Ist es rechtens, dass der Vermieter während des Mietverhältnisses die Herausgabe einer zur Verfügung gestellte Waschmaschine verlangen kann?
Vielen Dank!
Vermieter fordert die Herausgabe der gestellten Waschmaschine
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Mover -
8. Februar 2013 um 11:19 -
Erledigt
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Ist die Nutzung der Waschmaschine mietvertraglich festgelegt?
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Hallo Linus,
vielen Dank für die schnelle Reaktion!
Die Mietwohnung wurde vom Vermieter inkl. Einbauküche und Waschmaschine zur Nutzung übergeben. Im Mietvertrag stehen dazu nur die allgemeinen Regelungen zur guten Pflege des übernommenen Inventars. Weder die Einbauküche noch die Waschmaschine werden darin explizit erwähnt. Der Vermieter hatte die Waschmaschine zuerst im gemeinschaftlich genutzten Waschraum untergebracht. Am Tag des Einzugs hatte der Vermieter die Waschmaschine in Bad meiner Mietwohnung installiert, da dies dann für mich bequemer sei.Die Vermieter selbst sind in der Zeit von Oktober bis Ende April in Marokko und überwintern dort. Heute habe ich von dem Sohn eine SMS erhalten, dass ich die (seine) Waschmaschine bis Mittwoch nächster Woche vor die Wohnungstür zur Abholung zu stellen habe. Ich bin seit 08-2011 Mieter und wusste nicht einmal, dass die Waschmaschine dem Sohn gehören soll. Der Vermieter hat mir die Waschmaschine zur Verfügung gestellt mit den Argumenten: da brauchen Sie keine kaufen und wir benötigen diese nicht mehr. Es handelt sich übrigens um eine Ein-Mann-Waschmaschine, also mit einer kleinen Trommel aus dem Jahr 1972 und funktioniert tadellos. Perfekt für mich als Single.
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Also den Sohn geht das garnichts an. Ihr Vertragspartner ist der Vermieter, es sei den der Sohn des Vermieters wäre dazu bevollmächtigt. Ansonsten ignorieren Sie seine Forderung.
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Hallo Kolinum,
herzlichen Dank für die Information! Das entspannt mich jetzt doch ein wenig. Ich harre der Dinge da kommen.
Beste Grüße und ein schönes Faschingswochenende! -
Zitat
Das entspannt mich jetzt doch ein wenig.
Aber nur solange, bis er mit der Vollmacht wedelt.ZitatBeste Grüße und ein schönes Faschingswochenende!
Grüße zurück und HellauHessische Büttenrede
(Narhalla-Marsch)
" Alaaf und Helau! - Seid ihr bereit?
Willkommen zur Beklopptenzeit!
Mer kenne des aus Akte X,
doch Mulder rufe hilft da nix,
des kommt durch Strahle aus dem All,
und plötzlisch ist dann Karneval!
(Tusch)Uff einen Schlach werd'n alle dämlisch,
denn das befiehlt das Datum nämlisch!
Es ist die Zeit der tollen Tage,
so eine Art Idiotenplage,
eine Verschwörung, blöd zu werden,
die jährlich um sich greift auf Erden.
Ei' wahre Ausgeburt der Hölle,
und Ausgangspunkt davon ist Kölle!
(Tusch)Denn dort gibt's nisch nur RTL,
das Fernseh-Einheitsbrei-Kartell,
sondern aach jede Menge Jecken,
die sisch auf Nasen Pappe stecken,
in Teufelssekten sich gruppieren
danach zum Elferrat formieren
und dann muss selbst das döfste Schwein
dort auf Kommando fröhlisch sein.
(Tusch)Auf einmal tun in allen Ländern
die Leude sisch ganz schlimm verändern
Sie geh'n sisch hemmungslos besaufe
und fremde Mensche Freibier kaufe
schmeiße sisch Bonbons an die Schädel,
betatsche Jungens und aach Mädel
und tun eim jede, den sie sehen,
ganz fuschtbar uff de Eier gehen!
Sie tun nur noch in Reime spreche
und sind so witzisch, man könnt' breche,
bewege sisch in Polonäsen,
als trügen sie Gehirnprothesen,
man möschte ihnen - im Vertrauen
- am liebsten in die Fresse hauen!
(Tusch und Konfetti-Kanone)Doch was soll man dagege mache?
Soll man vielleicht noch drüber lache?
Es hilft kein Schreie und kein Schimpfe,
man kann sisch nich mal gegen impfe,
die Macht der Doofen ist zu staak,
als dass man sisch zu wehr'n vermag!
(kein Tusch)Und steht so´n Zombie vor de Tür,
mit sonem Pappnasengeschwür,
und sagt statt Hallo nur Helau,
dann dreh ihn um, die dumme Sau
und tritt ihn kräftisch in den Arsch
und ruf dabei: Narrhalla Marsch!”Am besten ist, man bleibt zu Haus
und sperrt den Wahnsinn aanfach aus.
Man schließt sich ein paar Tage ein
und lässt die Blöden blöde sein!
Der Trick ist, dass man sich verpisst
bis widder Aschermittwoch ist! -
Hi,
schließ mich Kolinum an... -
Hi,
schließ mich Kolinum an...
Auch ich.
Dir hat (grundsätzlich zunächst) ausschliesslich Dein Vertragspartner etwas schriftlich zu sagen. -
Hallo Ihr Lieben,
zuerst herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten! Heute ist die Sache leider eskaliert. Ich habe eine SMS vom Vermieter aus Marokko erhalten, dass die Waschmaschine "nur geliehen sei und ich diese sofort an den Sohn zu übergeben hätte". Dieser stand dann auch prompt vor der Tür und beschimpfte mich Ausdrücken, die ich hier nicht niederlegen will.
Außerdem sagte er, dass er ab sofort in den Waschsalon gehen werde um seine Kleidung zu waschen und mir dann diese Rechnungen zzgl. Nebenkosten in Rechnung stellen werde.
Schlussendlich, nachdem er seine Schimpfattacke beendet hatte, habe ich ihm gesagt, dass ich die Sache kurzfristig prüfen werde und ich dann dem Vermieter (seinen Eltern) Bescheid geben werde. Da ist er dann wutentbrannt abgerauscht. Tja, jetzt stehe ich da ich armer Tropf.
Was soll ich machen? -
Was soll ich machen?
Ihm erklären, dass er nicht Dein Vertragspartner ist. -
Danke Berny,
und was ist mit der SMS vom Vermieter? Der schreibt ja, ich solle die Waschmaschine unmittelbar aushändigen.
Danke! -
was ist mit der SMS vom Vermieter? Der schreibt ja, ich solle die Waschmaschine unmittelbar aushändigen.
SMS kommen bei mir komischerweise nicht (mehr) an. Ich glaube nur das, was ich schriftlich mit geprüfter Originalunterschrift habe.:D -
Berny,
vielen Dank, aber dummerweise habe ich auf die SMS geantwortet ... So richtig hilft mir das nicht weiter.
Trotzdem Danke! -
Ihr Lieben,
soeben habe ich mit dem Anwalt gesprochen. Es gibt da einen Paragraphen, den ich leider nicht aufgeschrieben habe, der besagt, dass die Waschmaschine so wie sie übergeben wurde im Rahmen des Mietverhältnisses nicht herausgegeben werden muss. Fall also geklärt.
Nochmals Danke für Eure Hilfe!! -
soeben habe ich mit dem Anwalt gesprochen. Es gibt da einen Paragraphen, den ich leider nicht aufgeschrieben habe, der besagt, dass die Waschmaschine so wie sie übergeben wurde im Rahmen des Mietverhältnisses nicht herausgegeben werden muss.
Bei Übergabe der Mietsache war die Waschmaschine (sicherlich beweisbar) vorhanden. Auch wenn nicht ausdrücklich im MV aufgeführt, ist sie famit nach Treu und Glauben Teil der Mietsache - und bleibt es auch.
Halte uns doch bitte auf dem Laufenden. -
Zitat
Ich glaube nur das, was ich schriftlich mit geprüfter Originalunterschrift habe.
Ein Brief aus Marokko dauert keine Woche.
gez.
FantastischZitatsoeben habe ich mit dem Anwalt gesprochen. ... Fall also geklärt.
Eher nicht, dabei hat er noch nix verdient. -
Berny,
jawollo so oder sehr ähnlich hat es der Anwalt auch formuliert. Und ja, die Waschmaschine war beweisbar (Zeugen Umzugshelfer) bei Wohnungsübergabe / Einzug im Bad installiert. Ich habe eine SMS an den Vermieter nach Marokko gesandt, dass die Waschmaschine lt. Anwalt nicht herauszugeben sei. Darauf erfolgte bisher keine weitere Reaktion. Mals sehen wie es weiter geht wenn überhaupt.Fantastisch,
bisher ist noch kein Brief aus Marokko eingetroffen. Ich halte Euch hier auf dem aktuellen Stand wenn wieder etwas passieren sollte. Der Anwalt sendet mir seine Kostennote wie ich mit ihm vereinbart habe. Die Höhe des Honorars bleibt abzuwarten.Danke an Euch!
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Ich halte Euch hier auf dem aktuellen Stand wenn wieder etwas passieren sollte. Der Anwalt sendet mir seine Kostennote wie ich mit ihm vereinbart habe. Die Höhe des Honorars bleibt abzuwarten.
Danke an Euch!
Alles klar, bitte teile uns das alles gelegentlich mit.
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