbart als jetzt im Mietvertag stehen. Unter anderem Nebenkosten wurde direkt um 40 euro erhöt. Mit der Begründung habe sich vertan.

    Können die Vermieter mich dafür Haftbar machen, das ich schon Tapete abrerissen habe. Im Mietvertrag steht, bei Einzug Renovieren.

  • gaulo23:

    "Ich habe ein Problem."
    - Nennt sich Blauäugigkeit.:(

    "Ich habe mir eine Wohnung angeschaut und zugestimmt diese zu nehmen. Ich habe wenige Tage danach die Schlüssel bekommen um zu renovieren."
    - Somit wurde ein mdl. MV abgeschlossen.

    "Zu diesm Zeitpunkt, habe ich noch nicht den Mietvertrag bekommen. Jetzt habe ich angefangen, zu renovieren. Und mir sind Mängel aufgefallen womit ich nicht Leben möchte. Kann ich jetzt noch von der Wohnung abstand nehmen, oder muss ich jetzt den Mietvertrag unterschrieben."
    - Zu einer Unterschrift kann Dich niemand zwingen.

    "Es wurden auch vorher andere Sachen vereinbart als jetzt im Mietvertag stehen. Unter anderem Nebenkosten wurde direkt um 40 euro erhöt. Mit der Begründung habe sich vertan."
    - Beweisbarkeit...?

    "Können die Vermieter mich dafür Haftbar machen, das ich schon Tapete abrerissen habe."
    - Ja.
    Wach auf, willkommen in der Gegenwart!

  • Wenn Sie nun schon einiges falsch gemacht haben, würde ich den schriftlichen Mietvertrag nun doch nicht unterzeichnen.
    Wenn entgegen bereits mündlich getroffener Absprachen nun im Vertrag Änderungen ausgewiesen sind, müssen Sie nicht unterschreiben. Ich würde es demzufolge bei einem mündlichen Vertrag lassen, welches durch bereits konkluendes Handeln beider Partner zustande gekommen ist.
    Damit haben Sie gegenüber einem schriftlichen Vertrag einige Vorteile.

  • Hallo gaulo23,

    nach meiner Erkenntnis sind hier mehrere "Baustellen".

    Sie haben die Wohnung angeschaut und zugestimmt, kann als nicht schriftliche Zustimmung gedeutet werden. Mietverträge können mündlich gegebenfalls auch durch Duldung zu stande kommen.
    Wenn Sie es schriftlich haben, das die Wohnung mängelfrei an Sie übergeben wurde kann das event. angefochten werden (Ab hier Rechtsberatung). Wenn die Mängel nicht erwähnt wurden, kann es event. arglistige Täuschung sein (Ab hier Rechtsberatung).
    Denn Mietvertrag müssen Sie nicht unterschreiben!
    Beko Angabe um 40,00 Euro erhöht. Diese gehen ja nicht verloren sondern sind dann von Ihnen verbraucht worden, wenn die Beko Abrechnung am Ende eines Jahres korrekt ist. Überprüfen!

    Ob Sie haftbar gemacht werden können für den Abriss der Tabeten nachdem Sie den Schlüssel zur Renovierung erhalten haben, nach meinen Wissen schwer vorstellbar.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (12. Februar 2013 um 20:38)

  • Zitat

    Nein? - Wodurch kommt denn ein mündlicher Mietvertrag zustande?


    Wäre das jetzt z.Bsp. ein Maler gewesen, wäre dann auch einen mündl. MV zustande gekommen ?

    Denn
    Ich habe mir eine Wohnung angeschaut und zugestimmt diese zu nehmen.
    heißt nicht, dass der VM auch zugestimmt hat.

  • Wäre das jetzt z.Bsp. ein Maler gewesen, wäre dann auch einen mündl. MV zustande gekommen

    Ein Maler wird wohl kaum ohne Zustimmung des Vemieters einem Mieter einen Schlüssel für Renovierungsarbeiten aushändigen. Und wenn, dann würde ich mich schleunigst von solch einem Betrieb trennen.

    Wie jeder andere Vertrag kommt auch ein mündlicher Mietvertrag durch 'Angebot und Annahme' zustande. Und bei Mietverhältnissen gehen nach meinem Kenntnisstand auch Gerichte davon aus, dass diese Voraussetzung durch die Übergabe der Wohnungsschlüssel erfüllt ist.

  • Zitat

    Ein Maler wird wohl kaum ohne Zustimmung des Vemieters einem Mieter einen Schlüssel für Renovierungsarbeiten aushändigen.


    Nicht der Maler dem Mieter, sondern der VM einem Maler.

    Zitat

    Voraussetzung durch die Übergabe der Wohnungsschlüssel erfüllt ist.


    Aber nur um zu renovieren, nicht um einzuziehen.
    Ich habe wenige Tage danach die Schlüssel bekommen um zu renovieren.
    D.h. das Renov.-Risiko trägt der Mieter.

  • Ach, und der Mieter renoviert die Wohnung ohne die Absicht zu haben dort einziehen zu wollen? Merkwürdige Logik.

    Durch die Aushändigung der Schlüssel an den Mieter ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Das der nun vorgelegte schriftliche Mietvertrag andere Vereinbarungen (z.B. Miethöhe) beinhaltet steht auf einem anderen Blatt.

    Solange der schriftliche Mietvertrag nicht von beiden Seiten (Vermieter und Mieter) unterschrieben wurde, gelten die mündlich getroffenen Absprachen, die im Streitfall dann allerdings auch zu beweisen wären.

  • Zitat

    Ach, und der Mieter renoviert die Wohnung ohne die Absicht zu haben dort einziehen zu wollen?


    Er hatte ja anscheinend die Absicht, jetzt aber nicht mehr.
    Ob der VM auch die Absicht hatte, werden wir wohl nicht mehr erfahren.
    Zudem ist offen ob nur 1 (ein) WHG-Schlüssel übergeben wurde, oder alle inkl. Briefkastenschlüssel, Garagenschlüssel, usw...

    Zitat

    Durch die Aushändigung der Schlüssel an den Mieter ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.


    Die Schlüssel wurden einzig zum renovieren übergeben sonst zu nix.
    Wahrscheinlich wollte sich der Obdachgeber erst mal von den handwerklichen Fähigkeiten des Mietinteressenten überzeugen.

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