Problem mit der Kleinreparaturregelung

  • Hallo,

    habe ein kleines Problem mit meinem VM. Bei Beginn der Heizsession versagten zwei Heizkörper den Dienst. Unser VM beauftragte einen Handwerker....dieser tauschte die zwei Thermostate aus (waren schon 30 Jahre alt), entlüftete die beiden Heizkörper und alles war ok. Jetzt haben wir vom VM zwei! Rechnungen bekommen, die laut Kleinreparaturregelung von uns zu bezahlen sind. Diese Regelung scheint von der Formulierungen i.O. zu sein (wir sollen bis max. 100€ übernehmen). Komisch ist halt jetzt, dass die eine Rechnung 95€ beträgt und die andere 89€. Wir sollen beide übernehmen. Für uns war das ein Auftrag und die Arbeiten wurden an einem Tag erledigt. Komisch auch: auf der ersten Rechnung sind die Lohnkosten, auf der zweiten die Anfahrtskosten. klingt nicht seriös!

    Wie auch immer, wir haben die Zahlung erstmal abgelehnt, da es imho keine "sich abgrenzenden Schäden" sind. Der VM schreibt das Gegenteil und "das die Schäden zufällig am gleichen Tag" erledigt wurden und sich die Schäden eben doch abgrenzen.

    Was sagt ihr dazu? Hoffe ihr könnt uns weiter helfen.

    Vielen dank

  • Zwei verschiedene Heizkörper = zwei verschiedene Rechnungen.
    Das ist korrekt.

    Zitat

    Für uns war das ein Auftrag


    Der Vermieter hat eben zwei daraus gemacht, denn er bestellte doch den Handwerer, oder ?

  • Hallo Mr.Taxi,

    ich halte dieses für einen plumpen Versuch und würde dem VM mal den § 263 StGB unter die Augen halten.
    Bitte zitiere hier doch mal wörtlich beide Rechnungen.

  • Wenn eine Reparaturpauschale bis 100 € vereinbart wurde, gilt diese für das gesamte Kalenderjahr.
    Ergo müssten Sie nur eine Rechnung bezahlen. Der Vermieter hat versucht Ihnen zwei Rechnungen unter 100 @ zu präsentieren mit dem schlitzohrigen Gedanken, das Sie zweimal zur Kassse gebeten werden können. Dem ist, wie eingangs erwähnt, nicht so.

  • Wenn eine Reparaturpauschale bis 100 € vereinbart wurde, gilt diese für das gesamte Kalenderjahr.
    Ergo müssten Sie nur eine Rechnung bezahlen. Der Vermieter hat versucht Ihnen zwei Rechnungen unter 100 @ zu präsentieren mit dem schlitzohrigen Gedanken, das Sie zweimal zur Kassse gebeten werden können. Dem ist, wie eingangs erwähnt, nicht so.


    Und damit hat er sich hervorragend selbst auf's Kreuz gelegt...:D

  • der Vermieter hat recht, er kann für jede Reparatur 100 Teuronen in Rechnung stellen. Was du allerdings verlangen kannst, ist eine korrekte Rechnungsstellung. Wenn Dir da was "spanisch" vorkommt, kannst Aufklärung darüber verlangen.

    Hatte mal einen Fall, da war der Vermieter ein echter "Entenklemmer".
    Er war Handwerker, und jede Reparatur, egal wie hoch sie war, hat er mit 100 Teuronen abgerechnet. Und was soll ich sagen, meine "Behörde" hat gezahlt.

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas123 (28. Januar 2013 um 07:01)

  • Zitat

    Lass die lächerlichen Versuche, das wurde und wird tagtäglich so gehandhabt.

    @Fanta

    Und du meinst, weil du und andere Abzocker tagtäglich so handeln, ist das nicht zu beanstanden?

    Ich muss wieder feststellen, dass der Pate der Vermietermafia sehr eigentümliche Ansichten hat.

  • @Fanta

    Und du meinst, weil du und andere Abzocker tagtäglich so handeln, ist das nicht zu beanstanden?

    Ich muss wieder feststellen, dass der Pate der Vermietermafia sehr eigentümliche Ansichten hat.

    Schmarrn! Es geht nach Recht und Gesetz, für und gegen Vermieter und Mieter. Klar, manche hätten halt gern eine "Extrawurst" gebraten....und meinen, andere müßten ihre verquere Meinung teilen oder unterstützen.

    Schönen Tag noch.
    (Guck nicht soviel Dschungelcamp....) :rolleyes::D

  • Zitat

    Und was soll ich sagen, meine "Behörde" hat gezahlt.


    Natürlich, weil die sich auch an bestehendes Recht halten muss !

    Unsere Wasserratte guckt Dschungel und trinkt Äppelwoi und will hier auf dicke Hose machen.
    So isser halt, der gelernte Mieter.

  • Sag' mal, Thomas123, bist Du dabei, Dich auf ein fantastisches Niveau herabzubegeben - oder biste dort bereits angekommen...?:eek:

    soweit kann ich nicht sinken.....mein Vater hat keine Würstchenfabrik...zu denen ich meine, meinen Senf dazugeben zu müssen....;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Thomas123 (28. Januar 2013 um 20:41)

  • soweit kann ich nicht sinken.....mein Vater hat keine Würstchenfabrik...zu denen ich meine, meinen Senf dazugeben zu müssen....;)


    OK, dann habe ich nix gesagt.:o

  • Ich bitte um Hilfe für folgende Situation:Ich bin in eine Mietwohnung gezogen, die ohne Küchenmöbel war. Nun habe ich mir eine Einbauküche besorgt und als mein Elektriker Herd, Spülmaschine, Boiler u.s.w. anschließen sollte, hat er nach Prüfung der Stromleitung festgestellt, dass für alle Geräte zusammen die Kapazität nicht ausreicht und er müßte eine neue Leitung legen bzw.einen F1 Schalter mit steckbarem Stecker oder so ähnlich legen müsste. Das würde ca.115 ,-€ kosten. Muss ich allein die Kosten tragen oder muss die mein Vermieter bezahlen?
    Und gleich noch ein Problem: Mir ist etwas in mein Badwaschbecken gefallen und ich konnte das über meine Versicherung regeln, aber der Klempner, den ich bestellt hatte, meinte, dass die Armatur doch auch gleich neu gemacht werden könne, was er dann auch tat. Die alte Armatur war nicht kaputt, sah aber nicht mehr so schön aus.
    Wer trägt die Kosten für die Armatur, Vermieter oder Mieter?
    Ich bin sehr gespannt auf Antworten, bitte helft mir, dass auch alles seine Richtigkeit hat.
    Danke regfue

  • Hi,
    die Kosten für die neue Armatur trägst du, sofern dir da dein Vermieter nicht entgegen kommt (wer die Musik bestellt...).
    Was das Küchenproblem betrifft, kommt es sicher drauf an, aus welchen Grund die Sicherungserweiterung notwendig wird. Sprich doch einfach mal mit deinem Vermieter. Das einfachste wäre nätürlich, du zahlst , baust aber alles nach Auszug wieder zurück :D...

  • regfue:

    "Nun habe ich mir eine Einbauküche besorgt und als mein Elektriker Herd, Spülmaschine, Boiler u.s.w. anschließen sollte, hat er nach Prüfung der Stromleitung festgestellt, dass für alle Geräte zusammen die Kapazität nicht ausreicht und er müßte eine neue Leitung legen bzw.einen F1 Schalter mit steckbarem Stecker oder so ähnlich legen müsste. Das würde ca.115 ,-€ kosten. Muss ich allein die Kosten tragen"
    - Ja, hast ja die Musik bestellt.

    "Mir ist etwas in mein Badwaschbecken gefallen und ich konnte das über meine Versicherung regeln, aber der Klempner, den ich bestellt hatte, meinte, dass die Armatur doch auch gleich neu gemacht werden könne, was er dann auch tat. Die alte Armatur war nicht kaputt, sah aber nicht mehr so schön aus.
    Wer trägt die Kosten für die Armatur, Vermieter oder Mieter?"
    - Der Installateur will ja nur Dein Bestes... Er war clever, und Du hast die Kosten zu tragen.

    "Ich bin sehr gespannt auf Antworten,"
    - Du hättest hierfür einen neuen Thread beginnen sollen, bspw. hier: https://forum.mietrecht.de/thread-add/5/

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