Beiträge von atina

    Hallo!
    Ich habe ein dringendes Problem.

    Meine Freundin ist zu mir in die Wohnung gezogen. Wir haben im Vorfeld die Hausverwaltung informiert und darum gebeten, dass sie nachträglich mit in den Mietvertrag aufgenommen wird. Wir haben dann die Schufa Auskunft und die Gehaltsnachweise zugesendet und erhielten dann einen Nachvertag, den wir beide unterscheiben sollten und dann zurückschicken mussten, da der Eigentümer noch unterschreiben sollte.
    Dieser hat ohne Begründung den Nachvertrag abgelehnt.

    Ich habe heute telefonisch nachgefragt, was das Problem ist. Mit wurde keine Auskunft gegeben, nur der Hinweis, dass der Eigentümer das nicht wünscht und es sein kann, dass meine Freundin wieder ausziehen muss.
    IST DAS RECHTENS?
    Wir führen keine WG, sondern eine gleichgeschlechtliche Beziehung, aber das müsste ja nicht angeben. Anderseits wäre es ein Unterschied, wenn ich eine heterosexuelle Bezeihung führen würde und ein Mann bei mir einziehen würde?

    Wie kann ich dagegen vorgehen bzw. ich benötige zumindest eine Einverständiserklärung, dass meine Freundin nicht willkürlich ausziehen muss.
    Muss der Eigentümer die Ablehnung begründen?
    Ist die Hausverwaltung nicht bemächtigt, solche Entscheidungen zu treffen? (Denn diese hätte nichts dagegen, nach meiner telefonischen Nachfrage)
    Auf welche Gesetze kann ich mich berufen z.b. Gründung einer Lebensgemeinschaft bzw. einen gemeinsamen Haushalt?

    Was kann ich tun?
    Bitte helft mir!!!

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