Kündigung nach § 573 a

  • Hallo...ich bin vor 2 Jahren in ein 2-Familienhaus gezogen, wo die Vermieterin mit drin wohnt (sie im 1. OG und ich im EG)

    Jetzt will ihre schwangere Tochter mit Mann in meine Wohnung und ich weiß, dass meine VM nicht mal Gründe für eine Kündigung angeben muss, da sie sich auf § 573 a berufen kann.

    Da bin ich als Mieter total machtlos - das einzige was mir der Gesetzgeber zubilligt ist eine verlängerte Kündigungsfrist.

    Also ausziehen muss ich, das ist klar, aber kann ich noch finanziell was machen? Der Garten gehört zu meiner Wohnung und ich hab mir diverse Gartengeräte gekauft um ihn zu pflegen....ich hab eine neue Küchenzeile einbauen lassen und eh die Wohnung komplett renoviert, da sie völlig verwohnt war.
    Ich bin ja nie davon ausgegangen, dass ich nach 2 Jahren vor die Tür gesetzt werde zumal bei der ersten Begegnung mit der VM diese sagte, dass sie jemanden auf Dauer sucht :mad:


  • Also ausziehen muss ich, das ist klar, aber kann ich noch finanziell was machen?
    Ich bin ja nie davon ausgegangen, dass ich nach 2 Jahren vor die Tür gesetzt werde zumal bei der ersten Begegnung mit der VM diese sagte, dass sie jemanden auf Dauer sucht.

    Das ist leider das Lebensrisiko eines Mieters. Sie mußten wissen, das es ein Mietrecht auf Lebenszeit nicht gibt und Sie immer mit einer Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages rechnen müssen.
    Da sollte man mit Investitionen verantwortungsvoll umgehen.
    Also eine Art Schadenersatz gibt es dafür nicht.

  • Hab ich schon....sie meint, ich könne mir ja wieder was mit Garten suchen und es wäre normal, dass man eine Wohnung renoviert, wenn man einzieht.

    Klar ist es das.....aber es ist nicht normal, dass man das nur für 2 Jahre macht :rolleyes:

    Ich hab gehofft, der Gesetzgeber hat da was vorgesehen.....sonst kann sich ja jeder Vermieter mit Häuschen die Anliegerwohnung renovieren lassen und den Mieter dann ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen :(

    Also meine VMin wird ums Verrecken keinen Abstand zahlen, das steht fest.

    Kann man den Endtermin eigentlich noch herauszögern? Durch Widerspruch? Oder geht das bei §573a nicht

    Kolinum Ja, das wird mir eine Lehre sein

    Einmal editiert, zuletzt von canay (1. Februar 2013 um 17:19)

  • Sollte ein gekündigter Mieter zum Termin nicht (freiwillig) ausziehen, müsste der Vermieter räumungsklagen.
    Wie lange das bei dem zuständigen Gericht dauert, bis eine rechtsgültige Entscheidung gefallen UND vollstreckt wird, müsste man vor Ort selbst herausfinden.
    Dass sich der unwillige Mieter schadenersatzpflichtig macht, dürfte auch klar sein.
    - Meine unmassgebliche Meinung. -

  • Hallo....vorhin kam die schriftliche Kündigung, allerdings wegen Eigenbedarf....wie siehts jetzt aus mit Widerspruch einlegen?

    Es liegt doch auch eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingen nicht beschafft werden kann.....?

    Und war es für den VM nicht voraussehbar, dass die erwachsene Tochter in den nächsten Jahren eine Familie gründet und dann in meine Wohnung möchte?

    Und wie schauts hiermit aus?
    Der Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit kann auch damit begründet werden, dass die Mieter erheblich in die unrenoviert übernommene Wohnung investiert haben und dann nach kurzer Zeit bereits die Kündigung erfolgte, bevor die Investitionen „abgewohnt“ wurden. Gleiches gilt bei erforderlichem doppelten Umzug in kürzester Zeit.

    Es geht mir halt erstmal darum, Zeit zu gewinnen, um nicht einfach die nächstbeste Wohnung nehmen zu müssen

  • "Hallo....vorhin kam die schriftliche Kündigung, allerdings wegen Eigenbedarf"
    - Der müsste m.W. nachvollziehbar begründet werden.

    "....wie siehts jetzt aus mit Widerspruch einlegen?"
    - Kannst Du machen. Wenn Du ihn jetzt sogleich einlegst, wirst Du postwendend (spätestens am 3. Werktag d.M.) eine neue ordnungsgemässe Kündigung zum gleichen Termin bekommen...

    "Es liegt doch auch eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingen nicht beschafft werden kann.....?"
    - Darauf nimmt das Mietrecht m.W. keine Rücksicht.

    "Und war es für den VM nicht voraussehbar, dass die erwachsene Tochter in den nächsten Jahren eine Familie gründet und dann in meine Wohnung möchte?"
    - Nicht zwangsläufig.

    "Und wie schauts hiermit aus?
    Der Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit kann auch damit begründet werden, dass die Mieter erheblich in die unrenoviert übernommene Wohnung investiert haben und dann nach kurzer Zeit bereits die Kündigung erfolgte, bevor die Investitionen „abgewohnt“ wurden. Gleiches gilt bei erforderlichem doppelten Umzug in kürzester Zeit. "
    - Welche Quelle?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (1. Februar 2013 um 19:03)

  • Was mich mal interessiert: Wer bestimmt, ob der Eigenbedarf vorhersehbar war oder nicht? meine VMin wird natürlich behaupten, dass sie das bei Abschluss des Mietvertrages nicht gewusst bzw geahnt hat, dass ihre Tochter innerhalb von 1 1/2 Jahren dann heiratet und ein Kind erwartet.....wie wird sowas geprüft?

    Der Eigenbedarf wurde damit begründet, dass ihre Tochter halt im Frühjahr ihr Kind erwartet und ihre derzeitige Wohnung zu klein ist, wenn dann das Kind kommt (wobei ich ja der Meinung bin, dass das die ersten Monate völlig irrelevant ist, aber das sehen die Juristen sicher anders)...und das meine Wohnung vom Schnitt und von der Größe her halt optimal ist und sie hat ihrer Tochter und deren Mann meine Wohnung bereits zugesagt

  • Wenn Sie es denn nicht wahrhaben wollen, bemühen Sie einen Anwalt und lassen gerichtlich prüfen, ob der Eigenbedarf schon 2 Jahre vorhersehbar war.
    Auch DDR-Bürger wurden innerhalb eines Jahres plötzlich Bundesbürger. Wer sollte da wohl prüfen, ob das vorhersehbar war.
    Sie sollten mal auf dem Teppich bleiben.


  • Sie sollten mal auf dem Teppich bleiben.

    Was soll jetzt diese Unfreundlichkeit?

    Ich hab ganz normal gefragt, weil man das mit dem Voraussehen häufiger liest und es mich halt interessiert, wer das bestimmt, ob es zutrifft oder nicht.....:rolleyes:

    Das mit der Wende zu vergleichen, ist wohl mehr als an den Haaren herbeigezoegn, aber seis drum....es gibt anscheinend in jedem Forum solche unleidlichen User wie Sie :rolleyes:

    Ich bin dann mal raus hier...Danke an die, die freundliche geantwortet haben ;)

  • Was soll jetzt diese Unfreundlichkeit?
    Ich hab ganz normal gefragt, weil man das mit dem Voraussehen häufiger liest und es mich halt interessiert, wer das bestimmt, ob es zutrifft oder nicht.....:rolleyes:


    Er hat ganz realitätsnah geantwortet.
    "Tipp": Bleib' da wohnen und lass' es Dir kostenpflichtig von einem Richter bestätigen...
    Billiger würde es, wenn Du Dir von einem Fachanwalt die Info holst.

  • Drück ich mich so unklar aus?

    Ich wollte nur wissen, wie man so etwas beurteilen könnte, ob jemand diese Voraussicht schon hatte bei Mietvertragsabschluss....ganz allgemein gefragt.

    Das ich hier ausziehe ist für mich schon klar....ich hab nämlich auch keine Lust, mit solch einer VMin weiter zusammen zu wohnen, aber es kann ja sein, dass ich trotz intensiver Suche nichts Paasendes finde innerhalb der 3 Monate.

    Ich will gar nicht länger hier wohnen, sondern vielleicht etwas mehr Zeit zum Suchen haben.

    Und den Spruch "Bleiben Sie mal auf dem Teppich" fand ich trotzdem unangebracht.....ich hab nur Fragen gestellt

  • Zitat

    sie meint, ich könne mir ja wieder was mit Garten suchen und es wäre normal, dass man eine Wohnung renoviert, wenn man einzieht


    100% korrekt

    Zitat

    ...aber es ist nicht normal, dass man das nur für 2 Jahre macht


    Die meisten VM wünschen sich auch langfristige Mietverhältnisse und was machen Mieter die angeblich nichts anderes wünschen ?
    Kündigen nach 6, 9 oder 12 Monaten wieder weil es zurück zum Ex geht.
    Der VM ist auch hier der Leidtragende, muss wieder viel Zeit in die Mietersuche investieren !
    Welcher Mieter denkt darüber nach ?

    Zitat

    aber es kann ja sein, dass ich trotz intensiver Suche nichts Paasendes finde


    Dann nimmste mal gleich eine Arbeitsbescheinigung, Vermieterbescheinigung (gibts von VM üblicherweise gegen einen kl. Obolus) und Schufaauskunft mit, dann klappts auch bei dir.

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