Nachvertrag zum Mietvertrag wurde abgelehnt!!!

  • Hallo!
    Ich habe ein dringendes Problem.

    Meine Freundin ist zu mir in die Wohnung gezogen. Wir haben im Vorfeld die Hausverwaltung informiert und darum gebeten, dass sie nachträglich mit in den Mietvertrag aufgenommen wird. Wir haben dann die Schufa Auskunft und die Gehaltsnachweise zugesendet und erhielten dann einen Nachvertag, den wir beide unterscheiben sollten und dann zurückschicken mussten, da der Eigentümer noch unterschreiben sollte.
    Dieser hat ohne Begründung den Nachvertrag abgelehnt.

    Ich habe heute telefonisch nachgefragt, was das Problem ist. Mit wurde keine Auskunft gegeben, nur der Hinweis, dass der Eigentümer das nicht wünscht und es sein kann, dass meine Freundin wieder ausziehen muss.
    IST DAS RECHTENS?
    Wir führen keine WG, sondern eine gleichgeschlechtliche Beziehung, aber das müsste ja nicht angeben. Anderseits wäre es ein Unterschied, wenn ich eine heterosexuelle Bezeihung führen würde und ein Mann bei mir einziehen würde?

    Wie kann ich dagegen vorgehen bzw. ich benötige zumindest eine Einverständiserklärung, dass meine Freundin nicht willkürlich ausziehen muss.
    Muss der Eigentümer die Ablehnung begründen?
    Ist die Hausverwaltung nicht bemächtigt, solche Entscheidungen zu treffen? (Denn diese hätte nichts dagegen, nach meiner telefonischen Nachfrage)
    Auf welche Gesetze kann ich mich berufen z.b. Gründung einer Lebensgemeinschaft bzw. einen gemeinsamen Haushalt?

    Was kann ich tun?
    Bitte helft mir!!!


  • Ich habe heute telefonisch nachgefragt, was das Problem ist. Mit wurde keine Auskunft gegeben, nur der Hinweis, dass der Eigentümer das nicht wünscht und es sein kann, dass meine Freundin wieder ausziehen muss.
    IST DAS RECHTENS?

    Ich denke ja. Ein Recht besteht nur bei einem Eheverhältnis oder eingetragener Lebenspartnerschaft.
    Ob Homo oder nicht spielt dabei keine Rolle.

    Zitat

    Muss der Eigentümer die Ablehnung begründen?

    Nein. Er ist Ihnen keine Antwort schuldig.

    Zitat

    Ist die Hausverwaltung nicht bemächtigt, solche Entscheidungen zu treffen. (Denn diese hätte nichts dagegen, nach meiner telefonischen Nachfrage)

    Die Verwaltung handelt im Auftrag des Vermieters und hat diesbezüglich kein Mitspracherecht.

    Zitat

    Auf welche Gesetze kann ich mich berufen z.b. Gründung einer Lebensgemeinschaft bzw. einen gemeinsamen Haushalt?

    Wenn Sie eine Haushalt gründen wollen, sind Sie hier im falschen Zug. Googeln Sie und Sie werden fündig.

  • ...der Eigentümer das nicht wünscht und es sein kann, dass meine Freundin wieder ausziehen muss.
    IST DAS RECHTENS?

    Was kann ich tun?
    Bitte helft mir!!!


    Mein Vorredner hat recht: Der Eigentümer (genauer: Dein Vermieter=Vertragspartner) muss...garnichts begründen, dulden oder was sonst noch.

  • Hallo altina,

    versuchen Sie einen schriftlichen Untervermietungs Antrag bei Ihrer Hausverwaltung zu stellen. §553 BGB
    Sollte dieser Antrag verweigert werden, so muss zumindestens dann der Grund angegeben werden. Und eine Verweigerung kann z.B. eine zu kleine Wohnung sein. Eine Verweigerung wegen ein partnerschaftliches Verhältnis, in welcher "Form" auch immer, halte ich für sehr bedenklich.
    Wenn Sie den Antrag schriftlich mit Nachweis an Ihren Vermieter / Verwaltung gesendet haben, dann warten Sie ersteinmal die Reaktion ab.
    Solange kann Ihre Partnerin als Gast zählen. (Ein paar Wochen sollten kein Problem sein)

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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