Beiträge von canay

    Drück ich mich so unklar aus?

    Ich wollte nur wissen, wie man so etwas beurteilen könnte, ob jemand diese Voraussicht schon hatte bei Mietvertragsabschluss....ganz allgemein gefragt.

    Das ich hier ausziehe ist für mich schon klar....ich hab nämlich auch keine Lust, mit solch einer VMin weiter zusammen zu wohnen, aber es kann ja sein, dass ich trotz intensiver Suche nichts Paasendes finde innerhalb der 3 Monate.

    Ich will gar nicht länger hier wohnen, sondern vielleicht etwas mehr Zeit zum Suchen haben.

    Und den Spruch "Bleiben Sie mal auf dem Teppich" fand ich trotzdem unangebracht.....ich hab nur Fragen gestellt


    Sie sollten mal auf dem Teppich bleiben.

    Was soll jetzt diese Unfreundlichkeit?

    Ich hab ganz normal gefragt, weil man das mit dem Voraussehen häufiger liest und es mich halt interessiert, wer das bestimmt, ob es zutrifft oder nicht.....:rolleyes:

    Das mit der Wende zu vergleichen, ist wohl mehr als an den Haaren herbeigezoegn, aber seis drum....es gibt anscheinend in jedem Forum solche unleidlichen User wie Sie :rolleyes:

    Ich bin dann mal raus hier...Danke an die, die freundliche geantwortet haben ;)

    Was mich mal interessiert: Wer bestimmt, ob der Eigenbedarf vorhersehbar war oder nicht? meine VMin wird natürlich behaupten, dass sie das bei Abschluss des Mietvertrages nicht gewusst bzw geahnt hat, dass ihre Tochter innerhalb von 1 1/2 Jahren dann heiratet und ein Kind erwartet.....wie wird sowas geprüft?

    Der Eigenbedarf wurde damit begründet, dass ihre Tochter halt im Frühjahr ihr Kind erwartet und ihre derzeitige Wohnung zu klein ist, wenn dann das Kind kommt (wobei ich ja der Meinung bin, dass das die ersten Monate völlig irrelevant ist, aber das sehen die Juristen sicher anders)...und das meine Wohnung vom Schnitt und von der Größe her halt optimal ist und sie hat ihrer Tochter und deren Mann meine Wohnung bereits zugesagt

    Hallo....vorhin kam die schriftliche Kündigung, allerdings wegen Eigenbedarf....wie siehts jetzt aus mit Widerspruch einlegen?

    Es liegt doch auch eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingen nicht beschafft werden kann.....?

    Und war es für den VM nicht voraussehbar, dass die erwachsene Tochter in den nächsten Jahren eine Familie gründet und dann in meine Wohnung möchte?

    Und wie schauts hiermit aus?
    Der Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit kann auch damit begründet werden, dass die Mieter erheblich in die unrenoviert übernommene Wohnung investiert haben und dann nach kurzer Zeit bereits die Kündigung erfolgte, bevor die Investitionen „abgewohnt“ wurden. Gleiches gilt bei erforderlichem doppelten Umzug in kürzester Zeit.

    Es geht mir halt erstmal darum, Zeit zu gewinnen, um nicht einfach die nächstbeste Wohnung nehmen zu müssen

    Hab ich schon....sie meint, ich könne mir ja wieder was mit Garten suchen und es wäre normal, dass man eine Wohnung renoviert, wenn man einzieht.

    Klar ist es das.....aber es ist nicht normal, dass man das nur für 2 Jahre macht :rolleyes:

    Ich hab gehofft, der Gesetzgeber hat da was vorgesehen.....sonst kann sich ja jeder Vermieter mit Häuschen die Anliegerwohnung renovieren lassen und den Mieter dann ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen :(

    Also meine VMin wird ums Verrecken keinen Abstand zahlen, das steht fest.

    Kann man den Endtermin eigentlich noch herauszögern? Durch Widerspruch? Oder geht das bei §573a nicht

    Kolinum Ja, das wird mir eine Lehre sein

    Hallo...ich bin vor 2 Jahren in ein 2-Familienhaus gezogen, wo die Vermieterin mit drin wohnt (sie im 1. OG und ich im EG)

    Jetzt will ihre schwangere Tochter mit Mann in meine Wohnung und ich weiß, dass meine VM nicht mal Gründe für eine Kündigung angeben muss, da sie sich auf § 573 a berufen kann.

    Da bin ich als Mieter total machtlos - das einzige was mir der Gesetzgeber zubilligt ist eine verlängerte Kündigungsfrist.

    Also ausziehen muss ich, das ist klar, aber kann ich noch finanziell was machen? Der Garten gehört zu meiner Wohnung und ich hab mir diverse Gartengeräte gekauft um ihn zu pflegen....ich hab eine neue Küchenzeile einbauen lassen und eh die Wohnung komplett renoviert, da sie völlig verwohnt war.
    Ich bin ja nie davon ausgegangen, dass ich nach 2 Jahren vor die Tür gesetzt werde zumal bei der ersten Begegnung mit der VM diese sagte, dass sie jemanden auf Dauer sucht :mad:

    Hallo..Danke für Deine Antwort.

    Bei der Übernahme des MV bin ich mir nicht sicher, denn wenn der neue Besitzer hier einzieht, kann er mich doch nach diesem Paragraphen 573a ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn er selbst ins Haus einzieht....die Kündigungsfrist verlängert sich zwar um 3 Monate, aber raus müsste ich trotzdem.
    Meine jetzige VM könnte das ja auch, wenn sie den Hausverkauf längerfristig plant.
    Leider kann man den Menschen nur bis vor die Stirn gucken, denn eine Andeutung von der VM vorher und ich wäre hier ganz sicher nicht eingezogen.

    Hallo...ich bin neu hier und habe eine Frage.
    Ich wohne seit Februar 2011 in meiner jetzigen Wohnung im EG eines 2-Familienhauses und die Besitzerin / Vermieterin wohnt in der Wohnung im 1. OG.
    Ich habe die Wohnung total heruntergekommen übernommen und komplett renoviert, was sehr viel Zeit und vor allem Geld gekostet hat.
    Achja...beim ersten Telefonat im Oktober 2010 fragte ich meine Vermieterin, ob denn die Gefahr bestünde, dass sie das Haus in den nächsten Jahren verkauft, weil ich für längerfristig etwas suche und sie sagte nein, sie will hier quasi alt werden und sucht halt eine nette Mieterin.
    Gestern machte sie so eine Andeutung, dass ihr das alles zuviel wird mit dem Haus und das sie das wohl finanziell nicht halten kann.
    Ich bekam natürlich einen Riesenschrecken.
    Ich hab mal bissi gegoogelt und mal angenommen, das Haus wird tatsächlich verkauft, dann kann mich der neue Besitzer doch ohne Eigenbedarf kündigen, weil das Haus nicht mehr als 2 Wohnungen hat.....oder fall ich dann unter den Härtefall weil mir innerhalb so kurzer Zeit nicht ein neuer Umzug zugemutet werden kann? das wäre nämlich mein wirtschaftlicher Ruin :(
    Ist alles (noch) theoretisch.....
    Und hätte meine Vermieterin nicht schon Anfang des Jahres sehen müssen, ob sie in finanzielle Schwierigkeiten gerät? Dann hätte sie das Haus doch besser verkaufen können, als es leer stand. Meine Vormieter sind Ende November 2010 ausgezogen.
    Welche Rechte hätte ich als Mieter? Der Vertrag ist unbefristet

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!