Was soll ich tun???

  • Hallo Leute,

    ich bin neu und hoffe ihr könnt mir helfen.

    ich wohne seit dem 01.05.2012 in einer 30qm kleinen mietwohnung (Apartment).es befinden sich mehrere kleine wohnungen im haus von 30-ca.55 qm. es war damals noch alles im bau. die bauarbeiten sind mittlerweile alle abgeschlossen.

    nun zu meinem problem:

    ich habe mehrmals am tag (3-5 mal) stromausfall, da das ganze haus noch am baustrom angeschlossen ist. gegenüber ist auch nochmal ein großes parteienhaus mit kleinen arpartments, was über den gleichen baustromverteiler läuft :confused:. im mietvertrag steht mir einen fernsehranschluss zu wo ich für bezahle,bloß der anschluss ist in der wohnung nicht vorhanden. dann meine internetleitung (wo ich auch für bezahle) funktioniert nur ab und zu. in meiner wohnung ist keine heizung angeschlossen was eigentlich sollte der anschluss ragt nur aus dem fußboden raus. die einzige heizung befindet sich im bad.im flur wo die ganze "elektrik" angeschlossen wurde befindet sich kein sicherungskasten etc. die kabel wurden nicht fachmänisch verlegt/angeschlossen. mein vermieter hat seine eigenen arbeiter, alles keine facharbeiter. es sind alles ausländische leute,also günstige arbeitskräfte.(soll keine beleidigung sein!!!) bei mir in der wohnung ragen einfach noch offene elektrikkabel aus der wand, ohne abgedeckt zu sein blindstopfen etc. da ich selber handwerklich vom fach bin, weiß ich das es so alles nicht erlaubt ist. ich habe mich damals vom vermieter blenden lassen und nun zahle ich für meine 30qm 430€ :( kündigung habe ich schon geschrieben aber mein vermieter lässt mich erst zum 31.03.1213 aus dem mietvertrag, was ich nicht einsehe.

    ich werde am freitag zu meinem anwalt gehen und abwarten was der mir dazu erzählt. ich wollte mal eure meinungen dazu hören.

    weiß einfach nicht weiter :(:(

    danke euch für eure antworten ;)

  • Ja, gehen Sie zum Anwalt. Mir scheint, das die Wohnung bei den vielen Mängeln in einem nicht gebrauchsfertigen Zustand ist

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Da wäre auch noch eine saftige Mietkürzung drin. Also ab zum Anwalt.

  • ich werde am freitag zu meinem anwalt gehen und abwarten was der mir dazu erzählt. ich wollte mal eure meinungen dazu hören.


    Mach' das und halte uns bitte auf dem Laufenden. Du solltest einen Fachanealt konsultieren.

  • ja zum anwalt werde ich auf jeden fall gehen.

    ich danke euch beiden erstmal für eure antworten.

    ich werde euch aufjeden fall weiter darüber berichten ;)

    schönen rest sonntag noch :)

  • Mach' das und halte uns bitte auf dem Laufenden. Du solltest einen Fachanealt konsultieren.

    Kann ich nur empfehlen, ein Anwalt der nichts vom Mietrecht versteht, labert dir was vor, und hinterher bist auch nicht schlauer. Es gibt halt solche und solche....also immer zu Spezialisten. Du läßt dir ja auch nicht vom Hautarzt die Leber transplantieren.....

    Hatte mal einen Fall, da gings um Erbrecht. Ich also (damals noch "blauäugig") zum "Anwalt meines Vertrauens". Der Typ lallte mir geschlagene 1,5 Stunden was vor, er war dann auch noch zu doof, mir eine Rechnung zu stellen, naja, er wußte warum.....

    4 Mal editiert, zuletzt von Thomas123 (28. Januar 2013 um 07:32)

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