Einbau Stromzähler und Sicherungskasten

  • Rein hypothetisch:
    Wir haben einen zusätzlichen Raum in unserem Mietshaus gemietet.
    Der Stromzähler wurde auf unseren Wohnungszähler umgeklemmt (dafür musste wohl auch ein neues Kabel gezogen werden) und der Sicherungskasten erneuert.
    Die Kosten dafür haben wir als Mieter voll getragen, war das rechtens oder bin ich mal wieder gutgläubig auf den Leim gegangen?
    Wärmemengenzähler für diesen Raum gibt es nicht, auch dessen Installation müssten wir, wenn wir das haben wollen selbst tragen, ebenso wie die Reperatur der defekten Heizungsthermostaten.

    Müssen wir das wirklich, oder fällt das nicht unter "Kleinreperaturen".

  • Zitat

    Die Kosten dafür haben wir als Mieter voll getragen, war das rechtens oder bin ich mal wieder gutgläubig auf den Leim gegangen?

    Wenn du in diesem Raum nicht mit Kerzen oder Petroleumlampen für Licht sorgen willst, solltest du die Rechnung auch übernehmen.

    Zitat

    Wärmemengenzähler für diesen Raum gibt es nicht, auch dessen Installation müssten wir, wenn wir das haben wollen selbst tragen,

    Diese Zähler sind in der Regel vom Dienstleister "Heizungsablesung" geleast. Und diese Kosten hat der Mieter zu tragen.

    Zitat

    Müssen wir das wirklich, oder fällt das nicht unter "Kleinreperaturen".

    Wenn in eurem Mietvertrag eine gültige Kleinreparaturenklausel vereionbart ist, dann ergibt sich aus dem dort genannten Höchstbetrag auch, was ihr bezahlen müsst:

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

  • Wenn der zusätzliche Raum kein Bestandteil des Wohnraummietvertrages geworden ist, sind die Bestimmungen des Wohnrechtes nicht anzuwenden.
    Es gilt also für dieses Mietpbjekt das ganz normale Zivilrecht.
    Die Nutzungsbedingungen, Kosten, etc. sind also mit dem Vermieter frei handelbar.

  • Wenn du in diesem Raum nicht mit Kerzen oder Petroleumlampen für Licht sorgen willst, solltest du die Rechnung auch übernehmen.


    Haben wir ja auch gemacht, ist ok.


    Diese Zähler sind in der Regel vom Dienstleister "Heizungsablesung" geleast. Und diese Kosten hat der Mieter zu tragen.


    Wenn in eurem Mietvertrag eine gültige Kleinreparaturenklausel vereionbart ist, dann ergibt sich aus dem dort genannten Höchstbetrag auch, was ihr bezahlen müsst:

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Ok, dann kann ich aber auch beauftragen, wen ich will, oder kann das der Vermieter festlegen.
    Durch "Vetternwirtschaft" erscheint mir nämlich der Kostenvoranschlag des angewiesenen Handwerkers zu hoch. Hab schon ein Vergleichsangebot angefordert.

  • Ok, dann kann ich aber auch beauftragen, wen ich will, oder kann das der Vermieter festlegen.

    Halt, mein Freund!
    Wenn Sie an dem gemieteten Objekt Baumaßnahmen durchführen, bedarf das immer noch der Zustimmung des Eigentümers. Sonst kann es passieren, dass Sie beim Auszug Ihre Installationen wieder entfernen müssen, um den alten Zustand wiederherzustellen.

    Das mit dem Vergleichsangebot ist schon eine gute Idee. Nehmen Sie das Angebot und besprechen Sie das vorher nochmal mit dem Vermieter. Wenn Sie eine Kostenbeteiligung übernehmen und sich schriftlich versichern lassen, das beim Auszug kein Rückbau zu erfolgen hat, läßt sich schon einen einvernehmliche Regelung finden

  • Halt, mein Freund!
    Wenn Sie an dem gemieteten Objekt Baumaßnahmen durchführen, bedarf das immer noch der Zustimmung des Eigentümers. Sonst kann es passieren, dass Sie beim Auszug Ihre Installationen wieder entfernen müssen, um den alten Zustand wiederherzustellen.

    Das mit dem Vergleichsangebot ist schon eine gute Idee. Nehmen Sie das Angebot und besprechen Sie das vorher nochmal mit dem Vermieter. Wenn Sie eine Kostenbeteiligung übernehmen und sich schriftlich versichern lassen, das beim Auszug kein Rückbau zu erfolgen hat, läßt sich schon einen einvernehmliche Regelung finden

    Es geht hier nicht um Baumaßnahmen, sondern um einen ganz normale Reperatur (Austausch von Thermostatventilen. Den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, würde ja dann bedeuten, die kaputten wieder einzubauen (nebenbei bemerkt, sind diese verkehrt herum installiert und wahrscheinlich deshalb nun auch defekt...)

    Der Preis ist das eine, da könnte man sich sicher über das Vergleichsangebot einig werden. Nur der Installateur des Vermieters hat "nie Zeit", will heißen, wir leben seit 15 Monaten mit den Schlagenden kaputten Ventilen. "Mein" Insallateur, würde sofort kommen. Auch ein Grund für mich, die Reperatur in Eigenregie durchführen zu lassen, wenn ich sie eh selbst tragen muss.

  • Immer diese "Vetternwirtschaft".

    Reine Recherche und Angebotseinholung, Mr. Fantastic;-) Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
    Wäre es keine Mietwohnung sondern mein Eigentum, würde ich es selbst machen. Dann wäre es fast umsonst. Mach ich aber nicht:-P

  • [Krujatz:

    'Wir haben einen zusätzlichen Raum in unserem Mietshaus gemietet.
    Der Stromzähler wurde auf unseren Wohnungszähler umgeklemmt ...
    Die Kosten dafür haben wir als Mieter voll getragen, war das rechtens oder bin ich mal wieder gutgläubig auf den Leim gegangen?'
    - Rechtens war das, worauf Ihr Euch VOR Ausführung der Arbeiten geeinigt hattet.

    'Wärmemengenzähler für diesen Raum gibt es nicht, auch dessen Installation müssten wir, wenn wir das haben wollen selbst tragen, ebenso wie die Reperatur der defekten Heizungsthermostaten.'
    - WENN Ihr Euch so einigt, bitteschön.

    'Müssen wir das wirklich, oder fällt das nicht unter 'Kleinreperaturen'.
    - Thermostatventile ODER Thermostatköpfe? (Letztere kosten übrigens im Baumarkt 11€).
    Und Kleinreparaturen können m.E. nur nach Mietvertragsabschluss auftretende Schäden betreffen.

  • [Krujatz:

    - Rechtens war das, worauf Ihr Euch VOR Ausführung der Arbeiten geeinigt hattet.


    Ok, dann ist das ja geklärt.

    - WENN Ihr Euch so einigt, bitteschön.
    Darauf wird es rauslaufen, denn ich habe nicht den Nerv lange zu diskutieren, ICH will eine funktionierende Heizung. (ich weiß, dass der Kerl darauf spekuliert, aber das ist mit mittlerweile wurscht....)

    - Thermostatventile ODER Thermostatköpfe? (Letztere kosten übrigens im Baumarkt 11€).
    Und Kleinreparaturen können m.E. nur nach Mietvertragsabschluss auftretende Schäden betreffen.

    Ne, die Köpfe sind noch in Ordnung, nur die Ventile sind ausgeschlagen, wegen verkehrter Installation. Das heißt, die Reperatur ist etwas aufwändiger und beeinträchtigt auch die anderen Mieter.
    Der "Schaden" ist erst nach unserem Einzug aufgetreten, weil die Heizung vorher nicht in Betrieb war. Sie ist erst für uns zuschalten worden. Da das gesamte Haus aber vom Vorbesitzer in Eigenregie ausgebaut wurde, kann für den Pfusch auch Keiner haftbar gemacht werden.

  • Zitat

    Der "Schaden" ist erst nach unserem Einzug aufgetreten, weil die Heizung vorher nicht in Betrieb war.


    Bist Du sicher, dass da nicht, aus versehen natürlich und ohne jegliche böse Absicht, nach eurem Einzug gebastelt worden ist um jetzt vom VM alles neu zu fordern ?
    Das gilt es zu widerlegen, denn zuvor funktionierte die HZG bestimmt, - einmal wenigstens.
    Vor Gericht würde das der Vorbesitzer aussagen.
    Das Ende kannst Du nun bestimmt erahnen.

  • die Ventile sind ausgeschlagen,


    Noch nie von sowas gehört. Lassen sich die Stifte leicht 'reindrücken und kommen auch leicht wieder 'raus? Ansonsten mal einen Tropfen Öl dran tun.

  • Noch nie von sowas gehört. Lassen sich die Stifte leicht 'reindrücken und kommen auch leicht wieder 'raus? Ansonsten mal einen Tropfen Öl dran tun.

    Ventile haben eine bestimmte Fließrichtung.
    Sind sie ganz geöffnet, oder ganz geschlossen tut das nichts zur Sach, ob sie verkehrt, oder richtig eingebaut sind. Anders sieht die Sache aus, wenn die Ventile eingedrosselt werden (was durch einen Thermostat ja passiert. durch die falsche Belastung verschleißt das Innenleben und irgendwann schließen sie nicht mehr richtig und genau an dem Punkt zwischen Schließen und öffnen gibt es gar hässliche Geräusche.
    Mit den Stiften hat das in dem Fall nix zu tun, der Ventilsitz ist hinüber.

    Und nein, hier will keiner was vom VM fordern, außer den Recht, wenn wir es schon selbst bezahlen, dass dann auch ein Installateur unserer Wahl beauftragt werden darf.

    Achja, der Vorbesitzer sagt leider nix mehr aus...da müsste er schon als heiliger Geist erscheinen....

  • Zitat

    wenn wir es schon selbst bezahlen, dass dann auch ein Installateur unserer Wahl beauftragt werden darf.


    Das ist ja auch i.O.
    Aber das musst Du mit deinem VM klären, oder genügt dir meine Zustimmung ?

    Zitat

    Achja, der Vorbesitzer sagt leider nix mehr aus...da müsste er schon als heiliger Geist erscheinen.


    Dann sei doch froh, vllt. hat er aber auch diesbezüglich etwas hinterlassen.

  • Das ist ja auch i.O.
    Aber das musst Du mit deinem VM klären, oder genügt dir meine Zustimmung ?

    Ich wollte nur sichergehen, ob es Sinn macht, darauf zu beharren. Hätte ja sein können, dass ich total auf den Holzweg bin.
    Danke

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