Mietvertrag mit Kündigungsausschluss

  • Hallo,
    habe eine Frage zu meinem Mietvertrag bzgl. der Mietdauer und Kündigungsmöglichkeit ...

    "
    §2. Mietdauer
    1.a Unbefristetes Mietverhältnis
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.12. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum 31.05.14 zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
    "

    Erwähnenswert ist noch folgendes aus dem Vertrag:
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    Folgende Prämien wurden vereinbart:
    - 3x Kaltmiete frei, 3x Betriebskosten müssen vor Schlüsselübergabe gezahlt werden
    - 400,-€ Umzugskostenzuschuss, wird nach 3x Mieteingang komplett auf Konto überwiesen
    - keine Renovierung, kein Fußbodenbelag durch Vermieter

    Als Einzugsprämie wird o. g. Prämie vereinbart. Im Gegenzug erklärt sich der Mieter mit einer Mindestlaufzeit des Mietvertrages von zwei Jahren ausdrücklich einverstanden.
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    Die 3x Kaltmiete frei habe ich dafür bekommen, dass ich selbst renoviert habe! Deswegen auch der Hinweis dass durch den Vermieter keine Renovierung/Fußbodenbelag erfolgt. So wurde und wird auch immer noch nach neuen Mietern geworben.
    Die Prämie habe ich bis heute nicht erhalten. Ich habe die ehrlich gesagt auch noch nicht angefordert, um evtl. noch ein Ass im Ärmel zu haben.

    Jetzt habe ich das Problem, dass ich bisher von zu hause arbeiten durfte/konnte, nun wird das aber abgeschafft und ich muss täglich 50 km fahren. Alles in allem geht das ja eigentlich, allerdings habe ich eine kleine Tochter und da ich vor halb 6 nicht zu hause bin, sehe ich sie natürlich kaum (sie geht um 7 ins Bett). Ich bin alleinerziehend und ständig auf die Oma angewiesen. Deswegen würde ich gern umziehen, damit ich mehr Zeit habe und das Spritgeld ist ja auch nicht zu verachten, welches ich dadurch spare.

    Kann mir jemand vorab weiterhelfen bzw. Tipps geben, wie ich positiv auf meinen Vermieter einwirken kann?? :)
    Nachmieter zu suchen wird nicht sehr effektiv sein da ich am A... der Welt wohne ;))

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    LG Babsie

  • Zitat

    Tipps geben, wie ich positiv auf meinen Vermieter einwirken kann??


    Du könntest mit ihm verhandeln, nett sein oder sehr nett sein.
    Aber ich glaube eine vermietete WHG ist ihm lieber.

    Zitat

    Nachmieter zu suchen wird nicht sehr effektiv sein da ich am A... der Welt wohne


    Deswegen gibt es dort Einzugsprämien für Mieter ? ? ?
    Ich bin entsetzt.
    So weit sind wir in Deutschland also schon.

    Hast Du den §2 wortwörtlich komplett zitiert ?

  • Hallo babsele,

    "habe eine Frage zu meinem Mietvertrag bzgl. der Mietdauer und Kündigungsmöglichkeit ...
    §2. Mietdauer
    1.a Unbefristetes Mietverhältnis
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.12. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum 31.05.14 zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an."
    - Die Antwort steht dabei.

    "Jetzt habe ich das Problem, dass ich bisher von zu hause arbeiten durfte/konnte, nun wird das aber abgeschafft und ich muss täglich 50 km fahren. Alles in allem geht das ja eigentlich, allerdings habe ich eine kleine Tochter und da ich vor halb 6 nicht zu hause bin, sehe ich sie natürlich kaum (sie geht um 7 ins Bett). Ich bin alleinerziehend und ständig auf die Oma angewiesen."
    - So verständlich wie das auch klingen mag, so unrelevant sind sie für das Mietvertragsverhältnis.

    "Erwähnenswert ist noch folgendes aus dem Vertrag:
    Folgende Prämien wurden vereinbart:
    - 3x Kaltmiete frei, 3x Betriebskosten müssen vor Schlüsselübergabe gezahlt werden
    - 400,-€ Umzugskostenzuschuss, wird nach 3x Mieteingang komplett auf Konto überwiesen
    - keine Renovierung, kein Fußbodenbelag durch Vermieter
    Als Einzugsprämie wird o. g. Prämie vereinbart. Im Gegenzug erklärt sich der Mieter mit einer Mindestlaufzeit des Mietvertrages von zwei Jahren ausdrücklich einverstanden."
    - Ich kann hier nicht erkennen, wer an wen zahlt.

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