Ich bin im Oktober 2010 in meine heutige Wohnung gezogen. Ende 2012 habe ich nun meine Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten und soll über 400 € nachbezahlen. Heute war ich bei der Hausverwaltung um Einsicht in die Belege zu nehmen. Die Hohen Kosten sind für Allgemein-Strom und Wasser und sind kein Verbrauch aus 2011, sondern sind Ratenzahlungen für Forderungen des Anbieters aus Vorjahren, da die Eigentümergemeinschaft wohl einige Zeit nicht bezahlt hat. Vom Verbrauch 2011 her, müßte ich sogar noch Geld zurückbekommen. Zufälliger Weise war gerade ein Anwalt bei der Hausverwaltung, der zu mir meinte, dass es zwar in meinem Fall ungerecht sei, aber rechtlich gesehen müßte ich das zahlen. Irgendwie kann ich das nicht glauben, dass ich für einen Verbrauch zahlen muss, der vor meinem Einzug in die Wohnung war. Das ist der Verbrauch anderer Leute und ich kann nichts dafür, dass zum Verbrauchszeitpunkt nicht bezahlt wurde.
Nachzahlung für den Verbrauch anderer
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Brusi -
27. Januar 2013 um 15:13 -
Erledigt
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Dieser Anwalt war mit Sicherheit ein Fake. Du hast richtig erkannt, dass du für die Schulden der Eigentümergemeinschaft aus der Verganheit nicht aufkommen musst.
Änders sähe es aus, wenn du selbst Eigentümer wärest und nicht Mieter. Gib die Abrechnung an deinen Vermieter zurück und verlange eine korrigierte. Zuständig für deine Betriebskostenabrechnung ist nur dein Vermieter, nicht der Verwalter dieser WEG.
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Das bedeutet dann auch, die Hausverwaltung hat sich strafbar gemacht. Gut, dass ich hier nachgefragt habe. Fands schon etwas merkwürdig, dass ich nur an einem Sonntag einen Termin bekommen habe und dann ist auch noch zufälliger weise ein Anwalt vor Ort.
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Zitat
Das bedeutet dann auch, die Hausverwaltung hat sich strafbar gemacht.
Warum denn das ? -
Das bedeutet dann auch, die Hausverwaltung hat sich strafbar gemacht.
... welches letztendlich nur ein Strafrichter beurteilen kann. Ansonsten ist Mainschwimmer zuzustimmen - lass' Dich nicht in's Bockshorn jagen! -
Nunja, ich saß da heute, die Frau von der Hausverwaltung und der angebliche Anwalt haben auf mich eingeredet, dass mein Vermieter vor Gericht Recht bekommen würde und ich zahlen müsse. Wenn mir diese Frau einen falschen Anwalt vorsetzt und versuchen mir einzureden, dass ich das zahlen müsse, sind das Betrüger.
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Nunja, ich saß da heute, die Frau von der Hausverwaltung und der angebliche Anwalt haben auf mich eingeredet, dass mein Vermieter vor Gericht Recht bekommen würde und ich zahlen müsse. Wenn mir diese Frau einen falschen Anwalt vorsetzt und versuchen mir einzureden, dass ich das zahlen müsse, sind das Betrüger.
Nee, das wären eher smarte Schauspieler...:D -
Die einen nennens Betrüger, die anderen Schauspieler

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Betrüger sind eher die, die sich vor Kosten drücken wollen.
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Zitat
Betrüger sind eher die, die sich vor Kosten drücken wollen.
Mit Zitat antwortenWenn du in diesem Fall dieser Meinung bist, dann gehörst du auch zu den betrügerisch handelnden Vermietern. Sollte ja eigentlich klar sein, als Pate der Vermietermafia.
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Zitat
Wenn du in diesem Fall dieser Meinung bist,
Der Fall hier ist doch längst geklärt, nur wer ist nun dabei Schauspieler, Betrüger oder Realist ?Zitatbetrügerisch handelnden Vermietern.
Das ist doch aufgrund unseres Mieter-Mietrechts gar nicht möglich.
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