Reperatur - Ankündigungsfrist

  • Hallo,
    ich bin jetzt vor gut einem halben Jahr in eine Dachgeschosswohnung gezogen. Bevor ich eingezogen bin wurde da noch einiges neu gemacht (ich weiß allerdings nicht genau was). Etwa zwei Monat nach meinem Einzug haben sich riesige Risse, die in allen Kanten (zwischen Wand und Decke) des Zimmers verlaufen, gebildet, wodurch ich mehr heizen musste. Da das selbe Problem auch bei den 3 anderen Mietern des Hauses aufgetreten ist, haben wir Anfang November gemeinsam unsere Vermieter darauf angesprochen. Die meinten, dass die Risse behoben werden würden, allerdings nicht während der Heizperiode sondern erst danach (das Gebälk müsste sich erst wieder dehnen bevor man soetwas machen könnte).
    Heute standen nun die Handwerker bei uns auf der Matte und wollte die Risse abdichten. Wir hatten keine Vorankündigung oder irgendwas in der Art. Ich war nichteinmal zu Hause! Ich bekam lediglich einen Anruf, dass die Handwerker jetzt spontan zeit gehabt hätten und deswegen da sind und dass mein Vermieter mit dem Zweitschlüssel reingehen will. Ich habe gesagt, dass ich das nicht will.

    Meine Fragen:
    1. Wie lange vorher muss mein Vermieter mir bei solchen Reperaturarbeiten bescheid sagen?
    2. Die Reperatur findet nun anscheinend doch während der Heizperiode statt, obwohl das ja angeblich nicht möglich sei. Mit anderen Worten heißt das, dass alle Mieter die letzten 3 Monate zu viel geheizt haben, obwohl es hätte verhindert werden können. Können wir da irgendwas machen?

  • Hi Milkakuh,

    i.A. ist es üblich, sowas mindestens zwei Wochen vorher anzukündigen.
    Hier dürfte es so sein, dass der Unternehmer bedingt durch die Jahreszeit/das Wetter wenig zu tun hat und dem VM wohl ein günstiges Angebot gemacht hat. Ich würde an Deiner Stelle mit der Firma schnellstmöglich einen Termin vereinbaren.
    Ich würde ohne Not dem VM keinen Wohnungsschlüssel überlassen.

    Ob "Können wir da irgendwas machen?" würde ich mit Nein beantworten. Wichtig ist ja, DASS endlich etwas gemacht wird.

  • Zitat

    haben sich riesige Risse, die in allen Kanten (zwischen Wand und Decke) des Zimmers verlaufen, gebildet,


    Das ist normal und üblich in Dachgeschoßwohnungen.
    Definiere mal riesig.

    Zitat

    wodurch ich mehr heizen musste.


    Blödsinn

    Zitat

    heißt das, dass alle Mieter die letzten 3 Monate zu viel geheizt haben,


    Das schadet keiner WHG nur zu wenig wäre schlecht.

    Zitat

    Können wir da irgendwas machen?


    Was schwebt dir da so vor.


  • 1. Wie lange vorher muss mein Vermieter mir bei solchen Reperaturarbeiten bescheid sagen?

    Sicherlich nicht jetzt und sofort!

    Zitat

    Mit anderen Worten heißt das, dass alle Mieter die letzten 3 Monate zu viel geheizt haben, obwohl es hätte verhindert werden können. Können wir da irgendwas machen?

    Nein, das müssten Sie beweisen. Bekanntermaßen reagieren Handwerker nicht auf das Pfeifen anderer Leute.Das betrifft Mieter wie Vermieter.

  • Hi,
    danke Berny, Fantastisch und Kolinum für die schnellen Antworten :)


    Definiere mal riesig.

    Die Risse sind ca. 3mm breit und verlaufen entlang aller Kanten.

    Blödsinn


    Wenn man die Hand an die Risse hält spürt man eindeutig einen kalten Zug. Daraus haben ich und die anderen Mieter geschlossen, dass wohl irgendwie kalte Luft reinkommt. Das wiederum würde bedeuten, dass wir mehr heizen müssen.

    Das schadet keiner WHG nur zu wenig wäre schlecht.


    Ja, mehr heizen schadet einer Wohnung nicht. Allerdings kostet es mehr. Das ist mein Problem.

    Was schwebt dir da so vor.


    Keine Ahnung. Ich wollte lediglich wissen, ob die Vermieterin dazu verpflichtet ist soetwas zu beheben.

  • Wenn sich Risse in den Wänden bilden ist das ein Zeichen, das der Baugrund Setzungserscheinungen zeigt. Da es sich hier eindeutig um einen Baumangel handelt, ist der Vermieter(Eigentümer) in der Pflicht, diesen baldigst zu beheben.

    Nun ist es allerdings nicht empfehlenswert auf das RECHT zu warten, sondern im puren Eigeninteresse die Risse provisorisch zu schließen. In dieser Jahreszeit hätte ich das schon lange getan.
    Eine Anzeige des Schadens an den Vermieter bleibt Ihnen unbenommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!