Zitat
Endet das Mietverhältnis durch Kündigung des Vermieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat(z.B. Mietrückstände, vertragswidriger Gebrauch,etc). so hat der Mieter dem Vermieter ALLE Schäden zu ersetzen, die durch die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages entstehen, z.B. dadurch daß die Räume nach dem Auszug des Mieters nicht oder nur mit einer geringeren Miete vermietet werden Können.
Ist das zulässig???
Danke