Hallo zusammen,
meine Großmutter lebt seit 35 Jahren mit ihrem Lebensgefährten in einer Wohnnung. Nur sie ist aber die Mieterin- und das bereits seit 1962!!! Nun sind die beiden- wie gesagt- nicht verheiratet und es ergibt sich aus gesundheitlichen Gründen die Frage, welches Recht der Lebensgefährte hätte, sollte meine Großmutter versterben. Die Wohnungeigentümerin ist nicht bereit, den Mann in den Mietvertrag aufzunehmen. Welche Rechte hat er diesbezüglich???
Danke für hilfreiche Kommentare
Curry1986
Lebensgefährte als Mieter akzeptieren?
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Curry1986 -
24. Januar 2013 um 11:29 -
Erledigt
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Zitat
Die Wohnungeigentümerin ist nicht bereit, den Mann in den Mietvertrag aufzunehmen.
Warum nicht ?ZitatWelche Rechte hat er diesbezüglich???
Keine -
Warum nicht- weil die Wohnung in einem attraktiven Stadtteil liegt und nach so langer Mietdauer schon auf einen zahlungskräftigen neuen Mieter wartet!! Offiziell gibt es keine Begründung!
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siehe einfach mal hier:
Aufnahme des Lebensgefährten -Urteile- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
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Zitat
auf einen zahlungskräftigen neuen Mieter wartet!!
Wenn er nicht zahlungsfähig ist, fliegt er sowieso raus.
Ansonsten geht das über Mieterhöhungen.
Ob er den MV unterschrieben hat oder auch nicht, spielt keine Rolle.
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