Beiträge von Chrispee76

    Vor allem aber unbeschädigt.
    Sollte man wissen, mit 40 J. Erfahrung.
    Auch geerbt ?

    Unbeschädigt versteht sich von selbst, nichtsdestotrotz sehe ich farbig( nicht bunt!) gestrichene wände nicht als beschädigung an.
    Sehe ich das richtig?

    Ich will mir die Arbeit selbstverständlich nicht machen :)
    Nein, von Tapeten anbringen steht nichts da, das Tapeten drin waren steht auch nicht explizit im Vertrag, auch nicht das ich die Wohnung so verlassen muss wie vorgefunden.

    Müssen den die Wände weiss sein?

    Das mit dem Nachmieter ist keine Arbeit, im Gegenteil, die Geier fliegen schon überall herum :)

    na, da steht doch die Antwort auf Deine Frage.
    Der Vermieter hat dich die Wohnung von A bis Z renovieren lassen und du hast das doch hoffentlich "fachmännisch" gemacht.....(prima für den Vermieter, dass es noch Mieter gibt die sich darauf einlassen...)

    Ich kann die Antwort nur nicht herauslesen, deswegen ja mein Beitrag :)
    Bin ich verpflichtet die Tapeten wieder anzubringen?
    Oder reicht es die Wände zu weissen, bzw kann ich mir auch das Sparen?

    Hätte ich einen Nachmieter der die Wohnung nimmt wie Sie ist, würde sich das Problem, wenns denn eines ist, erledigen ?

    Tapete mal anders rum

    Hallo,
    man liest viel von der Thematik ob angebrachte Tapeten bei Auszug wieder entfernt werden müssen, aber wie verhält es sich eigentlich anders herum?
    Beim Einzug befanden sich in allen Räumen (ausser im Wohnzimmer) Rauhfasertapeten an der Wand, weiss gestrichen.
    Das Wohnzimmer war sehr bunt gestrichen.
    Das Wohnzimmer ist von mir weiss gestrichen worden und hatt 1 hellgraue Wand.
    Im Flur, Schlafzimmer und Badezimmer habe ich die Rauhfasertapete entfernt und die Wände teilweisse farbig gestrichen. Das ganze ist erst ein paar Monate bzw Wochen her.
    Da nun ein Umzug ins Haus steht ergibt sich für mich folgende Frage:
    Müssen die Wände wieder weiss gestrichen werden bzw was für mich wichtiger ist, die Tapeten wieder angebracht werden?
    In meinem Mietvertrag steht folgende Klauseln:
    1.ZUSTAND UND ÜBERGABE DER MIETRÄUME
    Der Vermieter verpflichtet sich folgende Arbeiten in den Mieträumen vorzunehmen: Keine - Die Wohnung wird vermietet wie sie steht und liegt.
    2.MIETE UND NEBENKOSTEN
    Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
    Die Schönheitsreperaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Streichen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw das Tapezieren der Wände.
    Der verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen fachgerecht vorzunehmen.
    3. RÜCKGABE DER MIETSACHE
    Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume in sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassene einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel .....

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