Miete nicht zahlen ?

  • Hallo,

    ich habe durch die Nebenkostenabrechnung ca ein Guthaben von 400 Euro.

    Der Vermieter hat mir zugesichert ( Mitte Januar ) das er mir dies zeitnah, aber bis spätesten bis zum 1 Februar anweist.

    Dies ist leider nicht geschehen.

    Darauf hab ich den Vermieter angeschrieben, das ich die Miete Februar nicht überweise und den März abzgl. der Restguthabens.

    Ist meine Vorgehensweise okay, oder kann ich da ( warum auch immer ) Ärger bekommen ?

  • Ich würde um jeden Ärger zu vermeiden, die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten so lange aussetzen, bis die 400,- Euro aufgebraucht sind. Das dauert zwar etwas länger, dürfte aber auf jeden Fall wesentlich konfliktfreier sein.

  • Korrigieren Sie Ihre Vorgehensweise.

    Aus: Süddeutsche.de

    Sofortige Rückzahlung

    Hat ein Mieter Anspruch auf Rückerstattung von Nebenkosten, muss der Vermieter den Betrag grundsätzlich sofort zurückzahlen. Umgekehrt gilt das aber auch, wenn der Mieter an den Vermieter eine Nachzahlung leisten muss.

    "Eine Karenzzeit von ein bis zwei Wochen nach der Abrechnung sollte aber schon eingeräumt werden", sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Gerät der Vermieter mit den Rückzahlen in Verzug, könne der Mieter erwägen, die Nebenkosten-Vorauszahlungen vorübergehend einzustellen. Ropertz rät jedoch, das dem Vermieter schriftlich anzukündigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (6. Februar 2013 um 09:30)

  • Zitat

    Der Vermieter hat mir zugesichert ( Mitte Januar ) das er mir dies zeitnah, aber bis spätesten bis zum 1 Februar anweist.


    Was steht denn dazu auf der NK-Abrechnung ?

    Laut § 286 BGB ist spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zu bezaklen.

  • Korrigieren Sie Ihre Vorgehensweise.
    "Eine Karenzzeit von ein bis zwei Wochen nach der Abrechnung sollte aber schon eingeräumt werden", sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Gerät der Vermieter mit den Rückzahlen in Verzug, könne der Mieter erwägen, die Nebenkosten-Vorauszahlungen vorübergehend einzustellen. Ropertz rät jedoch, das dem Vermieter schriftlich anzukündigen.


    Das würde ich auch so machen.
    Ist der VM vielleicht finanziell "klamm"?
    Oder benötigt der Ärmste das Geld für die Packung Mon Cherie zum Valentinstag...?:rolleyes:

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