Tapete wieder anbringen?

  • Tapete mal anders rum

    Hallo,
    man liest viel von der Thematik ob angebrachte Tapeten bei Auszug wieder entfernt werden müssen, aber wie verhält es sich eigentlich anders herum?
    Beim Einzug befanden sich in allen Räumen (ausser im Wohnzimmer) Rauhfasertapeten an der Wand, weiss gestrichen.
    Das Wohnzimmer war sehr bunt gestrichen.
    Das Wohnzimmer ist von mir weiss gestrichen worden und hatt 1 hellgraue Wand.
    Im Flur, Schlafzimmer und Badezimmer habe ich die Rauhfasertapete entfernt und die Wände teilweisse farbig gestrichen. Das ganze ist erst ein paar Monate bzw Wochen her.
    Da nun ein Umzug ins Haus steht ergibt sich für mich folgende Frage:
    Müssen die Wände wieder weiss gestrichen werden bzw was für mich wichtiger ist, die Tapeten wieder angebracht werden?
    In meinem Mietvertrag steht folgende Klauseln:
    1.ZUSTAND UND ÜBERGABE DER MIETRÄUME
    Der Vermieter verpflichtet sich folgende Arbeiten in den Mieträumen vorzunehmen: Keine - Die Wohnung wird vermietet wie sie steht und liegt.
    2.MIETE UND NEBENKOSTEN
    Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
    Die Schönheitsreperaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Streichen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw das Tapezieren der Wände.
    Der verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen fachgerecht vorzunehmen.
    3. RÜCKGABE DER MIETSACHE
    Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume in sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassene einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel .....

  • Tapete mal anders rum

    Hallo,
    3. RÜCKGABE DER MIETSACHE
    Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume in sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. .....

    na, da steht doch die Antwort auf Deine Frage.
    Der Vermieter hat dich die Wohnung von A bis Z renovieren lassen und du hast das doch hoffentlich "fachmännisch" gemacht.....(prima für den Vermieter, dass es noch Mieter gibt die sich darauf einlassen...)

  • Zitat

    habe ich die Rauhfasertapete entfernt und die Wände teilweisse farbig gestrichen.


    Direkt auf den Putz ?

    Zitat

    Müssen die Wände wieder weiss gestrichen werden bzw was für mich wichtiger ist, die Tapeten wieder angebracht werden?


    Weiß wäre kein Fehler.
    Das mit der Tapete kann dir nur dein lieber VM beantworten.
    Der weiß doch bestimmt, dass Du diese entfernt hast ?

    Bunte, farbige Wände haben nix mit Schönheitsreparaturen zu tun, sondern mit Beschädigungen.

  • na, da steht doch die Antwort auf Deine Frage.
    Der Vermieter hat dich die Wohnung von A bis Z renovieren lassen und du hast das doch hoffentlich "fachmännisch" gemacht.....(prima für den Vermieter, dass es noch Mieter gibt die sich darauf einlassen...)

    Ich kann die Antwort nur nicht herauslesen, deswegen ja mein Beitrag :)
    Bin ich verpflichtet die Tapeten wieder anzubringen?
    Oder reicht es die Wände zu weissen, bzw kann ich mir auch das Sparen?

    Hätte ich einen Nachmieter der die Wohnung nimmt wie Sie ist, würde sich das Problem, wenns denn eines ist, erledigen ?

  • Ich kann die Antwort nur nicht herauslesen, deswegen ja mein Beitrag :)
    Bin ich verpflichtet die Tapeten wieder anzubringen?
    Oder reicht es die Wände zu weissen, bzw kann ich mir auch das Sparen?


    Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume

    in s a u b e r e n Z u s t a n d mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. .....


    steht da was von Tapeten anbringen oder anstreichen???? Sauber heißt BESENREIN. Einmal auskehren und fertig...naja, wenn nicht mehr aus den Fenstern gucken kannst, könntest die ja noch ein bisschen putzen....;-))



    Hätte ich einen Nachmieter der die Wohnung nimmt wie Sie ist, würde sich das Problem, wenns denn eines ist, erledigen ?


    Warum willst dir denn die Arbeit machen???

    8 Mal editiert, zuletzt von Thomas123 (28. Januar 2013 um 21:30)

  • Ich will mir die Arbeit selbstverständlich nicht machen :)
    Nein, von Tapeten anbringen steht nichts da, das Tapeten drin waren steht auch nicht explizit im Vertrag, auch nicht das ich die Wohnung so verlassen muss wie vorgefunden.

    Müssen den die Wände weiss sein?

    Das mit dem Nachmieter ist keine Arbeit, im Gegenteil, die Geier fliegen schon überall herum :)

  • Ich will mir die Arbeit selbstverständlich nicht machen :)
    Nein, von Tapeten anbringen steht nichts da, das Tapeten drin waren steht auch nicht explizit im Vertrag, auch nicht das ich die Wohnung so verlassen muss wie vorgefunden.

    Müssen den die Wände weiss sein?


    na also, jetzt ist der Groschen gefallen....
    wenn der Nachmieter (wenn du ausgezogen bist und die Schlüssel abgegeben hast) dies so will, kann er das ja auf seine Kosten machen ,-)) wäre mir an deiner Stelle wirklich egal....;)

    [/QUOTE]
    Das mit dem Nachmieter ist keine Arbeit, im Gegenteil, die Geier fliegen schon überall herum :-)[/QUOTE]
    Lass das doch den Vemieter machen.....

    3 Mal editiert, zuletzt von Thomas123 (28. Januar 2013 um 21:45)

  • Hallo Chrispee76,
    mit (D)einem Vor- oder Nachmieter hast Du nichts zu tun.
    Dein Vertragspartner ist Dein Vermieter, nobody else.;)

    Hallo Benny
    Was genau möchtest du mir damit mitteilen?

  • Vor allem aber unbeschädigt.
    Sollte man wissen, mit 40 J. Erfahrung.
    Auch geerbt ?

    Unbeschädigt versteht sich von selbst, nichtsdestotrotz sehe ich farbig( nicht bunt!) gestrichene wände nicht als beschädigung an.
    Sehe ich das richtig?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!