Kündigung

  • Zitat


    Endet das Mietverhältnis durch Kündigung des Vermieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat(z.B. Mietrückstände, vertragswidriger Gebrauch,etc). so hat der Mieter dem Vermieter ALLE Schäden zu ersetzen, die durch die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages entstehen, z.B. dadurch daß die Räume nach dem Auszug des Mieters nicht oder nur mit einer geringeren Miete vermietet werden Können.

    Ist das zulässig???
    Danke

  • Endet das Mietverhältnis durch Kündigung des Vermieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat(z.B. Mietrückstände, vertragswidriger Gebrauch,etc). so hat der Mieter dem Vermieter ALLE Schäden zu ersetzen, die durch die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages entstehen, z.B. dadurch daß die Räume nach dem Auszug des Mieters nicht oder nur mit einer geringeren Miete vermietet werden Können.
    Ist das zulässig???


    Da bin ich nicht so sicher, denn jedermann trifft die Schadensminderungspflicht. Der VM hat zunächst einmal alle Möglichkeiten der Kompensation auszuschöpfen, ebenso der Ex-Mieter entsprechend.

  • Zitat

    Der VM hat zunächst einmal alle Möglichkeiten der Kompensation auszuschöpfen,


    Was soll denn das wieder ?
    Wie soll denn nun ein VM monatelangen Mietausfall und zerstörte WHG kompensieren ?
    Soll er dafür etwa auch noch Mitschuld haben ?

  • Ein Punkt, der leider häufig unbeachtet bleibt:

    Im Falle einer fristlosen Kündigung eines Mietverhätltnisses haftet ein Mieter dem Vermieter gegenüber für alle Schäden, die mit der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses verbunden sind, dazu gehört insbesondere auch ein Mietausfall im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist.

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