Fugenrisse im Schlaf- bzw. Badezimmmer

  • hallo ihr lieben,

    ich beschreibe mal kurz den fall: ich zog am 21. dezember 2012 ein und zur wohnungsübergabe, auch schon zur wohnungsbesichtung, sind uns risse in Wandübergängen aufgefallen. es wurde uns von zwei getrennten personen (Besichtung/Übergabe)gesagt das die Silikonfugen beseitigt werden. Diese wurden auch im Übergabeprotokoll aufgenommen. Jetzt stehe ich seit 2 Wochen in kontakt mit der hausverwaltung wegen des Sachverhaltes. (Von der Haussverwaltung herrscht reger emailkontakt)
    Heute kam dann die Aussage das es nicht vereinbart wurde diesen Schaden zu beheben. Doch unter Zeugen wurde was anderes gesagt. nun habe ich ab 1.2.2013 die mietminderung angekündigt.
    wie seht ihr den fall? ich fühle mich betrogen. was kann ich an miete mindern? finde in den tabellen keine wirkliche antwort dafür.

    danke schonmal im voraus wenn einer antworten sollte.

    liebste grüße

    maria


    achso achtet bitte nicht auf die groß- und kleinschreibung. es musste schnell gehen,da ich nicht mehr weiter weiss.

  • Zitat

    Diese wurden auch im Übergabeprotokoll aufgenommen.


    Wo ist das Problem, wenn das schriftlich vereinbart wurde ?

    Zitat

    nun habe ich ab 1.2.2013 die mietminderung angekündigt.


    Mache lieber einen Mieteinbehalt, anstatt Mietminderung.

  • der schaden steht im protokoll aber es wurde nicht schriftlich vereinbart, es gab nur eine mündliche zusage, das der schaden behoben wird. und nun wird das dementiert. das ist das problem.
    durch die risse entsteht minimale zugluft

    Einmal editiert, zuletzt von ms_winter (29. Januar 2013 um 18:47)

  • Erkläre, was folgender Satz bedeuten soll :
    Diese wurden auch im Übergabeprotokoll aufgenommen.
    Übergabeprotokolle werden i.a.R. schriftlich erstellt.

    Wegen Spannungsrissen kannste zum einen nix unternehmen.
    Ist das DG ?

  • der schaden wurde im protokoll aufgenommen aber nicht das es behoben wird.
    ja dachgeschoss.

    mir geht es auch darum das von der verwaltung gesagt wurde (2mal) das der schaden behoben wird. schon vor dem einzug. und dann denke ich doch das das gemacht werden sollte oder?:confused:

  • Mündliche Absprachen, besonders bei Gesellschaften werden nie eingehalten.
    Bei Privatvermieter, die übrigens ca. 64% des gesamten deutschen Wohnraums zur Verfügung stellen, kann man sich auf das Wort meist verlassen.

    DG : Kauf dir eine Kordel und nagle die über die gesamte Deckenlänge, erfüllt den Zweck und sieht gut aus, Du wirst begeistert sein.

  • der schaden wurde im protokoll aufgenommen aber nicht das es behoben wird.


    Hallo Maria,
    es mag spitzfindig klingen, aber.. eine Instandsetzung durch den VM wurde nicht vereinbart....:mad:
    Als "Trost" bleibt, dass Du bei Mietende die Wohnung mit den Rissen zurückgeben darfst...:cool:

  • Zitat

    Mache lieber einen Mieteinbehalt, anstatt Mietminderung.

    ms_winter

    Diesen Tipp vom Paten der Vermietermafia solltest du natürlich nicht beachten. Bei einem Mieteinbehalt muss der Betrag zurück bezahlt werden, wenn der Mangel beseitigt wurde.

    Bei einer Minderung, die aber nur bei gravierenden Mängeln möglich ist, ist eine Rückzahlung ausgeschlossen. Ob bei Setzungsrissen in den Zimmerecken eine solche Minderung vorgenommen werden könnte, kann nur ein versierter Anwalt für Mietrecht wissen.

  • Zitat

    wenn der Mangel beseitigt wurde

    .
    Oder, - wann noch ?

    Zitat

    Ob bei Setzungsrissen in den Zimmerecken eine solche Minderung vorgenommen werden könnte, kann nur ein versierter Anwalt für Mietrecht wissen.


    Evtl. steht auch im MV dass dies hingenommen werden darf.
    Dann stellt sich diese Frage erst gar nicht, - gelle.

  • kann ich nun was an der miete machen?


    Nein, kannste nicht ( § 536 (1) BGB ). Ist zu geringfügig. Bei Kodi oder im Baumarkt gibt's Spachtel in der Tube...

  • Zitat

    Solcher Quatsch kann doch nur auf dem Mist eines gelernten Abzockvermieters gewachsen sein.


    Es freut mich außerordentlich, dass gerade Du Teile meiner Wortwahl verinnerlicht hast und diese nun auch anwendest.
    Zur Belohnung hier der genaue Text
    Spannungsrisse innerhalb und außerhalb des kompletten Gebäudes, im Mauerwerk und Decken sind als üblich hinzunehmen.

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