Hundeverbot trotz Erlaubnis?

  • Hallo,

    folgender Fall:
    In meinem Mietvertrag steht dass Hundehaltung nur auf anfrage beim Vermieter erlaubt ist. Ich habe nun eine Anfrage gestellt, der Vermieter hat mir zugesagt jedoch unter der Bedingung dass alle anderen Mieter des Hauses einverstanden sind.
    Von den drei Parteien waren 2 komplett einverstanden, bei einem haben angeblich die Kinder Angst vor Hunden, weshalb wir von ihnen keine Unterschrift bekommen haben.
    Nun die Frage: Sollten wir uns obwohl wir die dritte Unterschrift nicht haben trotzdem einen Hund zulegen, können wir dann gekündigt werden?
    MfG

  • In meinem Mietvertrag steht dass Hundehaltung nur auf anfrage beim Vermieter erlaubt ist. Ich habe nun eine Anfrage gestellt, der Vermieter hat mir zugesagt jedoch unter der Bedingung dass alle anderen Mieter des Hauses einverstanden sind.
    Von den drei Parteien waren 2 komplett einverstanden, bei einem haben angeblich die Kinder Angst vor Hunden, weshalb wir von ihnen keine Unterschrift bekommen haben.
    Nun die Frage: Sollten wir uns obwohl wir die dritte Unterschrift nicht haben trotzdem einen Hund zulegen, können wir dann gekündigt werden?


    Latürnich solltet Ihr Euch jetzt unbedingt einen Hund anschaffen!!
    Herrgott, lass Hirn regnen!:mad:

  • Ach Herr lass Hirn regnen für Leute die Fragen nicht lesen können, es geht nicht darub sollen wir uns einen Hund zulegen, diese entscheidung kann ivh schon selbst fällen... es geht darum wie die Rechtslage ist... wenn ich dumm angemacht werden will kann ich auch in die nächste dorfdisse gehen.... ich wollte eigentlich eine sachliche antwort...

  • Ach Herr lass Hirn regnen für Leute die Fragen nicht lesen können, es geht nicht darub sollen wir uns einen Hund zulegen, diese entscheidung kann ivh schon selbst fällen... es geht darum wie die Rechtslage ist... wenn ich dumm angemacht werden will kann ich auch in die nächste dorfdisse gehen.... ich wollte eigentlich eine sachliche antwort...


    Ich formuliere es mal anders: Falls Ihr Euch widerrechtlich einen Hund zulegen solltet, könntet Ihr, wenn Ihr nach der vergeblichen Abmahnung und Aufforderung ihn abzuschaffen gekündigt werden.
    Lasst es doch mal drauf ankommen, die DamenHerren in schwarz freuen sich schon auf weitere gesicherte Einnahmen...:D

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