Beiträge von Krujatz

    Dummes Geschwafel, eine Garage ist kein Wohnraum!

    Ganz meine Meinung. Da er ja aber bestätigt hat, dass er eine Pauschale mit uns vereinbart hat, ist das auch völlig Wurscht. Pauschale heißt, wir haben genug gezahlt und er kann keine Nachzahlung verlangen.

    Ich denke das wird sich wohl nun im Sande verlaufen. Wie es weiter geht werden wir wohl spätestens am 31.12. gegen 20:00Uhr erfahren, wenn die nächste Nebenkostenabrechnung im Briefkasten liegt:-))

    Nein ich habe nicht vergessen Bericht zu erstatten, manche Mühlen mahlen halt ewas langsamer...

    In seiner Antwort hat der Vermieter unabsichtlich bestätigt, dass eine Pauschale für die Nebenkosten des Kellers vereinbart war.
    Allerdings forderte er trotzdem die Nachzahleung "da es selbstverständlich sei, für angemietete WOHNRÄUME auch Nebenkosten zu zahlen..."

    Nunja erstens, wer wohnt schon in einer Garage und zweitens...:

    Die Anwältin von Mieterbund hat nun in unserem Namen an den Vermieter geschrieben, dass er eben bei einer Pauschale keine Nachzahlung verlangen kann. Unser Glück war, dass der Vermieter sich ins eigene Fleisch geschnitten hat, indem er die mündliche Vereinbarung (für die wir nichts in der Hand hatten) schriftlich bestätigt hat.

    Jetzt schaun wir mal, ob es damit erledigt ist.

    Soooo, nach Abzug der strittigen Poste blieb nix zum Anzahlen übrig. Daher habe ich nochmal einen (hoffentlich netten) Brief an den VM geschrieben, in dem ich ihn auf den Einspruch hinweise, nochmals um einen Termin zur Akteneinsicht bitte und mit dem Sat beendet, dass wir nach Klärung der offenen Punkte selbverständlich die offenen Forderungen begleichen werden.

    Ps. Ich gebs ja ungern zu, aber vom Mieterbund ist seit 3 Wochen nix zu sehen und zu hören, obwohl ich schon mehrmals nachgeharkt habe. Die Kellersache steht also auch noch auf der Kippe. Sollte Fantastisch doch recht haben? Ich übe mich NOCH in Geduld.

    Genauso schrieb Mainschwimmer. Ist doch auch nachvollziehbar, oder?

    Klingt logisch, ja ... aber auf jeden Fall werd ich mir das Kleingedruckt nochmal zu Gemüte führen und versuchen heute noch mit dem Vermieter zu reden. Vielleicht hat er ja meinen Wunsch nach Akteneinsicht einfach überlesen?...ich glaube immer an das Gute im Menschen, bis man mir das Gegenteil beweist.

    Soooo, es gibt mal wieder Neuigkeiten. Nein, nicht zum Keller...da ist Schweigen im Walde.
    Dafür kam gestern die Mahnung für die Nebenkostenabrechnung der Wohnung. Obwohl der Einspruch gegen diese gleichzeitig mit der für den Keller abgegeben wurde. Der Einspruch wurde einfach ignoriert, vor allem meine Bitte um Akteneinsicht. Nun muss ich Beruhigungstee trinken, und einen freundlich bestimmten Brief schreiben, was das denn soll.
    Ich will ja zahlen, aber ich will auch verstehen wofür!

    Hat jemand einen Tipp, wie ich freundlich aber bestimmt auf die ausstehende Antwort auf den Einspruch bestehen kann? Ich bin nämlich immer zu nett...

    Es ist doch richtig, dass ich die Nachzahlung erst nach klärung der strittigen Punkte leiste?

    Noch nie von sowas gehört. Lassen sich die Stifte leicht 'reindrücken und kommen auch leicht wieder 'raus? Ansonsten mal einen Tropfen Öl dran tun.

    Ventile haben eine bestimmte Fließrichtung.
    Sind sie ganz geöffnet, oder ganz geschlossen tut das nichts zur Sach, ob sie verkehrt, oder richtig eingebaut sind. Anders sieht die Sache aus, wenn die Ventile eingedrosselt werden (was durch einen Thermostat ja passiert. durch die falsche Belastung verschleißt das Innenleben und irgendwann schließen sie nicht mehr richtig und genau an dem Punkt zwischen Schließen und öffnen gibt es gar hässliche Geräusche.
    Mit den Stiften hat das in dem Fall nix zu tun, der Ventilsitz ist hinüber.

    Und nein, hier will keiner was vom VM fordern, außer den Recht, wenn wir es schon selbst bezahlen, dass dann auch ein Installateur unserer Wahl beauftragt werden darf.

    Achja, der Vorbesitzer sagt leider nix mehr aus...da müsste er schon als heiliger Geist erscheinen....

    [Krujatz:

    - Rechtens war das, worauf Ihr Euch VOR Ausführung der Arbeiten geeinigt hattet.


    Ok, dann ist das ja geklärt.

    - WENN Ihr Euch so einigt, bitteschön.
    Darauf wird es rauslaufen, denn ich habe nicht den Nerv lange zu diskutieren, ICH will eine funktionierende Heizung. (ich weiß, dass der Kerl darauf spekuliert, aber das ist mit mittlerweile wurscht....)

    - Thermostatventile ODER Thermostatköpfe? (Letztere kosten übrigens im Baumarkt 11€).
    Und Kleinreparaturen können m.E. nur nach Mietvertragsabschluss auftretende Schäden betreffen.

    Ne, die Köpfe sind noch in Ordnung, nur die Ventile sind ausgeschlagen, wegen verkehrter Installation. Das heißt, die Reperatur ist etwas aufwändiger und beeinträchtigt auch die anderen Mieter.
    Der "Schaden" ist erst nach unserem Einzug aufgetreten, weil die Heizung vorher nicht in Betrieb war. Sie ist erst für uns zuschalten worden. Da das gesamte Haus aber vom Vorbesitzer in Eigenregie ausgebaut wurde, kann für den Pfusch auch Keiner haftbar gemacht werden.

    Halt, mein Freund!
    Wenn Sie an dem gemieteten Objekt Baumaßnahmen durchführen, bedarf das immer noch der Zustimmung des Eigentümers. Sonst kann es passieren, dass Sie beim Auszug Ihre Installationen wieder entfernen müssen, um den alten Zustand wiederherzustellen.

    Das mit dem Vergleichsangebot ist schon eine gute Idee. Nehmen Sie das Angebot und besprechen Sie das vorher nochmal mit dem Vermieter. Wenn Sie eine Kostenbeteiligung übernehmen und sich schriftlich versichern lassen, das beim Auszug kein Rückbau zu erfolgen hat, läßt sich schon einen einvernehmliche Regelung finden

    Es geht hier nicht um Baumaßnahmen, sondern um einen ganz normale Reperatur (Austausch von Thermostatventilen. Den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, würde ja dann bedeuten, die kaputten wieder einzubauen (nebenbei bemerkt, sind diese verkehrt herum installiert und wahrscheinlich deshalb nun auch defekt...)

    Der Preis ist das eine, da könnte man sich sicher über das Vergleichsangebot einig werden. Nur der Installateur des Vermieters hat "nie Zeit", will heißen, wir leben seit 15 Monaten mit den Schlagenden kaputten Ventilen. "Mein" Insallateur, würde sofort kommen. Auch ein Grund für mich, die Reperatur in Eigenregie durchführen zu lassen, wenn ich sie eh selbst tragen muss.

    Wenn du in diesem Raum nicht mit Kerzen oder Petroleumlampen für Licht sorgen willst, solltest du die Rechnung auch übernehmen.


    Haben wir ja auch gemacht, ist ok.


    Diese Zähler sind in der Regel vom Dienstleister "Heizungsablesung" geleast. Und diese Kosten hat der Mieter zu tragen.


    Wenn in eurem Mietvertrag eine gültige Kleinreparaturenklausel vereionbart ist, dann ergibt sich aus dem dort genannten Höchstbetrag auch, was ihr bezahlen müsst:

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Ok, dann kann ich aber auch beauftragen, wen ich will, oder kann das der Vermieter festlegen.
    Durch "Vetternwirtschaft" erscheint mir nämlich der Kostenvoranschlag des angewiesenen Handwerkers zu hoch. Hab schon ein Vergleichsangebot angefordert.

    Rein hypothetisch:
    Wir haben einen zusätzlichen Raum in unserem Mietshaus gemietet.
    Der Stromzähler wurde auf unseren Wohnungszähler umgeklemmt (dafür musste wohl auch ein neues Kabel gezogen werden) und der Sicherungskasten erneuert.
    Die Kosten dafür haben wir als Mieter voll getragen, war das rechtens oder bin ich mal wieder gutgläubig auf den Leim gegangen?
    Wärmemengenzähler für diesen Raum gibt es nicht, auch dessen Installation müssten wir, wenn wir das haben wollen selbst tragen, ebenso wie die Reperatur der defekten Heizungsthermostaten.

    Müssen wir das wirklich, oder fällt das nicht unter "Kleinreperaturen".

    Bis vor den BGH wede ich vorerst nicht ziehen, das ist wohl bei der Summe unverhältnismäßig. Mittlerweile hat der Vermieter soweit eingelenkt, dass zumindest die richtige Quadratmeterzahl zu Grunde liegt. Somit sind die Nebenkosten nun durchaus bezahlbar.

    Beim Rest gehts mir schlichtweg ums Prinzip, da sich in den nächsten Jahren ja Folgekosten ergeben, die dann höher sind, weil dann für 12 Monate (vorher für 4)
    Er rechnet noch immer zwei einzelne Wohneinheiten ab, das heißt, ich zahle die Posten, die pro Wohneinheit abgerechnet werden doppelt. Tja und den Warmwasseranschluss suche ich auch noch immer vergeblich....

    kann man auch anders sehen:

    Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche - WoFlV
    § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
    (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
    (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
    * Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
    * Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
    wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.

    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
    Zubehörräume, insbesondere:
    * Kellerräume,
    * Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
    ,
    * Waschküchen,
    * Bodenräume,
    * Trockenräume,
    * Heizungsräume und
    * Garagen, * Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
    * Geschäftsräume.


    Wie auch immer, eine extra Wohneinheit sollte der Keller trotzdem nichtt sein, will heißen: Hausmeister und Müll zahle ich nur einmal...da bin ich stur.

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