Heizkosten werden durch Anzahl der Mieter geteilt

  • Hi,

    ich bin vor ca. einem halben Jahr in eine Einzimmerwohnung gezogen. Auf meiner Etage wohnen noch 3 weitere Mietparteien, die auch jeweils 1 Zimmer gemietet haben (die Wohnflächen sind aber sehr unterschiedlich). Zusammen nutzen und teilen wir uns eine Gemeinschaftsküche.
    Unsere Vermieter haben uns von Anfang an gesagt, dass Strom wohl für die ganze Etage zusammen berechnet werden muss. Bei der Abrechnung am Ende des Jahres wird der Verbrauch also schlichtweg durch 4 (Anzahl der Mieter auf der Etage) geteilt.
    Sie haben uns außerdem gesagt, dass die Heizkostenabrechnung getrennt erfolgt. Im Oktober haben wir unsere Vermieter angesprochen, wie das denn funktionieren soll, da wir keine Zähler an unseren Heizungen haben. Daraufhin wurde uns mitgeteilt, dass sie auch diese Kosten einfach durch 4 teilen würde und dass das ja so ungefähr hinkommen müsste. Das ist aber definitiv nicht der Fall. Mein Zimmer ist knapp 6qm kleiner als das einer anderen Mieterin. Die Temperatur ist in meinem Zimmer aber wesentlich geringer als in ihrem. Zudem habe ich erst Mitte November angefangen zu heizen und sie schon Anfang September.
    Da alle Mietparteien auf der Etage das Problem sehen, haben wir etwas im Internet recherchiert und herausgefunden, dass wir wohl das Recht auf Zähler haben. Wir haben unsere Vermieter daraufhin angesprochen und auch gleich gesagt, dass wir natürlich wissen, dass die Kosten dafür auf uns umgelegt werden (das war Anfang November). Sie meinten, dass das in Ordnung gehe und das sie sich darum kümmern. Als Anfang des Jahres Wasser und Heizung abgelesen wurde habe ich gefragt, wie es denn jetzt eigentlich aussehe, bekam aber keine konkrete Antwort. Ich habe jetzt im Januar noch einmal gefragt und bekam gesagt, dass es zur Zeit nicht möglich sei solche Zähler anzubringen, da Unternehmen soetwas erst nach der Heizperiode machen würden. Ich konnte im Internet aber keine Informationen finden, die auf soetwas hindeuten.

    Meine Frage ist nun, ob unsere Vermieter damit recht haben. Das würde ja schließlich auch bedeuten, dass unsere nächste Abrechnung auch nicht richtig wird, da wir im Moment heizen aber immer noch keine von diesen Zählern haben.

    Danke für die Antwort :)

  • Hi Milkakuh,

    Was für ewin Haus ist das? Studentenwohnungen? wv. Mieter, wv. Vermieter? Was steht in den Mietverträgen bzgl. Betriebskosten/Heizkosten?

  • Hi Berny,
    nein es ist kein Studentenwohnheim. Das Haus war früher mal ein Restaurant mit Hotel. Der Restaurant- und Hotelbesitzer ist letzes Jahr ausgezogen. Die Hotelzimmer wurden jetzt als einzelne Zimmer vermietet.
    In der Dachetage wurden 4 Zimmer vermietet (also 4 Mieter). Die erste Etage wird von der Vermieterin und ihrem Freund bewohnt und das Erdgeschoss steht noch leer (also 1 Vermieterin).
    Im Vertrag steht nichts genaues zu Heizkosten usw. lediglich, dass die Nebenkosten insgesamt 65€ betragen.(Der Betrag wurde geschätzt, da die Zimmer noch nie einzeld abgerechnet wurden --> es war ja früher ein Hotel und da wurde alles zusammen gerechnet)

  • Hi,
    in meinem Vertrag steht folgendes:
    Mietsache
    1. Vermietet werden die nachfolgend aufgeführten Räume im Haus: 1 Zimmer und 1 Bad
    Dem Mieter werden die Mieträume vermietet als: Wohnräume
    2. Der Mieter ist berechtigt, folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen: Waschküche, Gemeinschaftsküche

  • Hi,
    in meinem Vertrag steht folgendes:
    Mietsache
    1. Vermietet werden die nachfolgend aufgeführten Räume im Haus: 1 Zimmer und 1 Bad
    Dem Mieter werden die Mieträume vermietet als: Wohnräume2. Der Mieter ist berechtigt, folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen: Waschküche, Gemeinschaftsküche


    Aha... Also handelt es sich um ein Haus mit mehr als zwei Miet-/Wohn-Einheiten, wobei die HKVO zwingend anzuwenden ist: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem und zwar für alle ab dem 01.01.2009 begonnenen Abrechnungszeiträume.

  • Hallo Milkakuh,

    folgender Paragraf kann noch hilfreich sein. §12 der Heizkostenverordnung.
    " ... unzulässig nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, den auf ihn anfallenden Kostenanteil um 15% zu kürzen".

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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