... na und darauf läuft es nun auch hinaus. Habe heute mit dem Verwalter gesprochen.
Der Abriss der Wände war ja genehmigt und finanziert. Eine Rückbaupflicht gibt es also nicht.
Was den Fussbodenbelag angeht, so soll ich Linoleum draufkleben. Mein Einwand das dieser weder die Farbe des inzwischen 31 Jahre alten Linoleums im rest des Zimmers haben wird, noch das die Stolperkanten beseitigt wären interessiert Ihn. Kleben Sie den Belag drauf und gut. So meint er...
Schizophrenie in Tüten kann ich da nur sagen.... ![]()
Beiträge von cerb
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mmhhh, so ganz klar ist mir das nicht. Der Vermieter mit Erfahrung in diesen Dingen,m sagt mir, das der Umbau problemlos durchführbar ist und ist vom dem was sich einem nach dem Abriss der Wände darstellt selbst sehr überrascht.
Klar könnte man einen neuen Bodenbelag drüberlgen. Aber der wäre nunmal alles andere als eben.
Ein Boden von der Qualität ist in meinen Augen ein baulicher Mangel und kann somit doch wohl kaum einem Mieter übergeholfen werden...
vlt. habe ich mich auch nur quer ausgedrückt und Euch ist nicht klar was ich meine...
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[quote='1']So kann man sich täuschen.
versteh ich nicht... der Abriss der Wände wurde durch den Vermieter ja quasi finanziert. Das Laminat auf sein drängen hin (ohne Besichtigung vorab) wieder ausgebaut.
[quote='1']Nein, gemietet wie gesehen.
Die Unebenheiten und Niveauunterschiede waren erst nach Abriss der Wände erkennbar. Vorher waren es ja zwei Räume. In Vorgesprächen hatte die Genossenschaft auch gement, das der Umabu überhaupt kein Problem sei, sie selbst es schon mehrfach gemacht hätten.
Um den Boden auszugleichen, müssten entweder auf einer Fläche von etwa 25qm bis zu 9cm Estrich verteilt werden (Statik??) oder aber der vorhandene Estrich abgetragen werden. Beides übersteigt meiner Meinung nach die Möglichkeiten eines Mieters und die Genossenschaft als Eigentümerin ist gefragt.... -
Der Umbau wurde schriftlich genehmigt. Auch der Einabu des Podestes inkl. Laminat, wegen "starker Höhenunterschiede" wie es im Übergabeprotokoll hiess.
Das das Linoleum nicht durchgängig ist, weil da ja mal Wände waren, sollte denen ja wohl klar sein.
Die Genossenschaft genehmigt zwar diverse Ein- und Umbauten, muss diese aber nicht übernehmen. Kann also einen Rückbau verlangen. Die Verlagerung der Küche haben wir selbst bezahlt, die Kosten dafür wurden uns aber im Verlauf von zehn Jahren von der Miete abgezogen. Die Genossenschaft hat den Umbau somit indirekt finanziert.
Das Podest und das Laminat habe ich ja entfernt. Aber der "beschädigte" Fussbodenbelag geht mich doch eigentlich nichts an.
So wie ich das sehe, hätte der Vermieter damals für einen ebenen Fussboden sorgen müssen. Hat sich aber durch die Genehmigung des Podestes davor gedrückt.
Ein grosses Problem ist auch, das es keine wirkliche Übergabe der Wohnung gab. Ein Mann einer Fremdfirma hat mir lediglich die Schlüssel abgenommen, die Zahl der Zimmer überprüft und die Zählerstände aufgenommen.
Ohne mich hat er dann Fotos gemacht und ein Protokoll erstellt, welches dann an die Genossenschaft ging. Anhand dessen kam es nun, drei Wochen nach Übergabe, zu dieser Entscheidung.
Mich ärgert es, weil man ja bei einem Vororttermin alles hätte gleich klären können. Gestern bekam ich den Bescheid mit einer Frist bis zum 23. Februar und dem Hinweis das Kosten für Instandsetzung und Mietausfall mir in Rechnung gestellt werden würden.Gruss Cerb
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Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich hoffe dies ist der richtige Bereich für mein Anliegen und das es hier jemanden gibt, der mir meine Fragen beantworten kann.
Vorgeschichte: Als wir damals in unsere Wohnung eingezogen sind (Plattenbau), haben wir, mit Zustimmung des Vermieters, eine Grundrissänderung durchgeführt. Im Wohnzimmer waren (original) durch einziehen von zwei Wänden, eine Küche gestaltet. Diese war uns zu klein und wir haben die Wände herausgerissen, die Küche in ein anderes Zimmer verlagert.
Als wir die Wände herausgerissen hatten, stellte sich heraus, das der Boden, in den ehemals zwei Räumen, einen grossen Niveauunterschied aufwies und insgesamt auch recht "schräg" war. Der vom Vermieter bestellte Malermeister meinte, das der Boden, wenn er ausgeglichen werden würde, eine Stufe zum angrenzenden Flur von etwa 9cm ergeben würde.
Um dies zu vermeiden, gestattete mir der Vermieter ein Podest in der ehemaligen Küchenecke zu bauen. Somit hatte ich einen ebenen Boden, konnte Laminat verlegen und hatte einen hübschen Platz für die Sitzecke.
Nun sind wir ausgezogen. Auf Verlangen des Vermieters habe ich das Laminat und mein Podest wieder entfernt.Mein Problem: Jetzt beschwert sich der Vermieter, das das Linoleum beschädigt sei und drängt darauf, das ich dieses ersetze. Klar ist das Linoleum beschädigt. Denn unter den herausgerissenen Wänden war ja gar keines verlegt. Sprich es fehtl an den Stellen an denen die ehemaligen Küchenwände standen.
Aber selbst wenn ich Linoleum im kompletten Zimmer zu verlegen bereit wäre, der Niveauunterschied ist doch immernoch da....Was sagt Ihr dazu? Wie soll ich mich verhalten??
Vielen Dank, wenn Ihr die Geduld aufggebracht bis hierher zu lesen. Die Situation ist nicht leicht zu erklären und ich hoffe sie halbwegs verständlich dargelegt zu haben.
Gruss Cerb
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