Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich hoffe dies ist der richtige Bereich für mein Anliegen und das es hier jemanden gibt, der mir meine Fragen beantworten kann.
Vorgeschichte: Als wir damals in unsere Wohnung eingezogen sind (Plattenbau), haben wir, mit Zustimmung des Vermieters, eine Grundrissänderung durchgeführt. Im Wohnzimmer waren (original) durch einziehen von zwei Wänden, eine Küche gestaltet. Diese war uns zu klein und wir haben die Wände herausgerissen, die Küche in ein anderes Zimmer verlagert.
Als wir die Wände herausgerissen hatten, stellte sich heraus, das der Boden, in den ehemals zwei Räumen, einen grossen Niveauunterschied aufwies und insgesamt auch recht "schräg" war. Der vom Vermieter bestellte Malermeister meinte, das der Boden, wenn er ausgeglichen werden würde, eine Stufe zum angrenzenden Flur von etwa 9cm ergeben würde.
Um dies zu vermeiden, gestattete mir der Vermieter ein Podest in der ehemaligen Küchenecke zu bauen. Somit hatte ich einen ebenen Boden, konnte Laminat verlegen und hatte einen hübschen Platz für die Sitzecke.
Nun sind wir ausgezogen. Auf Verlangen des Vermieters habe ich das Laminat und mein Podest wieder entfernt.
Mein Problem: Jetzt beschwert sich der Vermieter, das das Linoleum beschädigt sei und drängt darauf, das ich dieses ersetze. Klar ist das Linoleum beschädigt. Denn unter den herausgerissenen Wänden war ja gar keines verlegt. Sprich es fehtl an den Stellen an denen die ehemaligen Küchenwände standen.
Aber selbst wenn ich Linoleum im kompletten Zimmer zu verlegen bereit wäre, der Niveauunterschied ist doch immernoch da....
Was sagt Ihr dazu? Wie soll ich mich verhalten??
Vielen Dank, wenn Ihr die Geduld aufggebracht bis hierher zu lesen. Die Situation ist nicht leicht zu erklären und ich hoffe sie halbwegs verständlich dargelegt zu haben.
Gruss Cerb